TOP Ö 6.3: Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses des Landkreises Kusel für das Jahr 2018

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 109 Abs. 8 GemO nimmt der Kreistag den geprüften Gesamtabschlusses zur Kenntnis.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss 2018 mit Anlagen unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Gesamtabschlusses zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Gesamtabschluss 2018 mit Anlagen

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 12.05.2021 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Gesamtabschluss 2018, wie von der Verwaltung vorgelegt, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Der Kreisausschuss nahm den Gesamtabschluss 2018 zur Kenntnis.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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