Sitzung: 12.04.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 1127/2021
Beschluss:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Resolution zu diesem Thema, die dann im Kreisausschuss vorberaten und sodann durch den Kreistag verabschiedet werden solle.
Den Mitgliedern des Kreistages lagen zwei Anträge zum Thema Beflaggung mit der Regenbogenflagge vor.
Der Vorsitzende führte zunächst in den Sachverhalt ein. Die Anträge seien fast identisch und er schlage vor diese gemeinsam zu beraten. Er sehe den AfD-Antrag gegenüber dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen als den weitergehenden, über den –im Falle einer Abstimmung- zunächst abzustimmen wäre.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Christoph
Lothschütz, machte einige Ausführungen zur kommunalen Selbstverwaltung und den Regelungen der
Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude. Die Entscheidung, ob mit der
Regenbogenflagge beflaggt werde, sei nicht kommunal, sondern landes- oder
bundeseinheitlich zu regeln. Andernfalls entstehe schnell ein Durcheinander
bezüglich der Termine und der gehissten Flaggen. Letztlich werde dadurch die
eigentliche Wirkung aller Beflaggungen geschmälert. Er werde daher beide
Anträge ablehnen.
Herr Andreas
Lange (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den Antrag für seine Fraktion. Er habe
mit Erstaunen den Antrag der AfD vernommen, ihm fehle jedoch der Glaube daran.
Falls er das falsch sehe, würde er sich sehr freuen, wenn die AfD das „Kuseler
Modell mit Toleranz und Vielfalt übernehmen würde“.
Anschließend
erläuterte er wofür die Regenbogenflagge letztlich stehe und deren
internationalen Symbolcharakter. Er ging auch auf den Hintergrund ein, warum
die Flagge jährlich am 17. Mai gehisst werden solle. Den Antrag der AfD halte
er für ein „Ablenkungsmanöver“. Er bat die Mitglieder des Kreistages um
Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion, die an ihrem Antrag festhalten werde.
Frau Pia Bockhorn
(SPD) fragte, wie die Verwaltung das sehe.
Der Vorsitzende
antwortete, dass der Verbandsgemeinderat Kusel-Altenglan einen ähnlichen
Beschluss gefasst und bezüglich deren Ausführbarkeit bei der ADD und dem ISM
nachgefragt habe. Ergebnis sei gewesen, dass eine Anordnung der Beflaggung mit
der Regenbogenflagge nicht geplant sei.
Der Vorsitzende
machte daher den Vorschlag, dass man gemeinsam mit den Landtagsabgeordneten
einen weiteren Vorstoß in Richtung Landesregierung unternehme, um zu erfahren,
was letztlich zulässig sei und was nicht. Es mache ja keinen Sinn etwas zu
beschließen, was er später nicht ausführen dürfe.
Frau Margot
Schillo (FWG) sagte, dass die Beflaggung in der Vergangenheit ganz bewusst
gering gehalten worden sei, um die besondere Bedeutung hervorzuheben. Man könne
nicht eine bestimmte Gruppe öffentlich wertschätzen ohne dabei andere Gruppen
durch fehlende öffentliche Wertschätzung zu kränken. Im Namen der FWG-Fraktion
beantragte sie daher anstatt der beiden Anträge eine gemeinsame Resolution für
Gleichberechtigung, Toleranz und Wertschätzung zu verabschieden sowie gemeinsam
mit dem Projekt „Demokratie Leben“ einen Aktionstag zu veranlassen.
Herr Alwin Zimmer
(AfD) berichtete anschließend über die Gründe für den Antrag seiner Fraktion.
Er teile jedoch die Einschätzung von Herrn Lothschütz und ziehe den Antrag
daher zurück.
Herr Marco Staudt
(AfD) berichtete über die Bedeutung der Bundesflagge, die er vorschlage statt
der Regenbogenflagge zu hissen.
Es folgten
weitere Redebeiträge und persönliche Stellungnahmen.
Der Vorsitzende
fasste anschließend die Beiträge zusammen und schlug vor über die Resolution abzustimmen.
Dies sei der am weitesten gehende Beschlussvorschlag. Der Kreisausschuss werde
dann im Frühjahr die entsprechende Vorberatung vornehmen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
1 |
4 |