TOP Ö 2: DigitalPakt Schule – Schul-IT-Betreuung
hier: Abschluss einer Zweckvereinbarung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag dem Abschluss der vorliegenden Zweckvereinbarung zur Schul-IT Betreuung zwischen den Landkreisen Kusel, Kaiserslautern und Donnersbergkreis zuzustimmen.

 


Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung an den Schulen streicht das Land seit dem Schuljahr 2020/21 sukzessive die für die IT-Betreuung an den Schulen gewährten Anrechnungsstunden der Lehrkräfte. Ziel ist es, dass die Erledigung von Wartungsaufgaben, wie z.B. die Installation von Software und die Behebung von Störungen in aller Regel nicht mehr von Lehrkräften, sondern von technischem Fachpersonal durchgeführt wird. Ab dem Schuljahr 2021/2022 muss die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung durch die Schulträger alleine sichergestellt werden. Als Zuschuss für diese zusätzlichen Supportaufgaben zahlt das Land den Schulträgern künftig einen Betrag von 11 Euro pro Schüler*in und Schuljahr. Bei derzeit 3.690 Schüler*innen entspricht dies einem Zuschuss in Höhe von 40.590 € jährlich

 

Die drei Landkreise Donnersbergkreis, Kaiserslautern und Kusel wollen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Einführung einheitlicher Schulnetzsysteme gleiche Standards für einen gemeinsamen Schul-IT-Support erreichen und im Bereich Schul-IT zusammen arbeiten um dadurch Ressourcen zu bündeln und Kostensynergien zu nutzen. Hierzu haben die Verwaltungen eine Zweckvereinbarung ausgearbeitet.

 

Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) stärkt die Leistungsfähigkeit der Kommunen, verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit und führt zu Kosteneinsparungen. Bei einer IKZ arbeiten Städte und Kreise gemeinsam an Zukunftsthemen, ohne dabei die kommunale Selbstverwaltung aufgeben zu müssen.

 

Nach vorläufiger Prüfung durch die ADD bestehen aus kommunalaufsichtsbehördlicher Sicht keine Bedenken gegen den Abschluss der geplanten Zweckvereinbarung.

 

Vor dem Hintergrund der erwarteten „Zusatz-Verwaltungsvereinbarung ‚Administration‘ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (sog. DigitalPakt III) wurde in § 1 Abs. 4 der Zweckvereinbarung eine Absichtserklärung zum Ausbau der Personalbedarfe im Schul-IT Bereich aufgenommen. Die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung bedarf zu ihrer Umsetzung einer noch zu erlassenden Förderrichtlinie für Rheinland-Pfalz. Diese liegt noch nicht vor. Es ist daher derzeit noch nicht absehbar, welche finanzielle Mittel der Landkreis aus dieser Zusatzvereinbarung erhält und für zusätzliches Personal im Schul-IT-Bereich verwenden kann.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0