Sitzung: 03.03.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1118/2021
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt der
Gründung des Vereins „Alte Welt e.V.“, sowie dem Beitritt des Landkreises Kusel
zu.
1) Warum eine Vereinsgründung?
Die "5K" (Landkreise
Bad Kreuznach, Kusel, Kaiserslautern, DonnersbergKreis,
evangelische Kirche) engagieren sich gemeinsam in einem
Regionalentwicklungsprojekt mit dem Ziel, in der sogenannten "Alten
Welt" strukturelle Entwicklungsimpulse zu setzen.
Der Verein soll als
Projektträger in der Alten Welt fungieren. Künftige Projekte können dann optional
bei einer oder mehreren Kommunen oder dann auch bei dem Verein verortet werden.
Dadurch ergeben sich mehr Möglichkeiten, auf förder- und beihilferechtliche
Hemmnisse einzugehen und Fördermittel einzuwerben.
Durch die Vereinsgründung
bekommt die bisherige Initiative "Alte Welt" auch eine
verschriftlichte Struktur und wird nachhaltig verstetigt.
2) Satzungsüberlegungen
Zweck des Vereins ist die
Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Region "Alte Welt". Der
Vereinszweck wird verwirklicht durch das Zusammenführen von Netzwerken und
Akteuren aus Politik, Verwaltung, Religion, Wirtschaft, Wissenschaft,
Forschung, Kultur, Sport und allen bürgerschaftlichen Bereichen. Auch durch die
themenübergreifende Koordination, die Identifizierung von Kooperationspotenzialen
sowie die Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Projekten, die dem
Vereinszweck dienen, können Synergien erzielt werden.
Mitglieder können juristische
Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein.
Landrätinnen und Landräte (KH, KUS,
KL, KIB), der Dekan oder die Dekanin des Dekanats an Alsenz und Lauter sowie
die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden Nahe-Glan,
Lauterecken-Wolfstein, Otterberg-Otterbach und Nordpfälzer Land sollen kraft
Satzung zur Vorstandschaft gehören.
Die Vernetzung der Bürgerschaft
untereinander und im Verhältnis zu den beteiligten Kommunen ist eine wichtige
Voraussetzung, um die Vereinsziele erfolgreich zu verwirklichen. Der Verein
bildet einen Bürgerbeirat, um auch diesem Austausch eine Plattform zu geben.
3) Beitrag/Projektkosten
Der Verein soll einen Beitrag
erheben. Mit diesem sollen primär die allgemeinen Geschäftsausgaben bestritten
werden. Bei der Festlegung der Höhe ist der Leistungsfähigkeit der Beteiligten
Rechnung zu tragen und es ist anzustreben, dass niemand wegen der Höhe des
Beitrags nicht Teil der Initiative wird.
Die Deckungsbeiträge für einzelne Projekte
sollen nicht durch den allgemeinen Mitgliedsbeitrag finanziert werden.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |