TOP Ö 5: Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und Kontrolle eines Radweges
hier: Teilstrecke der Radrundweg – „Pfälzer Seentour“

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis Kusel bis auf weiteres die Verkehrssicherungspflicht für das etwa 700m lange Teilstück „Alte Eichelscheider Straße“ des Radrundweges „Pfälzer Seentour“ übernimmt.

 


Die LAG Westrich-Glantal plant die Ersteinrichtung eines Radrundweges, welcher durch die vier Verbandsgemeinden führt, die das LEADER-Gebiet darstellen. Die Strecke führt überwiegend auf bereits bestehenden Radwegen und verbindet diese bei einer Gesamtlänge von 61km zu einem Rundweg. Die Strecke verläuft entlang den überregional bekannten Naherholungsgebieten, die auch den Namen der Tour „Seentour“ prägen. Aufgrund der geringen Steigungsverhältnisse ist dieser Weg für Familien mit Kindern und Jugendlichen hervorragend geeignet. Ebenso soll die Strecke ein attraktives Angebot für die Zielgruppe 50+ darstellen. Als Partner sind nicht nur die vier Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Oberes-Glantal sowie Ramstein-Miesenbach im Projekt eingebunden, sondern die beiden Landkreise Kaiserslautern und Kusel sind als weitere Kooperationspartner involviert.

 

Zwischen den Kooperationspartnern ist vereinbart, dass nach Ersteinrichtung des Radweges durch die LAG Westrich-Glantal, die Kooperationspartner die Unterhaltung und Verkehrssicherung des Radweges übernehmen. In der VG Oberes Glantal wurden die touristischen Aufgaben an die Ortsgemeinden übertragen, sodass die Unterhaltung der Radwegeabschnitte in der VG Oberes Glantal den jeweiligen Ortsgemeinden obliegt.

 

Deshalb wurden in der VG Oberes Glantal mit den betroffenen Gemeinden Kostenübernahmeerklärungen, wonach die Folgekosten für die Unterhaltung der Wege von den Gemeinden getragen werden, sowie Nutzungsvereinbarungen für die Nutzung der Wege getroffen.

 

Betroffen sind in der VG Oberes Glantal die Ortsgemeinden Nanzdietschweiler, Gries, Schönenberg–Kübelberg und die Stadt Waldmohr mit einem Teilstück von etwa 1,3 km.

 

Die Stadt Waldmohr hat Bedenken die Unterhaltungs -und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.

 

Die längste Wegestrecke des Radrundweges „Pfälzer Seentour“ verläuft im Kreis Kusel und der VG Oberes Glantal über den Glan-Blies Radweg. Für diese 7 km hat der Landkreis die Verkehrssicherungspflicht. Davon auch auf Waldmohrer Gemarkung

(Eichelscheider Straße ).

 

Für ein Teilstück von etwa 700m im Verlauf der Eichelscheider Straße ist noch keine Verkehrssicherungspflicht gegeben und unterzeichnet.

 

Waldmohr würde aber, sofern diese Übernahme der Verkehrssicherungspflicht gegeben ist, die Nutzung erlauben. Ohnehin ist dieses Teilstück ein Radweg nach HBR und wird auch als Radweg für die “Pfälzer Moortour“ genutzt. Für das Teilstück des Glan Blies Weges auf Waldmohrer Gemarkung liegt eine Unterhaltungs-, Förder- und Nutzungsvereinbarung mit Waldmohr vor.

 

Der Planungsverantwortliche der Seentour bei der LAG Glantal Westrich, Klaus Schillo, ist derzeit bemüht, das Projekt Seentour umzuplanen und damit das derzeit noch nicht in der Kooperation stehende Stück zu umfahren. Allerdings ist dies nicht vor dem Antragsschluss zur Förderung am 31.1.2021 möglich gewesen.

 

Die LAG hat zum 31.1.2021 den Förderantrag bei der ADD gestellt und wir konnten vereinbaren, dass der Förderausschluss nicht eintritt, wenn auch für dieses Teilstück sehr zeitnah eine Regelung vorliegt.

 

Damit das gemeinsame Radwegeprojekt „Pfälzer Seentour“ nicht – insbesondere nicht im Landkreis Kusel – scheitert, schlägt die Verwaltung vor, die Verkehrssicherungspflicht auf den etwa 700m bis zu einer Einigung mit der Stadt Waldmohr, im Rahmen der Verkehrsüberprüfung des Glan-Blies Radweges mit zu übernehmen.

Herr Peter Jakob, Fraktionsvorsitzender er FDP-Fraktion, befürwortete das Vorhaben, weil es die Lebensqualität verbessere und den Tourismus fördere.

 

Der erste Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, sagte, dass die Haftpflichtversicherung entsprechend angepasst/erweitert werden müsse.

 

Der Kreisbeigeordnete Helge Schwab fragte, ob der Stadtrat Waldmohr die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für dieses Teilstück abgelehnt habe.

 

Frau Pia Bockhorn teilte als Stadtratsmitglied von Waldmohr mit, dass der Stadtrat nicht habe entscheiden können, weil gerade die Haftungsaspekte usw. nicht geklärt waren.

 

Der Vorsitzende fasste die Maßnahme kurz zusammen und ging auf die Tätigkeiten/Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie deren Umfang an den Wanderwegen generell ein. Er habe den Beschlussvorschlag so gewählt, weil er nicht möchte, dass die Gesamtmaßnahme an dem Teilstück scheitere.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0