Sitzung: 01.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1108/2020
Eilentscheidung:
Der Kreisvorstand stimmt dem Abschluss der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem gemeinsamen Vertreter des Dualen Systems, der BellandVision GmbH, Pegnitz, zu.
Der Kreisausschuss
nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.
Der Kreisvorstand stimmte am 17.12.2020
folgender Eilentscheidung zu:
Seit 1991 sind
Unternehmen, die Verkaufsverpackungen an Endverbraucher abgeben, verpflichtet,
ihre Verpackungsabfälle wieder zurückzunehmen. Da diese Aufgabe für Industrie
und Handel praktisch nicht realisierbar wäre, organisieren aktuell neun
privatwirtschaftlich tätige duale Systeme bundesweit die Sammlung, Sortierung
und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen.
Die dualen Systeme
sind dabei nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackungsG), gültig
seit 01.01.2019, verpflichtet, ihre Sammlung mit der Sammelstruktur des
Landkreises abzustimmen. Grundlage hierfür bildet die sogenannte
Abstimmungsvereinbarung. Sie enthält konkrete Regelungen über die Ausgestaltung
des Erfassungssystems (z.B. Sacksammlung), Abfuhrrhythmus bzw. die
Kostenbeteiligung der Systeme im Falle einer gemeinsamen Sammlung von Abfällen.
Die bisherige
Abstimmungsvereinbarung, die noch auf Basis der damals gültigen
Verpackungsverordnung geschlossen wurde, wäre zum 31.12.2019 ausgelaufen. Durch
die Übergangsregelung des § 35 Abs. 3 VerpackungsG hat sich die Laufzeit dieser
Vereinbarung jedoch bis zum 31.12.2020 verlängert.
Für die Zeit ab
01.01.2021 hat die Verwaltung mit dem für den Landkreis zuständigen gemeinsamen
Vertreter der dualen Systeme, der BellandVision GmbH, Pegnitz, eine
Abstimmungsvereinbarung auf der Grundlage des neuen Verpackungsgesetzes
ausgehandelt. Sie orientiert sich dabei weitestgehend an dem von der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände veröffentlichten Muster und
ist wie folgt gegliedert:
a) Abstimmungsvereinbarung
Sie enthält allgemeine Regelungen, u.a. zu den Systemfestlegungen, der
Zusammenarbeit der Systembetreiber mit dem Landkreis oder der Verfahrensweise
bei der Beeinträchtigung bzw. Störung des Systembetriebs .Die
Abstimmungsvereinbarung soll unbefristet abgeschlossen werden, wobei beiden
Parteien aus wichtigen Gründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
b) Abfallwirtschaftssatzung und Abfallwirtschaftskonzept
Die gültige Abfallwirtschaftssatzung sowie das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept
sind ebenfalls Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung.
c) Systemfestlegungen zur Sammlung von Leichtverpackungen und Glas
Die
systemrelevanten Regelungen bezüglich der Sammlung von Leichtverpackungen und
Glas wurden inhaltlich unverändert übernommen. Demzufolge sollen diese Abfälle
wie bisher 14-täglich bzw. alle 4 Wochen in Wertstoffsäcken von den dualen
Systemen gesammelt werden. Eine Änderung gab es lediglich bei der Laufzeit der
Systembeschreibungen. Diese wurden an die Laufzeit der Verträge, welche die
Systembetreiber mit ihrem jeweiligen Dienstleister haben, angepasst.
d) Systemfestlegung zur Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) sowie
Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur durch das duale System
Nach der Systemfestlegung werden PPK-Abfälle auch weiterhin in einem 14-tägigen
Rhythmus in Wertstoffsäcken gesammelt. Die Laufzeit der Systemfestlegung wurde
an die Mindestlaufzeit des Vertrages, den der Landkreis mit seinem
Sammelunternehmen hat, angepasst. Nach dieser Zeit sind Änderungen hinsichtlich
des Erfassungssystems (z.B.
Abfallbehälter statt Wertstoffsäcke) bzw. des Abfuhrrhythmus möglich.
Im Gegensatz zur LVP- und Glassammlung beinhaltet die PPK-Sammlung nicht nur
Verkaufsverpackungen, sondern auch „kommunale“ PPK-Abfälle, wie z.B.
Zeitungspapier. Da sich die Rahmenbedingungen gerade bei den gemeinsamen
Sammlungen mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes wesentlich verändert
haben, musste hier eine völlig neue Vereinbarung mit den dualen Systemen
getroffen werden. Lange Zeit wurde dabei zwischen den kommunalen
Spitzenverbänden und den Systembetreibern über die Höhe der Kostenbeteiligung
im Falle der Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur gestritten. Das danach
vom Landkreistag Rheinland-Pfalz veröffentliche Muster bildet die Grundlage der
beigefügten Vereinbarung und wurde in weiten Teilen unverändert übernommen.
Mit dem gemeinsamen
Vertreter der Dualen Systeme, der Belland-Vision GmbH, hat die Verwaltung nach
schwierigen und langen Verhandlungen nun eine Vereinbarung über die
Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur erarbeitet:
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Nach
der noch bis zum Ende des Jahres gültigen Abstimmungsvereinbarung geht man
davon aus, dass die Gesamtmasse (t) der PPK-Abfälle zu 14 % aus
Verkaufsverpackungen und 86 % aus kommunalen Abfällen besteht. Die Abfälle
werden zwar gemeinsam von der Firma Preis, Konken, gesammelt, die
Dienstleistung wird jedoch -entsprechend dem jeweiligen Mengenanteil- vom
dualen System und dem Landkreis getrennt bezahlt. Auch die Verwertung des
Sammelgemischs erfolgt getrennt entsprechend dem jeweiligen Masseanteil.
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Künftig
soll der Landkreis die Sammlungskosten vollständig übernehmen. Im Gegenzug
erstatten sich die dualen Systeme mit 50 % an den Sammelkosten. Dieser Wert
liegt 16,5 % über dem zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Systemen
ausgehandelten Kompromiss. Darüber hinaus würden die Sammelkosten künftig nicht
nur die Aufwendungen für den externen Dienstleister beinhalten, sondern auch
die anteiligen Verwaltungskosten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
aktuellen Ausschreibung der Sammlungs- und Verwertungsleistungen wurde ein
Entgelt von 127,08, -€/t vereinbart. Bei einer jährlichen Gesamtmenge von rd.
6.000 t und einem Kostenanteil von 50 % (= 3.000 t) würde der Betrag, den das
duale System jährlich für die Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur zu
erstatten hätte, rd. 381 T€ (netto) betragen.
Dies stellt gegenüber der bisherigen Regelung eine
deutliche Verbesserung dar und wird dazu beitragen, dass die Nettobelastung des
Landkreises wegen gestiegener Sammlungskosten durch den neuen Sammlungsvertrag
verringert werden kann.
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Die
Systeme können bei der Verwertung ihrer PPK-Anteile grundsätzlich zwischen
einer gemeinsamen Vermarktung des Sammelgemisches oder der Herausgabe des auf sie
entfallenden Verpackungsanteils, neu festgelegt auf 42,5 %, wählen. Im Falle
der gemeinsamen Vermarktung sollen im Landkreis Kusel künftig die Systeme an
den Verwertungserlösen beteiligt werden. Im Falle der Herausgabe würden die von
den Systemen herausverlangten Mengen zwar dem Landkreis fehlen, im Gegenzug
wären die Systeme aber auch verpflichtet, einen Ausgleich für die Wertminderung
der kommunalen PPK-Mengen durch die gemeinsame Sammlung zu leisten.
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Die
Papierpreise befinden sich aktuell auf sehr niedrigem Niveau. Es kann daher
nicht ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft im Bereich der Verwertung zu
Zuzahlungen kommen wird. Damit der Landkreis hier nicht das alleinige Risiko
trägt, wurde ergänzend zur Mustervereinbarung eine Regelung aufgenommen, wonach
die dualen Systeme sich an möglichen Zuzahlungen beteiligen müssen.
Die Regelung zur
PPK-Entsorgung wird an die Laufzeit des Vertrages, den der Landkreis mit seinem
Sammelunternehmen geschlossen hat, angepasst; sie entspricht damit der Laufzeit
der Systemfestlegung, d.h. vom 01.01.2021 bis 31.12.2022.
Die 118 Seiten
umfassende Abstimmungsvereinbarung kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt
werden.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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