Sitzung: 01.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1106/2020
Eilentscheidung:
Der Landkreis Kusel bewirbt sich für die
Anstellungsträgerschaft der Fachkraftstelle der Beratung und Koordinierung des
Pflegestützpunktes im Beratungsbereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal. Die
entsprechenden Haushaushaltsmittel sind im Personalhaushalt zur Verfügung zu
stellen.
Der Kreisausschuss
nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.
Der Kreisvorstand stimmte am 17.12.2020
folgender Eilentscheidung zu:
Im Landkreis Kusel sind drei Pflegestützpunkte eingerichtet, die in die
Beratungsbereiche der drei Verbandsgemeinden aufgeteilt sind:
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Pflegestützpunkt
Wolfstein-Lauterecken
Beratungsbereich : Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Anstellungsträger: Ökumenische Sozialstation
Lauterecken-Wolfstein e.V., Lauterecken
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Pflegestützpunkt Kusel
Beratungsbereich:
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Anstellungsträger: Ökumenische Sozialstation Kusel-Altenglan e.V., Kusel
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Pflegestützpunkt
Brücken
Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Anstellungsträger: Ökumenische Sozialstation Brücken gGmbH,
Rockenhausen
In den Pflegestützpunkten sind die Pflegeberater*Innen der Pflegekassen
und jeweils eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (oder zwei
Teilzeitbeschäftigte) der Beratung und
Koordinierung gemeinsam tätig.
Sie bieten ein kostenloses Beratungs- und Unterstützungsangebot für alle
Fragen rund um das Thema Pflege an, welches sich primär an pflegebedürftige
Menschen und deren Angehörige wendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stützpunkte informieren wettbewerbsneutral über die regionalen
Leistungsanbieter und geben auch Angehörigen Anleitungen für die Pflege zu
Hause.
Die Laufzeit der
Trägerschaften der Beratungs- und Koordinierungsstellen im Pflegestützpunkt Wolfstein-Lauterecken
sowie Kusel sind bis zum 31.12.2027
befristet. Die Ökumenische Sozialstation Brücken gGmbH hat die
Anstellungsträgerschaft der Fachkraftstelle der Beratung und Koordinierung des
Pflegestützpunktes in Brücken zum 31.12.2020 gekündigt. Bei der Neuvergabe der Anstellungsträgerschaft der Fachkraft der Beratung und Koordinierung
findet das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen
Angebotsstruktur (LPflege ASG) sowie die
Durchführungsverordnung (LPflegeASGDVO) Anwendung.
Danach können sich einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste, mehrere
zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft, Trägerverbünde, denen mindestens ein
zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört, oder Landkreise bzw. kreisfreie
Städte bewerben. Zuständig für die Entscheidung über die
Anstellungsträgerschaft ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
in Trier. Die Entscheidung über die Auswahl eines Anstellungsträgers wird auf
längstens zehn Jahre befristet. Die Neuvergabe der Anstellungsträgerschaft des
Pflegestützpunktes in Brücken wurde im Geschäftsanzeiger in der KW 35 2020
öffentlich bekannt gemacht. Zusätzlich
wurden alle Mitglieder der Regionalen Pflegekonferenz und alle ambulanten Pflegedienste im
Landkreis über die Neuvergabe der Anstellungsträgerschaft informiert. In der
vorgegebenen Frist von 12 Wochen hat sich jedoch kein potentieller Anstellungsträger
beworben.
Pflegestützpunkte sind wichtige Anlaufstellen für alle Bürgerinnen und
Bürger, die selbst einen Pflege-, Betreuungs- oder Versorgungsbedarf oder die
einen Menschen pflegen bzw. betreuen. Als Flächenlandkreis mit überwiegend
dörflichen Strukturen ist das regional
vorhandene und bekannte Beratungsangebot gerade im Zuge des demografischen
Wandels ein wesentlicher Baustein der
pflegerischen Angebotsstruktur. Sie tragen durch ihre professionelle
Beratungsarbeit dazu bei, dass viele Betroffene möglichst lange in ihrer
Häuslichkeit verbleiben und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen
können. Nachdem sich kein anderer Träger
gefunden hat, sollte der Landkreis mit der Übernahme der
Anstellungsträgerschaft der Beratungs- und Koordinierungsfachkraft dieses
wichtige Unterstützungs- und Beratungsangebot zur Erhaltung der selbständigen
Lebensführung im Alter im Landkreis Kusel fortsetzen.
Nach § 5 LPflegeASG und § 5 LPflegeASGDVO trägt das Land 80 % der
angemessenen Personalkosten (max .60.350€/ Jahr) sowie eine Sachkostenpauschale
von 5.000€/Jahr pro Beratungs- und Koordinierungsstelle. Sind die
Personalkosten geringer erfolgt eine Förderung in Höhe von 80 v.H. der
tatsächlichen Personalkosten.
Zu den Sachkosten zählen die Reisekosten/Kfz-Kosten, Fort-
/Weiterbildungskosten und Supervision, EDV (Hardware und Betreuung) sowie
Mobilfunkkosten. Die sonstigen Betriebskosten (z.B. Miete, Nebenkosten,
Reinigungskosten) für den Arbeitsplatz der Fachkraft der Beratung und
Koordinierung gehören gemäß Landesrahmenvertrag über die Arbeit und
Finanzierung von Pflegestützpunkten zu den Aufwendungen, die von den Trägern
des Pflegestützpunktes (50 % Krankenkassen und Pflegekassen 25 % Land
Rheinland-Pfalz und 25 % Landkreis Kusel) getragen werden.
Geeignete Fachkräfte der Beratung und
Koordinierung sind in der Regel Personen mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung als Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder
Sozialpädagoge; sie sollen über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen (§ 3
Abs. 2 LPflegeASGDVO). Davon ausgehend wären nach der vorgenannten Finanzierung
derzeit rd. 12.000 Euro/Jahr an Personalkosten durch den Landkreis zu tragen.
Die Sachkostenpauschale von 5.000 Euro im Jahr sind nach den Erfahrungen der
übrigen Anstellungsträger in der Regel auskömmlich.
Hinsichtlich der Räumlichkeiten ist gemäß
des Landesrahmenvertrages bzw. des Stützpunktvertrages für die
Pflegestützpunkte im Landkreis Kusel u.a. ein neutrales Auftreten der
Pflegestützpunkte nach Außen zu gewährleisten. Der PSP in Brücken kann zwar
zunächst über den 31.12.20 in den Räumlichkeiten des bisherigen
Anstellungsträgers verbleiben, es ist jedoch, auch nach dem Willen der
administrierenden Pflegekasse, eine neutrale Örtlichkeit anzustreben.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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