TOP Ö 1.2: Bewerbung für die Anstellungsträgerschaft der Fachkraftstelle der Beratung und Koordinierung des Pflegestützpunktes in Brücken

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Eilentscheidung:

 

Der Landkreis Kusel bewirbt sich für die Anstellungsträgerschaft der Fachkraftstelle der Beratung und Koordinierung des Pflegestützpunktes im Beratungsbereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal. Die entsprechenden Haushaushaltsmittel sind im Personalhaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

 

Der Kreisausschuss nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.


Der Kreisvorstand stimmte am 17.12.2020 folgender Eilentscheidung zu:

 

Im Landkreis Kusel sind drei Pflegestützpunkte eingerichtet, die in die Beratungsbereiche der drei Verbandsgemeinden aufgeteilt sind:

 

-      Pflegestützpunkt Wolfstein-Lauterecken

Beratungsbereich : Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Anstellungsträger: Ökumenische Sozialstation Lauterecken-Wolfstein e.V., Lauterecken

-      Pflegestützpunkt Kusel

Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan

Anstellungsträger: Ökumenische Sozialstation  Kusel-Altenglan e.V., Kusel

-      Pflegestützpunkt Brücken

Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Anstellungsträger: Ökumenische Sozialstation Brücken gGmbH, Rockenhausen

 

In den Pflegestützpunkten sind die Pflegeberater*Innen der Pflegekassen und jeweils eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft (oder zwei Teilzeitbeschäftigte)  der Beratung und Koordinierung  gemeinsam  tätig.  Sie bieten ein kostenloses Beratungs- und Unterstützungsangebot für alle Fragen rund um das Thema Pflege an, welches sich primär an pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stützpunkte informieren wettbewerbsneutral über die regionalen Leistungsanbieter und geben auch Angehörigen Anleitungen für die Pflege zu Hause.

 

Die Laufzeit der Trägerschaften der Beratungs- und Koordinierungsstellen im Pflegestützpunkt Wolfstein-Lauterecken sowie Kusel sind bis zum 31.12.2027 befristet. Die Ökumenische Sozialstation Brücken gGmbH hat die Anstellungsträgerschaft der Fachkraftstelle der Beratung und Koordinierung des Pflegestützpunktes in Brücken zum 31.12.2020 gekündigt. Bei der  Neuvergabe der Anstellungsträgerschaft  der Fachkraft der Beratung und Koordinierung findet das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflege ASG)  sowie die Durchführungsverordnung (LPflegeASGDVO) Anwendung.

 

Danach können sich einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste, mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft, Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört, oder Landkreise bzw. kreisfreie Städte bewerben. Zuständig für die Entscheidung über die Anstellungsträgerschaft ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier. Die Entscheidung über die Auswahl eines Anstellungsträgers wird auf längstens zehn Jahre befristet. Die Neuvergabe der Anstellungsträgerschaft des Pflegestützpunktes in Brücken wurde im Geschäftsanzeiger in der KW 35 2020 öffentlich  bekannt gemacht. Zusätzlich wurden alle Mitglieder der Regionalen Pflegekonferenz und  alle ambulanten Pflegedienste im Landkreis über die Neuvergabe der Anstellungsträgerschaft informiert. In der vorgegebenen Frist von 12 Wochen hat sich jedoch kein potentieller Anstellungsträger beworben.

 

Pflegestützpunkte sind wichtige Anlaufstellen für alle Bürgerinnen und Bürger, die selbst einen Pflege-, Betreuungs- oder Versorgungsbedarf oder die einen Menschen pflegen bzw. betreuen. Als Flächenlandkreis mit überwiegend dörflichen Strukturen  ist das regional vorhandene und bekannte Beratungsangebot gerade im Zuge des demografischen Wandels ein wesentlicher  Baustein der pflegerischen Angebotsstruktur. Sie tragen durch ihre professionelle Beratungsarbeit dazu bei, dass viele Betroffene möglichst lange in ihrer Häuslichkeit verbleiben und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Nachdem sich kein  anderer Träger gefunden hat, sollte der Landkreis mit der Übernahme der Anstellungsträgerschaft der Beratungs- und Koordinierungsfachkraft dieses wichtige Unterstützungs- und Beratungsangebot zur Erhaltung der selbständigen Lebensführung im Alter im Landkreis Kusel fortsetzen.

 

Nach § 5 LPflegeASG und § 5 LPflegeASGDVO trägt das Land 80 % der angemessenen Personalkosten (max .60.350€/ Jahr) sowie eine Sachkostenpauschale von 5.000€/Jahr pro Beratungs- und Koordinierungsstelle. Sind die Personalkosten geringer erfolgt eine Förderung in Höhe von 80 v.H. der tatsächlichen Personalkosten.

Zu den Sachkosten zählen die Reisekosten/Kfz-Kosten, Fort- /Weiterbildungskosten und Supervision, EDV (Hardware und Betreuung) sowie Mobilfunkkosten. Die sonstigen Betriebskosten (z.B. Miete, Nebenkosten, Reinigungskosten) für den Arbeitsplatz der Fachkraft der Beratung und Koordinierung gehören gemäß Landesrahmenvertrag über die Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten zu den Aufwendungen, die von den Trägern des Pflegestützpunktes (50 % Krankenkassen und Pflegekassen 25 % Land Rheinland-Pfalz und 25 % Landkreis Kusel) getragen werden.

 

Geeignete Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sind in der Regel Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge; sie sollen über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen (§ 3 Abs. 2 LPflegeASGDVO). Davon ausgehend wären nach der vorgenannten Finanzierung derzeit rd. 12.000 Euro/Jahr an Personalkosten durch den Landkreis zu tragen. Die Sachkostenpauschale von 5.000 Euro im Jahr sind nach den Erfahrungen der übrigen Anstellungsträger in der Regel auskömmlich.

 

Hinsichtlich der Räumlichkeiten ist gemäß des Landesrahmenvertrages bzw. des Stützpunktvertrages für die Pflegestützpunkte im Landkreis Kusel u.a. ein neutrales Auftreten der Pflegestützpunkte nach Außen zu gewährleisten. Der PSP in Brücken kann zwar zunächst über den 31.12.20 in den Räumlichkeiten des bisherigen Anstellungsträgers verbleiben, es ist jedoch, auch nach dem Willen der administrierenden Pflegekasse, eine neutrale Örtlichkeit  anzustreben.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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