Sitzung: 23.11.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1087/2020
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019 entstandenen Mehraufwendungen
in Höhe von
rd. 81 T€ zuzustimmen;
b) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der Einrichtung
„Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 12.211.442,30
€
Passiva: 12.211.442,30 €
und den Jahresgewinn in Höhe von 126.585,93 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
c) den Jahresgewinn in Höhe von 126.585,93
€ in die allgemeinen Rücklage einzustellen.
Da die Feststellung
des Jahresabschlusses zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung
beinhaltet, nahm der Vorsitzende nicht an der Beschlussfassung teil.
a)
Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2019
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der
doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde von der Verwaltung
entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk
wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der
Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 12.211.442,30
€
Passiva: 12.211.442,30 €
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch
folgende Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr reduzierten sich die Umsatzerlöse
insgesamt um 884 T€. Während die Abfallentsorgungsgebühren aufgrund der
Gebührenanpassungen um 1.392 T€ zunahmen, verringerten sich die
Umsatzerlöse aus dem Betrieb gewerblicher Art um 2.204 T€. Hier führten
gegenüber dem Vorjahr deutlich geringere Einbaumengen auf der Deponie
Schneeweiderhof zu einem entsprechenden Erlösrückgang.
·
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um
408 T€. Veränderungen ergaben sich dabei hauptsächlich in den Bereichen
der Rest- sowie Bioabfälle. Die Mengeneinsparung im Restabfallbereich durch die
Einführung der Biotonne schlägt mit einer Ergebnisverbesserung von 734 T€
zu Buche, wohingegen die neue haushaltsnahe Biotonnensammlung für
Mehraufwendungen von 1.121 T€ sorgte.
·
Die Abschreibungen verringerten sich
gegenüber dem Vorjahr um 1.879 T€ auf 802 T€. Die Abschreibung der abnutzbaren
Vermögensgegenstände auf der Deponie Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im
Berichtsjahr verringerten sich die Abschreibungen auf Grund der reduzierten
Einbaumenge auf der Deponie Schneeweiderhof. Zu erwähnen ist noch, dass in den
Abschreibungen nunmehr die Abfallbehältnisse der Rest- und Biomülltonnen
enthalten sind, dies sind jährlich etwa 148 T€.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
reduzierten sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr (-142 T€). Dies hängt hauptsächlich mit den
gesunkenen Aufwendungen für Personalgestellungen durch den Landkreis (-102 T€),
den Rechts- und Beratungskosten (-29 T€), sowie den niedrigeren
Instandhaltungs- und Reparaturkosten (-27 T€) zusammen. Mehraufwendungen gab es
hingegen durch Wertberichtungen auf Forderungen und Forderungsverluste (+47 T€)
die im Berichtsjahr 2019 verbucht wurden.
·
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 181 T€. Ursächlich hierfür waren
insbesondere geringer ausgefallene Aufwendungen aus der Aufzinsung der
langfristigen Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorgekosten von
Deponien (836 T€; Vorjahr: 1.014 T€).
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Höhe von 126.585,93 €.
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung
stattzufinden.
b) Feststellung
des Jahresabschlusses 2019
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind
entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen
sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der
Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresver-lustes
zu beschließen.
Herr Engelter,
Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand, stellte den Jahresabschluss
und die entsprechende Prüfung vor. Er bescheinigte, dass Buchführung und
Belegwesen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Für den Jahresabschluss und den
Lagebericht sei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden.
Im Anschluss an den
Vortrag von Herrn Engelter fragte Herr Christoph Lothschütz (CDU) nach den
verfügbaren Kapazitäten der Deponie und der geplanten Vorgehensweise bei der
weiteren Verfüllung.
Der zuständige
Sachbearbeiter, Herr Christian Ammann, berichtete, dass bis zum Jahr 2024
jährlich 15.000 Tonnen eingebaut werden sollen. Entsprechende Verträge seien
bereits geschlossen. Auch die eigenen Mengen könne man noch bis 2024 einbauen
und dann, sofern der dritte Deponieabschnitt nicht gebaut werde, sei eine
Schließung der Deponie geplant. Die bereits angesprochene Variante nur noch
eigene „Abfälle“(2.400 Tonnen pro Jahr) einzulagern und die Betriebsdauer damit
um Jahre zu verlängern, sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren.
Herr Herwart Dilly
(FWG) fragte nach der finanziellen Weiterentwicklung der
Abfallwirtschaftseinrichtung bis 2024.
Herr Ammann
antwortete, dass der Wirtschaftsplan 2021 derzeit in Planung sei. Bisher seien
für das kommende Jahr noch keine Besonderheiten zu erkennen. Für 2022 müsse
allerdings eine neue Gebührenkalkulation vorgenommen werden und es stehe ja
auch noch die Entscheidung über Schließung oder Bau des dritten
Deponieabschnittes an.
Der Vorsitzende
ergänzte, dass neben der Entscheidung über den dritten Bauabschnitt auch
vereinbart worden sei, nochmals über eine mögliche Tonnensammlung oder andere
Alternativen bei der Papiersammlung zu beraten.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |