TOP Ö 7.4: Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Einrichtung „Abfallentsorgung“ und Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

a) den gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019 entstandenen Mehraufwendungen in Höhe von
    rd. 81 T€ zuzustimmen;

b) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
    vorgelegt mit der Bilanzsumme

 Aktiva:          12.211.442,30 €

                                               Passiva:         12.211.442,30 €

    und den Jahresgewinn in Höhe von 126.585,93 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.  
    Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
    Jahresrechnung;

c) den Jahresgewinn in Höhe von 126.585,93 € in die allgemeinen Rücklage einzustellen.

 

Da die Feststellung des Jahresabschlusses zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung beinhaltet, nahm der Vorsitzende nicht an der Beschlussfassung teil.


a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneinge-schränkt erteilt.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

                                               Aktiva:           12.211.442,30 €

                                               Passiva:         12.211.442,30 €

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

·        Im Berichtsjahr reduzierten sich die Umsatzerlöse insgesamt um 884 T€. Während die Abfallentsorgungsgebühren aufgrund der Gebührenanpassungen um 1.392 T€ zunahmen, verringerten sich die Umsatzerlöse aus dem Betrieb gewerblicher Art um 2.204 T€. Hier führten gegenüber dem Vorjahr deutlich geringere Einbaumengen auf der Deponie Schneeweiderhof zu einem entsprechenden Erlösrückgang.

 

 

·                                                                                                                                                                                                                                Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 408 T€. Veränderungen ergaben sich dabei hauptsächlich in den Bereichen der Rest- sowie Bioabfälle. Die Mengeneinsparung im Restabfallbereich durch die Einführung der Biotonne schlägt mit einer Ergebnisverbesserung von 734 T€ zu Buche, wohingegen die neue haushaltsnahe Biotonnensammlung für Mehraufwendungen von 1.121 T€ sorgte.

 

 

·                                                                                                                                        Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich mit dem Vorjahr um 79 T€. Die Erhöhung basiert im Wesentlichen auf dem höheren durchschnittlichen Personalbestand und dem Ergebnis aus den Tarifverhandlungen.

 

·        Die Abschreibungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 1.879 T€ auf     802 T€. Die Abschreibung der abnutzbaren Vermögensgegenstände auf der Deponie Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im Berichtsjahr verringerten sich die Abschreibungen auf Grund der reduzierten Einbaumenge auf der Deponie Schneeweiderhof. Zu erwähnen ist noch, dass in den Abschreibungen nunmehr die Abfallbehältnisse der Rest- und Biomülltonnen enthalten sind, dies sind jährlich etwa 148 T€.

 

·        Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr  (-142 T€). Dies hängt hauptsächlich mit den gesunkenen Aufwendungen für Personalgestellungen durch den Landkreis (-102 T€), den Rechts- und Beratungskosten (-29 T€), sowie den niedrigeren Instandhaltungs- und Reparaturkosten (-27 T€) zusammen. Mehraufwendungen gab es hingegen durch Wertberichtungen auf Forderungen und Forderungsverluste (+47 T€) die im Berichtsjahr 2019 verbucht wurden.

 

·        Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 181 T€. Ursächlich hierfür waren insbesondere geringer ausgefallene Aufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorgekosten von Deponien (836 T€; Vorjahr: 1.014 T€).

Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 126.585,93 €.

Der Jahresgewinn 2019 lag somit rd. 81 T€ unter dem geplanten Gewinn in Höhe von
208 T€.

Die Abweichung gegenüber dem Plan stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

Die Planabweichung im Berichtsjahr 2019 erweist sich mit insgesamt rd. 0,92% vom Gesamthaushalt der Abfallwirtschaft als sehr gering.

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.

 

b) Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.

 

Herr Engelter, Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand, stellte den Jahresabschluss und die entsprechende Prüfung vor. Er bescheinigte, dass Buchführung und Belegwesen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Für den Jahresabschluss und den Lagebericht sei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden.

 

 

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Engelter fragte Herr Christoph Lothschütz (CDU) nach den verfügbaren Kapazitäten der Deponie und der geplanten Vorgehensweise bei der weiteren Verfüllung.

 

Der zuständige Sachbearbeiter, Herr Christian Ammann, berichtete, dass bis zum Jahr 2024 jährlich 15.000 Tonnen eingebaut werden sollen. Entsprechende Verträge seien bereits geschlossen. Auch die eigenen Mengen könne man noch bis 2024 einbauen und dann, sofern der dritte Deponieabschnitt nicht gebaut werde, sei eine Schließung der Deponie geplant. Die bereits angesprochene Variante nur noch eigene „Abfälle“(2.400 Tonnen pro Jahr) einzulagern und die Betriebsdauer damit um Jahre zu verlängern, sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu realisieren.

 

Herr Herwart Dilly (FWG) fragte nach der finanziellen Weiterentwicklung der Abfallwirtschaftseinrichtung bis 2024.

 

Herr Ammann antwortete, dass der Wirtschaftsplan 2021 derzeit in Planung sei. Bisher seien für das kommende Jahr noch keine Besonderheiten zu erkennen. Für 2022 müsse allerdings eine neue Gebührenkalkulation vorgenommen werden und es stehe ja auch noch die Entscheidung über Schließung oder Bau des dritten Deponieabschnittes an.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass neben der Entscheidung über den dritten Bauabschnitt auch vereinbart worden sei, nochmals über eine mögliche Tonnensammlung oder andere Alternativen bei der Papiersammlung zu beraten.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0