TOP Ö 1.1: Planungsauftrag an den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern über den Ausbau / die Sanierung der K 5 innerhalb der OD Altenkirchen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern mit der Planung für den Ausbau der K 5 innerhalb der OD Altenkirchen zu beauftragen bzw. ein Sanierungskonzept zu entwickeln.

Die zu erarbeitende Planung und die darauf aufbauende Kostenschätzung sind dem Ausschuss zur Abstimmung und Annahme vorzulegen.

 


Die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 5 in Altenkirchen  ist geprägt von einem vielseitigen Schadensbild. Neben großformatigen Rissen und Verdrückungen der Fahrbahnoberfläche ist auch der Unterbau schadhaft bzw. nicht in der für die Belastung notwendigen Stärke ausgebildet.

Auf Grund des tiefgreifenden Schadensbildes und hinsichtlich des mangelhaften und fehlenden Unterbaus ist eine oberflächliche Deckensanierung nicht möglich.

 

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Zustandserfassung der Kreisstraßen sind über 41 Prozent der insgesamt rd. 1.280 m langen Ortsdurchfahrt von Altenkirchen der schlechtesten Zustandskategorie (Werte schlechter als 4,5) zugeordnet worden. Der größte Handlungsbedarf besteht in dem ca. 400 m langen  Bereich von Stat. 3,720-4,145 wovon 76 Prozent schlechter als 4,5 bewertet worden sind.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Landesbetrieb Mobilität mit der Erarbeitung der Planung für einen mittelfristigen Ausbau der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 5 in Altenkirchen (VNK 6509 008 NNK 6509 007, Stat. 2,860 - 4,145) zu beauftragen bzw. eine Sanierungskonzept zu entwickeln.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0