TOP Ö 2: Rechnungshofbericht

Der Vorsitzende stellte das bisherige Verfahren sowie den zeitlichen Ablauf, von der Prüfungsmitteilung im Jahr 2018 bis zum Erhalt des vorliegenden Berichtes (Eingang bei der Kreisverwaltung am 15.09.2020) des Landesrechnungshofes zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Kusel, kurz vor.

 

Weil Teile der Prüfungen schutzwürdige Belange betreffen, habe der Rechnungshof zwei Berichte gefertigt; einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen. Den Kreistagsmitgliedern seien beide Berichte zur Verfügung gestellt worden und bezüglich des nichtöffentlichen Teiles habe man eindringlich auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen.

 

Der öffentliche Bericht werde in der Verwaltung ausgelegt und stehe auch auf der Homepage des Landkreises zur Einsichtnahme bereit.

 

Aufgabe der Verwaltung sei es den Bericht inhaltlich und rechtlich zu bearbeiten, den Fraktionen stehe die politische Diskussion zu. Bezüglich der rechtlichen Würdigung begrüßte der Vorsitzende in diesem Zusammenhang Herrn Professor Kröninger von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Rapräger aus Saarbrücken.

 

Zum weiteren Ablauf sprach der Vorsitzende nochmals die schutzwürdigen Belange der Betroffenen an und verwies auf den vorgesehen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Sitzungsteil. Alle der Öffentlichkeit zugänglichen Sachverhalte sollen nun beraten werden.

 

Anschließend ging der Vorsitzende auf einige Aspekte aus dem Vorbericht, was die Finanzsituation des Landkreises Kusel im Vergleich zu anderen Landkreisen betrifft, ein.

 

Bezüglich der Aussage seines Amtsvorgängers, dass dieser zu den Inhalten des Rechnungshofberichtes nicht angehört worden sei, verwies der Vorsitzende darauf, dass er nicht beeinflussen könne, wen der Rechnungshof anhöre. Er habe in einigen Punkten, durch den ersten Kreisbeigeordneten bzw. die beauftragten Anwälte, Kommunikation angeboten und Kontakt aufgenommen. Auch jetzt stehe –wie für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises- seine Tür offen.

Des Weiteren habe der Landkreis, entgegen der Berichterstattung, keine Anzeige bei der Staatanwaltschaft veranlasst, sondern der Rechnungshof habe den Prüfbericht zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

 

Der Vorsitzende schlug für das weitere Verfahren vor, in der heutigen Kreisausschusssitzung die Fragen der Fraktionen zu beantworten und die politische Würdigung auf die Kreistagssitzung am 09.12.2020 zu verschieben.

 

 

Herr Dr. Wolfgang Frey dankte dem Rechnungshof für die Berichterstattung und insbesondere für die Mitteilung möglicher Einsparpotentiale, die sicherlich als erste Ansatzpunkte in der „Haushaltskommission“ bearbeitet werden können.

Schockiert habe ihn, dass die Gremien nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden seien. Das verdeutliche nochmals, dass mehr hinterfragt werden müsse.

Bezüglich der im Bericht aufgeführten juristischen Personen, „Kulinarische Landstraße“, „Verein Kulinarischen Haus“, „Verkehrsverein Kuseler Musikantenland“ „Verkehrsverein Pfälzer Bergland“ bat er um Aufklärung und um Mitteilung der dort Verantwortlichen.

Er fragte weiter, ob die Mietzahlung für den Arbeitsplatz im „Haus Pfälzer Bergland“ eingestellt wurde, nachdem der dortige Arbeitsplatz aufgelöst wurde.

 

Der Vorsitzende teilte mit, dass er immer bemüht sei zu sparen und daher gerne in der Haushaltskommission über Einsparpotentiale beraten werde. Die Bezeichnungen der Vereine seien etwas verwirrend. Es handele sich letztlich jedoch um den gleichen Verein, der mit verschiedenen Bezeichnungen im Bericht zitiert wurde. Die Namen der Vorstände könne man gerne nachliefern, allerdings seien diese nicht öffentlich. Der Vorsitzende schlug in diesem Zusammenhang vor die rechtlichen Konstrukte aufzubereiten und den Ausschussmitgliedern zu übermitteln.

Der Arbeitsplatz sei aufgelöst worden und die Miete werde aufgrund der Kündigungsfrist derzeit noch weitergezahlt. Auch im Zusammenhang mit Corona sei es schwierig einen Nachmieter zu begeistern und damit früher aus dem Vertag zu gelangen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Herwart Dilly, stellte die Frage in den Raum, ob die bei der Verwaltung in Führungspositionen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht bemerkt haben, dass etwas schief laufe und fragte warum entsprechende Informationen an den Kreistag unterblieben seien. Er verwies auf den Diensteid den Beamtinnen und Beamte leisten und begründete damit seine Erwartungen.

Anschließend ging er im Wesentlichen auf die bereits in seiner Haushaltsrede vorgebrachten Aspekte (zu lange Verweildauer im Hilfebezug, überteuerte Dienstleister) und weitere Kritikpunkte zum Bereich Jugend- und Soziales ein.

Bezüglich der Personalfragen, Stellenbewertungen usw. schlug er vor die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten und warnte vor Vorverurteilungen.

Abschließend teilte er mit, dass er den Rechnungshofbericht durch die aufgezeigten Konsolidierungsmaßnahmen und den damit verbundenen Entlastungen der Gemeinden bei der Kreisumlage auch als Chance sehe „es zukünftig besser zu machen“.

 

Die zuständige Dezernatsbeauftragte, Frau Ulrike Nagel, wies darauf hin, dass die von Herrn Dilly verwendeten Zahlen und Fakten nicht den Daten des Landkreises Kusel entsprechen, sondern schon bei der Vorstellung durch Frau Herrmann im Rahmen der Haushaltsberatungen abstrakte Vergleichs- und landesweite Durchschnittszahlen verwendet wurden. Auch die Vorwürfe bezüglich Überteuerung und Unrentabilität wies sie entschieden zurück und teilte mit, dass Herr Wolf als zuständiger Abteilungsleiter das auch sofort widerlegen könne.

 

Der zuständige Abteilungsleiter, Herr Marc Wolf, ergänzte, dass es sich bei den im Rahmen der Haushaltsberatungen dargelegten Statistiken lediglich um den Bereich „Integrationshilfe an den Schulen“ handele und keinesfalls um die Jugend- oder Sozialhilfe insgesamt.

Damals wurde vorgetragen, dass die durchschnittliche Verweildauer bei 10 Wochen liege, im Landkreis Kusel jedoch bei 50 Wochen. Eigene Überprüfungen kamen jedoch zu einem anderen Resultat und auch ein Fachinstitut konnte im Ergebnis versichern, dass die Zahlen nicht Korrekt seien. Der Landesdurchschnitt betrage 27,1 Wochen und der Landkreis Kusel liege knapp darunter. Er nahm auch Bezug zum Prüfbericht und widerlegte weitere Feststellungen. Bezüglich der Stundensätze der Auftragnehmer sagte er, dass der Rechnungshof bei seinen Analysen nur die Wirtschaftlichkeit betrachtet habe, nicht jedoch die Fachlichkeit. Klar sei, dass Studenten, die andernorts für Jugendhilfemaßnahmen verwendet werden, billiger zu haben seien, als ausgebildetes Fachpersonal. Auch werden die unterschiedlichen Rechengrößen „Schulstunden“ und „Zeitstunden“ fälschlicherweise vermischt, was ein komplett verfälschtes Bild wiedergebe.

 

Frau Ulrike Nagel bezog sich weiter auf die geforderte Überprüfung der Eingruppierung seitens des Personals der freien Träger. Es gebe keine Möglichkeit auf deren Bezahlung Einfluss zu nehmen und man könne auch selbst keine neuen Träger schaffen. Die Verwaltung sei auf das vorhandene Angebot angewiesen.

 

In diesem Zusammenhang fragte Herr Dilly, ob man darüber nachgedacht habe, die Aufgabe selbst auszuführen.

 

Frau Nagel sagte, dass das sicherlich möglich und eher ein Rechenbeispiel sei. Die bisherigen Überprüfungen seien unter Beachtung der Folgekosten nicht zu dem Ergebnis gekommen, die Aufgabe selbst wirtschaftlicher zu erledigen. Man überprüfe das regelmäßig.

 

Dazu ergänzte Herr Wolf, dass künftig eine kommunale Beratungsstelle als Zweckverband gegründet werden solle, der sich –interkommunal- beispielsweise mit dieser Frage befassen solle. Die entsprechende Beschlussvorlage werde unabhängig von der heutigen Diskussion für die nächste Kreistagssitzung vorbereitet.

 

Wegen der Umfänglichkeit dieses Themenkomplexes bat der Vorsitzende um eine schriftliche Ausarbeitung, die man den Ausschussmitgliedern vorlegen könne.

Er fügte hinzu, dass es teilweise schwer sei überhaupt einen Anbieter zu finden, geschweige denn eine Konkurrenzsituation vorhanden sei.

 

Abschließend zitierte Herr Jürgen Conrad eine Passage des Berichtes zur tarifgerechten Bezahlung und geringeren Personalkosten. Er halte es für rechtswidrig mit einem Träger zusammenzuarbeiten, der nicht nach Tarif bezahle oder nicht Fachkräfte sondern billigeres Personal ohne entsprechende Qualifikation einsetze. In diesem Punkt würde er der Empfehlung des Rechnungshofes nicht folgen.

 

 

Da keine weiteren Fragen mehr vorlagen, leitete der Vorsitzende zum nächsten Tagesordnungspunkt über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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