TOP Ö 2: Vollzug des Haushaltsplanes 2019
hier: Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2020 zu.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2019 konnten einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2019 Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 grundsätzlich verfallen würden, diese Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw. Abrechnung erst im Jahr 2020 oder noch später stattfinden wird, empfiehlt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen (siehe Anlage).

 

Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen:

 

  • Finanzhaushalt:
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2019:               3.140.164,65 €
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren:       2.530.136,05 €

Kreditermächtigung (Investitionskredit 2019):                                 2.420.000,00 €

  • Aufwendungen im Ergebnishaushalt
    Aufwandermächtigungen aus 2019:                                                  968.550,68 €
    Aufwandsermächtigungen aus Vorjahren:                                         288.670,18 €

 

 

Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Zustimmung des Kreistages benötigt.

 

Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0