TOP Ö 7: "DigitalPakt" Schulen
hier: Auftragsvergaben nach dem Sofortausstattungsprogramm

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt mobile Endgeräte/digitale Ausstattungen und das erforderliche Zubehör in einem Gesamtvolumen von 184.402,05 € aus dem Sofortausstattungsprogramm für die Schulen zu beschaffen.

 


Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms „DigitalPakt Schule“ erhält der Landkreis Kusel eine Förderung für die Beschaffung von schulgebundenen Endgeräten in Höhe von 184.422,57 €. Verteilungsmaßstab für die Mittel nach dem Sonderausstattungsprogramm ist entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Beschaffung mobiler Endgeräte an Schulen in Rheinland-Pfalz der Anteil der Schülerinnen und Schüler an der kostenfreien Schulbuchausleihe.

 

Mit dem Sofortausstattungsprogramms des Bundes soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern während des Andauerns der Corona-Pandemie Fernunterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht werden, soweit es hierzu aus Sicht der Schulen einen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt.

 

Gefördert werden ausschließlich mobile Endgeräte, d.h. vor allem Laptops, Notebooks oder Tablets. Zubehör ist dann förderfähig, wenn dieses einer nachhaltigen Vorhaltung und Nutzung der Geräte dient, also z. B. Koffer zum Laden und Aufbewahren der Geräte, Taschen, Schutzhüllen, Eingabegeräte und zusätzliche Netzteile. Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn diese einem geeigneten und sicheren Betrieb der Geräte dienen. Dazu zählen insbesondere auch der Erwerb von Lizenzen zum Betrieb, zur Nutzung und zum Management der Geräte erforderliche Software einschließlich ihrer Installation

(z. B. Betriebssysteme, MDM-Lizenzen und Officepakete, bzw. Apps). Leasinggeräte oder zeitlich befristete Lizenzen sind im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms nicht förderfähig. Die Mindestanforderung der Geräte sowie der maximal geförderte Preis ergeben sich aus den Rahmenverträgen des Landes. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht ausreichend, um 100 % der an der kostenlosen Schulbuchausleihe teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit einem Leihgerät zu versorgen. Die Entscheidung darüber, an wen mobile Endgeräte verliehen werden, wird ausschließlich auf der Grundlage einer pädagogischen Einschätzung durch die Schule getroffen.

 

Für eine erleichterte und wirtschaftliche Beschaffung von mobilen Endgeräten können wir auf die bestehenden Rahmenverträge des Landes zurückgreifen. Beschaffungen aus den Rahmenvereinbarungen sind ohne erneute eigene Ausschreibung vergaberechtlich zulässig.

Beschaffungen von Geräten aus den Rahmenverträgen werden im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes zu 100 % bezuschusst.

 

Das Gesamtbudget wurde entsprechend des durch Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz mitgeteilten Sozialindexes auf die einzelnen Schulen verteilt. Im Rahmen des dadurch ermittelnden schulischen Budgets und nach Abstimmung mit den Schulen sollen mobile Endgeräte und Zubehör in dem nachfolgend genannten Volumen beschafft werden.

 

BBS Kusel                                                                      Gesamtvolumen       57.546,40 €

Siebenpfeiffer Gymnasium Kusel                                Gesamtvolumen       27.258,75 €

Veldenz Gymnasium Lauterecken                              Gesamtvolumen         9.512,00 €

Realschule plus Kusel                                                  Gesamtvolumen       10.477,46 €

Realschule plus Lauterecken/Wolfstein                     Gesamtvolumen       28.291,56 €

IGS Schönenberg-Kübelberg                                      Gesamtvolumen       43.273,80 €

Jakob-Muth-Schule Kusel                                            Gesamtvolumen         5.997,54 €

Paul-Moor-Schule Kusel                                              Gesamtvolumen         2.044,50 €

Janusz-Korzcak-Schule Lauterecken                              (kein pädagogischer Bedarf)

 

Gesamtauftragsvolumen 184.402,05 €

Finanzierung aus Zuschussmittel: 184.402,05 €

Finanzierung aus dem Kreishaushalt 2020: 0,00 €

 

 

Sämtliche Preise der aus den Rahmenvereinbarungen zu beziehenden Produkte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht bezugsberechtigten Stellen nicht zur Kenntnis gegeben werden. Daher haben wir auf die Angabe der Einzelpreise verzichten müssen.

 

Insgesamt sollen mit den Mitteln aus dem Sofortausstattungsprogramm

221 Notebooks mit Zubehör

105 iPad mit Zubehör

beschafft werden.

 

 

Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Pia Bockhorn, fragte, warum „Apple“-Geräte angeschafft werden.

 

Der zuständige Referatsleiter der Kreisverwaltung, Herr Wolfgang Borm, antwortete, dass zum einen das vorhandene Angebot aus dem Rahmenvertrag des Landes und zum anderen die Bedürfnisse der Schulen berücksichtigt worden seien.

 

Herr Dr. Wolfang Frey, Bündnis 90/Die Grünen, fragte nach dem Einsatz in der Praxis.

 

Herr Borm antwortete, dass alle Schulen ein Medienkonzept entwickelt haben, das für die Szenarien Regelbetrieb, eingeschränkter Regelbetrieb und Schulschließung Lösungsansätze vorsehen. Mit Zustimmung des Kreisausschusses erläuterte er im Zuschauerbereich anwesende stellvertretende Schulleiter des Siebenpfeiffer Gymnasiums, Herr Marco Schneider, exemplarisch das Medienkonzept des Gymnasiums Kusel im Überblick.

 

Der Kreisbeigeordnete Helge Schwab fragte nach der Verteilung der Geräte innerhalb der Schulen, insbesondere ob die Schulen an das Kriterium „Teilnahme an der kostenlosen Schulbuchausleihe“ gebunden seien. Darüber hinaus interessierte ihn wer für mögliche Schäden an der Hardware hafte.

 

Herr Borm antwortete, dass die Verteilung innerhalb der Schulen nicht nach dem Kriterium erfolgen müsse, vielmehr sei eine pädagogische Einschätzung der Schule gefragt.

 

Bezüglich der Haftungsfrage erklärte Herr Schneider, dass man am Gymnasium einen „Leihschein“, eine Art Nutzungsvereinbarung, unterzeichnen lasse, so dass der Entleiher für mögliche Schäden hafte.

 

Nachdem alle Fragen beantwortet waren leitete der Vorsitzende zur Abstimmung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0