Sitzung: 24.08.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1052/2020
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der
Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsreste) in
das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2019 konnten
einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2019 Ermächtigungen vorgesehen
waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2019 grundsätzlich verfallen würden, diese
Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw.
Abrechnung erst im Jahr 2020 oder noch später stattfinden wird, empfiehlt die
Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen (siehe
Anlage).
Hierbei handelt es sich um folgende
Übertragungen:
Kreditermächtigung
(Investitionskredit 2019): 2.420.000,00
€
Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche
Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende
Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die
Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die
Zustimmung des Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden
keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.
Nach einigen
einleitenden Worten des Vorsitzenden erläuterte der Kämmerer der
Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, die jeweils zu übertragenden
Ermächtigungen, begründete den Verzug bei der Ausführung und ging bei den
begonnen Maßnahmen kurz auf den aktuellen Stand ein.
Des Weiteren ging
Herr Schnitzer im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes kurz auf die Eckdaten zum
vorläufigen Jahresabschluss 2019 ein. Er informierte über die voraussichtliche
Verbesserung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 4,8 Mio. Euro sowie deren
Zustandekommen. Die Finanzrechnung, den Investitionsbereich und weitere
Eckdaten stellte er ebenfalls vor.
Herr Christoph
Lothschütz, Vorsitzender der CDU-Fraktion, fragte ob inzwischen alle
Schnelladestationen fertiggestellt seien und warum die Installation des
Fahrstuhles in der Zehntscheune nicht als Investition geführt werde.
Der Vorsitzende
antwortete, dass alle Schnelladestationen in Betrieb seien und auch schon eine
offizielle Einweihung, gemeinsam mit den Pfalzwerken, stattgefunden habe.
Bezüglich des Fahrstuhles habe die Verwaltung geprüft und sei zu dem Ergebnis
gekommen, dass es sich nicht um eine Investition handele.
Anschließend wurde
über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |