TOP Ö 3: Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages
Vollzug des Haushaltsplanes 2019
hier: Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2019 konnten einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2019 Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 grundsätzlich verfallen würden, diese Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw. Abrechnung erst im Jahr 2020 oder noch später stattfinden wird, empfiehlt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen (siehe Anlage).

 

Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen:

 

  • Finanzhaushalt:
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2019:               3.140.164,65 €
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren:        2.530.136,05 €

Kreditermächtigung (Investitionskredit 2019):                                 2.420.000,00 €

  • Aufwendungen im Ergebnishaushalt
    Aufwandermächtigungen aus 2019:                                                 968.550,68 €
    Aufwandsermächtigungen aus Vorjahren:                                         288.670,18 €

 

 

Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Zustimmung des Kreistages benötigt.

 

Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.

 

Nach einigen einleitenden Worten des Vorsitzenden erläuterte der Kämmerer der Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, die jeweils zu übertragenden Ermächtigungen, begründete den Verzug bei der Ausführung und ging bei den begonnen Maßnahmen kurz auf den aktuellen Stand ein.

 

Des Weiteren ging Herr Schnitzer im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes kurz auf die Eckdaten zum vorläufigen Jahresabschluss 2019 ein. Er informierte über die voraussichtliche Verbesserung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 4,8 Mio. Euro sowie deren Zustandekommen. Die Finanzrechnung, den Investitionsbereich und weitere Eckdaten stellte er ebenfalls vor.

 

Herr Christoph Lothschütz, Vorsitzender der CDU-Fraktion, fragte ob inzwischen alle Schnelladestationen fertiggestellt seien und warum die Installation des Fahrstuhles in der Zehntscheune nicht als Investition geführt werde.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass alle Schnelladestationen in Betrieb seien und auch schon eine offizielle Einweihung, gemeinsam mit den Pfalzwerken, stattgefunden habe. Bezüglich des Fahrstuhles habe die Verwaltung geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um eine Investition handele.

 

Anschließend wurde über die Beschlussvorlage abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0