TOP Ö 3.2: Wirtschaftsplan für das Jahr 2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Kreistag dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 zuzustimmen.

 


Aufgrund des § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und des § 11 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ soll für das Jahr 2020 folgender Wirtschaftsplan beschlossen werden:

 

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das Wirtschaftsjahr 2020 wird

 

im Erfolgsplan

 

                        in den Erträgen auf                                                               31.032.898,71 €

 

                        in den Aufwendungen auf                                                     31.032.898,71 €

 

 

im Vermögensplan

 

                        als Finanzierungsmittel                                                                   5.000,00 €

 

                        als Finanzierungsbedarf                                                                 5.000,00 €

 

festgesetzt.

 

 

  1. Es werden festgesetzt

 

a.            der Gesamtbetrag der Kredite auf                                                        0,00 €

b.            der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  0,00 €

c.            der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                3.500.000,00 €

 

Der Wirtschaftsplan mit Anlagen ist beigefügt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

1