Sitzung: 01.04.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1030/2020
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt
dem Vorschlag der Verwaltung zur Errichtung weiterer Anlaufstellen für die
Anlieferung von rechtswidrig abgelagerten Abfällen an den aufgeführten
Standorten zu.
Nach der Unterbrechung eröffnete der
Vorsitzende die Sitzung um 15:50 Uhr wieder und rief Tagesordnungspunkt 2 auf.
Nach § 9 Abs. 1 der
Abfallsatzung des Landkreises sind u.a. die Orts- und Verbandsgemeinden
dazu verpflichtet, die auf ihren Grundstücken illegal abgelagerten Abfälle zur
Kreismülldeponie Schneeweiderhof zu bringen.
Da der Transport
zur Deponie insbesondere für kleinere Gemeinden mit relativ weiten
Anfahrtswegen zur Deponie ein Problem darstellt, hat der Landkreis nach der
Satzung darüber hinaus weitere Anlaufstellen festzulegen. Die Entscheidung über
die Einrichtung der zusätzlichen Anlaufstellen trifft der Kreisausschuss.
Im Jahr 2019 wurden von den Gemeinden folgende illegal abgelagerten Abfälle auf
der Deponie Schneeweiderhof angeliefert:
·
9,98
t Restabfall (39 Anlieferungen)
·
376
Altreifen (46 Anlieferungen)
·
3,56
t Sonstige Abfälle (Holz A4, Bauschutt, Asbest, Dämmmaterial) (8 Anlieferungen)
Darüber hinaus
hatte sich die Firma Preis in Konken Anfang des Jahres 2019 bereit erklärt,
derartige Abfälle von den Gemeinden anzunehmen. Dort wurden bei 20
Anlieferungen insgesamt 6,14 t Restabfall entsorgt.
Neben der
Betriebsstätte der Firma Preis in Konken hat die Verwaltung nach weiteren
Anlaufstellen gesucht. In Abstimmung mit den einzelnen
Verbandsgemeindeverwaltungen könnten nun zusätzlich folgende Sammelstellen
eingerichtet werden:
1. Bauhof
Waldmohr, Industriestraße 17, Waldmohr
2. Bauhof
Glan-Münchweiler, Bergstraße, Glan-Münchweiler
3. Bauhof
Schönenberg-Kübelberg, Elisabethenstraße 32, Schönenberg-Kübelberg
4. Bauhof
Kusel, Etschberger Weg 1, Kusel
5. Bauhof
Altenglan, Hauptstraße 6, Altenglan-Patersbach
6.
Kläranlage Lauterecken, Bahnhofstraße 50,
Lauterecken
Die Bauhöfe sowie
die Kläranlage in Lauterecken würden jeweils einen 1.100 l Umleerbehälter für
Restabfall erhalten, die im Zusammenhang mit der regulären Restabfallabfuhr
geleert werden könnten. Sperrige Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe
enthalten, würden im Rahmen der Sperrmüllsammlung auf Abruf abgeholt. Darüber
hinaus könnten dort angelieferte Altreifen zwischengelagert und anschließend
von Mitarbeitern des Landkreises zur Deponie Schneeweiderhof transportiert
werden.
Die bislang relativ
geringen Mengen an gefährlichen Abfällen, wie z.B. Asbest, Dämmmaterial oder
kontaminiertes Holz, wäre dagegen weiterhin auf die Kreismülldeponie
Schneeweiderhof bzw. zur Annahmestelle der Firma Preis in Konken zu liefern.
Vergleichbares
würde für elektronische Geräte, Batterien und Leuchtstoffröhren gelten. Diese
wären an den Elektroschrottsammelstellen (Ranker in Schönenberg-Kübelberg,
Preis in Konken, Zahn in Lauterecken und Kreismülldeponie Schneeweiderhof in
Eßweiler) abzugeben.
Da in der
Vergangenheit auf der Deponie zumeist Restabfall bzw. Altreifen angeliefert wurden,
würde die Einrichtung der o.g. Anlaufstellen für die Gemeinden eine wesentliche
Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation darstellen. Darüber hinaus
könnten durch die vorgeschlagene Regelung die Kosten für den Landkreis relativ
gering gehalten werden, da die zusätzlich notwendigen Abfalltransporte
überwiegend im Rahmen der regulären Abfallsammlung erfolgen könnten.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |