Sitzung: 05.02.2020 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1009/2020/1
Dem Rechnungsprüfungsamt
obliegt die Prüfung der in § 57 LKO i.V.m. § 112 Abs. 1 GemO genannten
Aufgaben. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind jeweils in einem Schlussbericht
zusammenzufassen, der dem Kreistag vorzulegen ist. (§ 57 LKO i.V.m. § 112 Abs.
7 GemO) Das Rechnungsprüfungsamt hat einen Schlussbericht erstellt, der den
Mitgliedern des Kreistages vorlag.
Die Mitglieder des Kreistages nahmen den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis. Einwände und Fragen wurden keine vorgebracht.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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