Sitzung: 05.02.2020 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1008/2020/1
Beschlussvorlage:
Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO
i.V.m. § 109 Abs. 8 GemO nimmt der Kreistag den geprüften Gesamtabschlusses zur
Kenntnis.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 sowie die Anlagen zu den Gesamtabschlüssen unter
Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der
Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Gesamtabschlusses zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt.
Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Gesamtabschlüsse 2016
und 2017 sowie die Anlagen zu den Gesamtabschlüssen
- Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes
der Kreisverwaltung
einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. §
113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage
ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis
der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO
i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der
Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des
Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.
Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in
seiner Sitzung am 17.12.2019 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die
Empfehlung aus, die geprüften Gesamtabschlüsse 2016 und 2017, wie von der
Verwaltung vorgelegt, zur Kenntnis zu nehmen.
Der Kreistag nahm
die Gesamtabschlüsse zur Kenntnis.
Anschließend
übergab Herr Dr. Stefan Spitzer den Vorsitz wieder an den Landrat.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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