Sitzung: 17.12.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0987/2019
Der Landrat hat
beim Rechnungsprüfungsausschuss kein Stimmrecht (§ 57 LKO i.V.m § 110 Abs. 4
GemO).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss wählt gemäß § 57 LKO i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO bzw. §
30 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des
Kreistages aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Die Grundsätze der
Wahl sind in § 33 LKO i.V.m § 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag
festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel, sofern nicht der Ausschuss mit der Mehrheit der
anwesenden Mitglieder etwas anderes beschließt.
Landrat Otto Rubly
beantragte die Abstimmung per Akklamation (Abstimmungsergebnis: Dafür: 7,
Dagegen: 0, Enthaltung: 0).
Anschließend schlug
der Landrat Herrn Matthias Bachmann als Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses vor. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht
eingebracht.
Die Abstimmung über
den Wahlvorschlag ergab folgendes Ergebnis: Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltung:
1.
Damit war Herr Bachmann
zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.
Er nahm die Wahl
an, bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünsche sich eine
gute Zusammenarbeit im Rechnungsprüfungsausschuss.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
6 |
0 |
1 |