TOP Ö 1: Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Landrat hat beim Rechnungsprüfungsausschuss kein Stimmrecht (§ 57 LKO i.V.m § 110 Abs. 4 GemO).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt gemäß § 57 LKO i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO bzw. § 30 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

 

Die Grundsätze der Wahl sind in § 33 LKO i.V.m § 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel, sofern nicht der Ausschuss mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder etwas anderes beschließt.

 

Landrat Otto Rubly beantragte die Abstimmung per Akklamation (Abstimmungsergebnis: Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 

Anschließend schlug der Landrat Herrn Matthias Bachmann als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.

 

Die Abstimmung über den Wahlvorschlag ergab folgendes Ergebnis: Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltung: 1.

 

Damit war Herr Bachmann zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.

Er nahm die Wahl an, bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünsche sich eine gute Zusammenarbeit im Rechnungsprüfungsausschuss.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

6

0

1