TOP Ö 1.1: Aufzugsanlage

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Aufhebung der bestehenden Ausschreibung „Errichtung Stahl-/Glasfassade, Lieferung und Einbau Aufzugsanlage“ aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit sowie die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens mit geänderter Leistungsbeschreibung.

 


1.1„Errichtung Stahl-/Glasfassade, Lieferung und Einbau Aufzuganlage“

Öffentliche Ausschreibung, Veröffentlichung vom 05.09.2019

Vergleich der Auftragssumme mit den in der Kostenberechnung kalkulierten Baukosten:

 

Kostenberechnung

-brutto-

Auftragssumme

-brutto-

 

 

 

Errichtung Stahl-/Glasfassade, Lieferung und Einbau Aufzuganlage

178.500,00 €

389.207,35 €

 

 

Vergabesumme über der Kostenberechnung

210.707,35 €

 

Die Arbeiten wurden nach den Vorschriften der VOB/A  öffentlich ausgeschrieben.

Zur Submission am 01.10.2019 lagen zu diesem Gewerk ein Hauptangebot und ein Nebenangebot vor, die auch gewertet werden konnten. Die Angebote stammen vom gleichen Bieter.

Geplanter Ausführungszeitraum März 2020 bis Ende Mai 2020.

 

Anzahl der Bewerber die ein Angebot abgegeben haben                                          1

 

Anzahl von Bewerber die ein Nebenangebot abgegeben haben                               1

 

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung (§ 16 VOB/A) der Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge:

 

Bieter

Brutto-Angebotssumme

1.

Kone GmbH, 30179 Hannover (Hauptangebot)

389.207,35 €

1.1

Kone GmbH, 30179 Hannover (Nebenangebot)

238.672,35 €

 

Für die Errichtung  der Stahl-/Glasfassade und der Lieferung / Einbau der Aufzuganlage sind in der Kostenberechnung Herstellungskosten in Höhe von 178.500 € veranschlagt.

 

Die Angebotssumme des o.a. günstigsten Bieters in Höhe von 389.207,35 € liegt somit um 210.707,35 € über den veranschlagten Kosten.

 

Eine derartige Kostensteigerung ist wirtschaftlich nicht vertretbar und würde auch auf keinen Fall vom Fördergeber mitgetragen.

 

Verantwortlich für die Kostenmehrung ist der exorbitante Preis für entspiegeltes Glas.

Die Verwendung von entspiegeltem Glas war eine Auflage gemäß denkmalschutzrechtlicher Genehmigung. Das Nebenangebot, welches sich lediglich durch „normales“, nicht entspiegeltes Glas von dem Hauptangebot unterschied, konnte aus diesem Grund nicht in die Wertung aufgenommen werden.

 

In Abstimmung mit dem zuständigen Planer sowie der unteren Denkmalschutzbehörde und der Generaldirektion Kulturelles Erbe wurde nach Alternativen zur Aufzugsverkleidung aus entspiegeltem Glas gesucht. Dabei stellte sich aus Sicht des Denkmalschutzes eine Schieferverkleidung der Aufzugsanlage als favorisierte und praktikabelste Lösung heraus.

 

Gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben der VOB/A (§ 17 Absatz I Nr. 2 VOB/A) ist es notwendig das Verfahren aufzuheben und mit einem angepassten Leistungsverzeichnis neu auszuschreiben.

 

Die Verwaltung/Fachabteilung/Planer empfehlen die Aufhebung der bestehenden Ausschreibung und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens mit entsprechend geänderter Leistungsbeschreibung.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0