Sitzung: 09.10.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt die Aufhebung der bestehenden Ausschreibung „Errichtung Stahl-/Glasfassade, Lieferung und Einbau Aufzugsanlage“ aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit sowie die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens mit geänderter Leistungsbeschreibung.
1.1„Errichtung
Stahl-/Glasfassade, Lieferung und Einbau Aufzuganlage“
Öffentliche Ausschreibung, Veröffentlichung vom 05.09.2019
Vergleich der Auftragssumme mit den in der Kostenberechnung kalkulierten Baukosten:
|
Kostenberechnung -brutto- |
Auftragssumme -brutto- |
|
|
|
Errichtung
Stahl-/Glasfassade, Lieferung und Einbau Aufzuganlage |
178.500,00 € |
389.207,35 € |
|
|
|
Vergabesumme
über der Kostenberechnung |
210.707,35 € |
Die Arbeiten wurden nach
den Vorschriften der VOB/A öffentlich
ausgeschrieben.
Zur Submission am 01.10.2019
lagen zu diesem Gewerk ein Hauptangebot und ein Nebenangebot vor, die auch
gewertet werden konnten. Die Angebote stammen
vom gleichen Bieter.
Geplanter Ausführungszeitraum März 2020 bis
Ende Mai 2020.
Anzahl der Bewerber die ein Angebot
abgegeben haben 1
Anzahl von Bewerber die ein Nebenangebot
abgegeben haben 1
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung (§ 16 VOB/A) der
Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge:
Bieter |
Brutto-Angebotssumme |
|
1. |
Kone
GmbH, 30179 Hannover (Hauptangebot) |
389.207,35 € |
1.1 |
Kone GmbH, 30179 Hannover (Nebenangebot) |
238.672,35 € |
Für die Errichtung der
Stahl-/Glasfassade und der Lieferung / Einbau der Aufzuganlage sind in der
Kostenberechnung Herstellungskosten in Höhe von 178.500
€ veranschlagt.
Die Angebotssumme des o.a. günstigsten Bieters in Höhe von 389.207,35 €
liegt somit um 210.707,35 € über den veranschlagten Kosten.
Eine derartige Kostensteigerung ist wirtschaftlich nicht vertretbar und
würde auch auf keinen Fall vom Fördergeber mitgetragen.
Verantwortlich für
die Kostenmehrung ist der exorbitante Preis für entspiegeltes Glas.
Die Verwendung von
entspiegeltem Glas war eine Auflage gemäß denkmalschutzrechtlicher Genehmigung. Das Nebenangebot, welches sich lediglich durch
„normales“, nicht entspiegeltes Glas von dem Hauptangebot unterschied, konnte
aus diesem Grund nicht in die Wertung aufgenommen werden.
In Abstimmung mit
dem zuständigen Planer sowie der unteren Denkmalschutzbehörde und der
Generaldirektion Kulturelles Erbe wurde nach Alternativen zur
Aufzugsverkleidung aus entspiegeltem Glas gesucht. Dabei stellte sich aus Sicht
des Denkmalschutzes eine Schieferverkleidung der Aufzugsanlage als favorisierte
und praktikabelste Lösung heraus.
Gemäß
den vergaberechtlichen Vorgaben der VOB/A (§ 17 Absatz I Nr. 2 VOB/A) ist es
notwendig das Verfahren aufzuheben und mit einem angepassten
Leistungsverzeichnis neu auszuschreiben.
Die Verwaltung/Fachabteilung/Planer empfehlen die Aufhebung der bestehenden Ausschreibung und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens mit entsprechend geänderter Leistungsbeschreibung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |