TOP Ö 6: Kommunales Investitionsförderprogramm 3.0
Kapitel 1, kommunale Infrastrukturinvestitionen
hier: Änderung der Projektliste

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für die Förderung werden dem Ministerium der Finanzen die in der neuen Maßnahmenliste aufgeführten Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen.

 


Nach dem Verteilungsschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Investitionsprogramm (KI 3.0 Kapitel 1) ergibt sich für den Landkreis Kusel ein Gesamtbudget in Höhe von 7,879 Mio €.

Der Kreisausschuss hat in den Sitzungen am 11.11.2015, 22.06.2016 und 2018 die Mittel nach der beiliegenden Liste (siehe Spalte „bisher Förderung“) verteilt.

Nach den Ausschreibungen für die Maßnahmen  lfd. Nr. 5, 6 und 7 (Bahnhaltepunkte Lauterecken, Reckweilerhof und Roßbach) lagen Ergebnisse vor, die den bewilligten Kostenrahmen weit überschreiten.

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd, den Städten Lauterecken und Wolfstein und der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein wurde für die Bahnhaltepunkte folgender Lösungsvorschlag  erarbeitet:

Die Maßnahmen Bahnhaltepunkt Lauterecken und Wolfstein-Reckweilerhof  verbleiben im KI 3.0-Programm, wobei die für die drei Maßnahmen bewilligten Zuschussmittel auf die beiden Maßnahmen gebündelt werden.

Die Maßnahme Bahnhaltepunkt Wolfstein-Roßbach wird über das LVFGKom-Gesetz gefördert.

Des Weiteren ergaben sich mittlerweile durch Bewilligungen und abgerechnete Maßnahmen noch zur Verfügung stehende Fördermittel.

Es ergeben sich daher in der Maßnahmeliste die nachfolgenden Änderungen:

 

-         Bei den Maßnahmen Lfd. Nr. 5 und 6 erhöhen sich die Gesamtkosten, die zuwendungsfähigen Kosten und die Fördersummen

-         Die Maßnahme Lfd. Nr. 7 entfällt.

-         Die Maßnahme Lfd. Nr. 17 wird ergänzt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0