Sitzung: 23.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0972/2019
Beschluss:
Für die Förderung werden dem Ministerium der
Finanzen die in der neuen Maßnahmenliste aufgeführten Investitionsmaßnahmen
vorgeschlagen.
Nach dem Verteilungsschlüssel des Landes
Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Investitionsprogramm (KI 3.0 Kapitel 1) ergibt
sich für den Landkreis Kusel ein Gesamtbudget in Höhe von 7,879 Mio €.
Der Kreisausschuss hat in den Sitzungen am
11.11.2015, 22.06.2016 und 2018 die Mittel nach der beiliegenden Liste (siehe
Spalte „bisher Förderung“) verteilt.
Nach den Ausschreibungen für die
Maßnahmen lfd. Nr. 5, 6 und 7
(Bahnhaltepunkte Lauterecken, Reckweilerhof und Roßbach) lagen Ergebnisse vor,
die den bewilligten Kostenrahmen weit überschreiten.
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium,
dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd, den Städten Lauterecken und
Wolfstein und der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein wurde für die
Bahnhaltepunkte folgender Lösungsvorschlag
erarbeitet:
Die Maßnahmen Bahnhaltepunkt Lauterecken und
Wolfstein-Reckweilerhof verbleiben im KI
3.0-Programm, wobei die für die drei Maßnahmen bewilligten Zuschussmittel auf
die beiden Maßnahmen gebündelt werden.
Die Maßnahme Bahnhaltepunkt
Wolfstein-Roßbach wird über das LVFGKom-Gesetz gefördert.
Des Weiteren ergaben sich mittlerweile durch
Bewilligungen und abgerechnete Maßnahmen noch zur Verfügung stehende
Fördermittel.
Es ergeben sich daher in der Maßnahmeliste
die nachfolgenden Änderungen:
-
Bei
den Maßnahmen Lfd. Nr. 5 und 6 erhöhen sich die Gesamtkosten, die
zuwendungsfähigen Kosten und die Fördersummen
-
Die
Maßnahme Lfd. Nr. 7 entfällt.
-
Die
Maßnahme Lfd. Nr. 17 wird ergänzt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |