Sitzung: 23.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0944/2019
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag dem vorliegenden Entwurf zur Neufassung der Hauptsatzung
zuzustimmen.
Die Änderungen bei
der Aufwandsentschädigung für den Kreisfeuerwehrinspekteur, den
Kreisjugendfeuerwehrwart, der Kreisausbilder, der Führer von Einheiten des
Katastrophenschutzes und der Gerätewarte (§ 11) werden rückwirkend ab
01.07.2019 angewendet.
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Kreistages. Änderungen
der Hauptsatzung bedürfen der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des
Kreistages.
Da in mehreren §§
der Satzung Änderungen geplant sind (gelbe Markierungen), soll die Satzung neu
gefasst werden. Auch die Neufassung bedarf der o.g. Mehrheit. Ein Entwurf der
neuen Hauptsatzung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Die im Entwurf enthaltenen Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie die
sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
Nachdem der Vorsitzende die geplanten Änderungen kurz erläuterte sagte
der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Klaus Umlauff, dass seine
Fraktion den in den §§ 7 und 8 geplanten Erhöhungen der Sitzungsgelder und der
monatlichen Grundbeträge nicht zustimmen werde. Aufgrund der defizitären
Haushaltssituation sei das ein falsches Zeichen.
Da die AfD-Fraktion mit allen anderen Satzungsänderungen einverstanden war, schlug der Vorsitzende vor, zunächst separat über die Änderungen in den §§ 7 und 8
abzustimmen und anschließend dann über den gesamten Satzungsentwurf. Die
Mitglieder des Kreisausschusses waren mit der Vorgehensweise einverstanden.
Die anschließende Abstimmung über die in den §§ 7 und 8 der Hauptsatzung vorgesehene
Erhöhung von Grundbetrag und Sitzungsgeld ergab folgendes Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 1, Enthaltung: 0.
Anschließend wurde über den vorliegenden Entwurf zur Neufassung der
Hauptsatzung abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |