TOP Ö 2: Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages
Vollzug des Haushaltsplanes 2018
hier: Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 GemO in Höhe von 447.024,39 € zuzustimmen.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2018 ergaben sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 447.024,39 € bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen.

 

Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt. Diese Überschreitungen in Höhe von 447.024,39 € belaufen sich auf 0,34% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes (131.977.788 €). Im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.

 

Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen. Insoweit bedürfen diese Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 447.024,39  € der Zustimmung des Kreistages.

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen wurden durch Vermerk im Haushaltsplan für gegenseitig deckungsfähig erklärt (großer Deckungskreis). An Personalaufwendungen 2018 waren im Plan 20.054.084 € und an Versorgungsaufwendungen 1.643.668 € vorgesehen.

Beim Haushaltsvollzug wurden Personalaufwendungen von 20.368.899,44 € und Versorgungsaufwendungen von 1.775.876,95 € verbucht. Die Personalaufwendungen wurden somit um 314.815,44 € und die Versorgungsaufwendungen um 132.208,95 € überschritten. Per Saldo ergibt dies eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 447.024,39 €.

 

Erläuterungen zu den Personal- und Versorgungsaufwendungen:

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, lassen sich in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Kosten unterteilen:

 

Bezeichnung

Plan (EURO)

Ist (EURO)

Differenz (EURO)

zahlungswirksame Aufwendungen

19.573.603

19.801.353,53

227.750,53

nicht zahlungswirksame Aufwendungen

 - Zuführungen zu Rückstellungen -

 

2.124.149

 

2.343.422,86

 

219.273,86

Summe

21.697.752

22.144.776,39

447.024,39


Die Verschlechterungen von insgesamt 228 TEURO bei den zahlungswirksamen Personalkosten, die sich auch in der Finanzrechnung wiederspiegeln, beruhen im Wesentlichen aus folgenden Positionen:

Bei den Aufwendungen für die Zusatzversorgung und den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer mussten ca. 134 TEURO mehr aufgewandt werden als veranschlagt. Dies resultiert teils aus der Gewährung von Altersteilzeit. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber zusätzlich 40 v. H. der Beitragsanteile der Rentenversicherung und Zusatzversorgung tragen. Weiterhin kam es im Jahr 2018 zu Nachversicherungen und Nachverbeitragungen bei der Zusatzversorgung und den Sozialversicherungen. Im Bereich der Versorgungsaufwendungen für Beamte mussten 132 TEURO mehr ausgezahlt werden, da drei Pensionäre, welche vorher durch die Solidargemeinschaft gezahlt wurden nunmehr durch den Landkreis zu tragen sind. Bei den Beihilfen mussten ebenfalls 63 TEURO mehr aufgewendet werden. Durch die Durchführung von Integrationskursen durch die KVHS des Landkreises sind Mehraufwendungen bei den Vergütungen für Honorarkräfte i.H.v. 39 TEURO entstanden. Hier stehen jedoch Mehreinnahmen durch Kostenerstattungen vom Bund entgegen. Im Gegenzug konnten bei den Dienstbezügen der Beamten aufgrund von vorzeitigen Pensionierungen zweier Beamter auf Antrag, ohne direkte Wiederbesetzung der Stellen,  82 TEURO eingespart werden. Weiterhin wurden bei den Maßnahmen für Landzeitarbeitslose und Flüchtlingsintegration 46 TEURO eingespart, da diese nur teilweise bzw. nicht besetzt waren. Bei den Kosten von ehrenamtlichen Bediensteten wurden 16 TEURO weniger aufgewandt, da im Vergleich zum Vorjahr weniger Vertretungen des Landrates abgerechnet wurden.

 

 

Die Verschlechterung bei den nicht zahlungswirksamen Personalkosten von 219 TEURO resultiert aus Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den Personalrückstellungen:

 

Bei den Beihilfe- und Pensionsrückstellungen mussten 219 TEURO mehr an Zuführungen aufgewendet werden als veranschlagt. Dies ist auf mehrere einmalige Sondereffekte zurückzuführen:
a) Rund 414 TEURO mussten zusätzlich den Rückstellungen zugeführt werden, da im Jahr 2018 ein Beamter aufgrund Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden musste.

b) Bedingt durch den Landratswechsel ist ein Mehraufwand von rd. 168 TEURO angefallen.

c) Durch das Ausscheiden von drei Beamten wurde der Aufwand um 177 TEURO verringert.

Ohne diese Sondereffekte hätten bei den Rückstellungen 186 TEURO weniger als veranschlagt zugeführt werden müssen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0