TOP Ö 4: Fritz Wunderlich Rad- und Wanderweg
hier: Auftragsvergabe von Sicherungsmaßnahmen an Brückenbauwerken

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Sicherungsmaßnahmen an den sechs Brückenbauwerken auf dem Fritz-Wunderlich Weg an die Firma Neu aus Sankt Julian zu vergeben.

Der Kreisausschuss beschließt die 1,50 m hohe Ausführung des Zaunes zur Auftragssumme von 36.000,-€ netto zu bauen.
Die Arbeiten werden direkt nach Auftragserteilung ausgeführt.

 


Im Rahmen der Bauwerkskontrolle an den kreiseigenen Brückenbauwerken am Fritz-Wunderlich-Weg wurde festgestellt, dass an 6 Bauwerken die Geländer nicht ausreichend verkehrssicher sind und hier Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Es handelt sich dabei um Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Nutzung durch Personen mittels Umwehrungen / Zäunen, Geländern und Vernetzungen am Überbau. Dies bedeutet, dass vor den bestehenden Geländern, die teilweise zu niedrig sind bzw. bei denen die erforderliche Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist, ein Stabzaun errichtet wird, der verhindert, dass die Nutzer des Weges diese Bereiche erreichen.

Dieses Vorgehen ist günstiger als eine Ertüchtigung bzw. Austausch der bestehenden Geländer.

 

Es handelt sich dabei um folgende Bauwerke:

2006; 2009, 2010, 2011, 2013, 2014 – Lage siehe Übersichtsplan

 

 

Die Kostenschätzung belief sich auf 20.200€ (netto) geschätzt, die Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben.

Bis zum Submissionstermin am 22. Januar 2019 wurde nur ein Angebot abgegeben, das sich auf 36.000€ (netto) belief. Da es sich hier um Maßnahmen für die Verkehrssicherheit des Weges handelt, die vor Beginn der Haupt-Fahrradsaison durchgeführt werden sollen, wurde mit der Vergabestelle geklärt, dass es vergaberechtlich zulässig ist, von diesem Bieter, der Firma Neu aus Sankt Julian ein Nebenangebot mit günstigeren Materialien einzuholen.

Der Zaun wird nun niedriger ausgeführt und mit geringerem Durchmesser der Stäbe. Dies ist vertretbar, da die Funktion dieses Sicherungszaunes darin liegt, die Nutzer und insbesondere Kinder von den alten Geländerbereichen fern zu halten.

Das vorliegende Nebenangebot hat eine Angebotssumme von 28.830,-€ netto. Die Mittel stehen im Haushalt bereit (Übertragung aus 2018).

 

Der Vorsitzende führte zu Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass es unter Umständen sinnvoll sei, doch die 1,50 m hohe Ausführung des Zaunes zu verwenden. Das sei zwar rund 7.000 Euro teurer, aber gerade mit Blick auf spielende Kinder, weitaus sicherer, als die günstigere Variante.

 

Herr Helge Schwab sagte, dass der Querschnitt durch den Bau der Zäune wesentlich eingeschränkt wird und fragte im Hinblick auf mögliche Einsätze von Rettungs- oder Pflegefahrzeugen nach der Durchfahrtsbreite.

 

Herr Dr. Stefan Spitzer fragte nach den Kosten für die Sanierung der bestehenden Geländer und der Erste Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, interessierte sich für die Optik des neuen Zaunes.

 

Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Julia Bingeser, antwortete, dass die Gewährleistung einer Durchfahrtsbreite von 2,50 m ein Ausschreibungskriterium gewesen und eine Befestigung an der Brückenkonstruktion nicht zulässig sei. Bei einer Ertüchtigung der bestehenden Geländer sei pro Brücke mit Kosten im sechsstelligen Bereich zu rechnen, da die Verbindungen zwischen Brückenkörper und dem Geländer zum Teil marode seien.

 

Bezüglich der Optik bestätigte Herr Helge Schwab, dass die geplanten Doppelstabmatten verwendet werden können. Er habe diese kürzlich bei einem anderen Vorhaben verwendet und als optisch ansprechend empfunden.

 

Schließlich erkundigte sich Herr Matthias Bachmann noch nach dem gesamten Zustand der Brückenbauwerke und ob in den nächsten Jahren aufwendige Sanierungsmaßnahmen erforderlich seien.

 

Frau Bingeser bestätigte, dass in den nächsten Jahren voraussichtlich keine größeren baulichen Maßnahmen erforderlich seien.

 

Herr Bachmann befürwortete daraufhin auch die 1,50 m hohe Variante.

 

Der Vorsitzende leitete anschließend die Abstimmung mit dem weitergehenden Beschlussvorschlag zur Errichtung eines 1,50 m hohen Zaunes zu 36.000 Euro (netto) ein.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0