TOP Ö 5.4: Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Einrichtung „Abfallentsorgung“ und Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 Aktiva:          13.416.448,42 €

                                               Passiva:         13.416.448,42 €

und den Jahresverlust in Höhe von 615.896,41 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.

b) den Jahresverlust in Höhe von 615.896,41 €  aus der allgemeinen Rücklage zu ent-
    nehmen.

 

Da die Feststellung des Jahresabschlusses zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung beinhaltet, nahm der Vorsitzende nicht an der Beschlussfassung teil.


a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2017

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

                                               Aktiva:           13.416.448,42 €

                                               Passiva:         13.416.448,42 €

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

·        Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 154 T€. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Umsatzerlösen aus dem Betrieb gewerblicher Art und aus der Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK )

 

·        Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 85 T€ gestiegen. Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für die Sammlung und Transport von PPK (+ 137 T€).

 

·        Aufgrund eines um einen Mitarbeiter höheren durchschnittlichen Personalbestandes, der zum 01.02.2017 erfolgen Tariferhöhung von 2,4 % und höheren Rückstellungen für Urlaub und Überstunden erhöhte sich der Personalaufwand um 77 T€.

 

·        Die Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände auf der Deponie Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im Berichtsjahr erhöhten sich die  Abschreibungen aufgrund der vermehrt auf der Deponie eingebauten Mengen um 102 T€.

 

·        Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen verringerten sich um 245 T€. Ursächlich hierfür waren insbesondere geringere Aufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen für die Nachsrogekosten von Deponien (873 T€,
Vorjahr: 1.103 T€) Die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten sanken infolge der weiteren Darlehenstilgung um 15 T€.

 

Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 615.896,41 €.

Der Jahresverlust 2017 liegt somit rd. 632 T€ unter dem geplanten Ergebnis (rd. 16 T€). Die Abweichung von dem geplanten Ergebnis resultiert hauptsächlich aus deutlich höheren Auf-wendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (Plan: 261 T€; tatsächlich
873 T€). Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitraum deutlich niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen zum Bilanzstichtag.

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht lagen den Mitgliedern des Kreisausschusses vor.

 

Herr Engeltner, Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, stellte anhand einer Beamer-Präsentation die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie das Ergebnis der Prüfung dar.


b) Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.

Herr Christoph Lothschütz (CDU) fragte, ob weiterhin Fremdmengen auf der Deponie eingebaut werden und welche Kapazitäten zur Ablagerung der eigenen Abfallmengen noch bestehen.

 

Der Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen, Herr Uwe Zimmer, erläuterte, dass die Einlagerung von Fremdmengen im Jahr 2019 reduziert werde und mit einer vollständigen Verfüllung des zweiten Deponieabschnittes im Jahre 2024 gerechnet werde.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0