Sitzung: 28.01.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0889/2019
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 der Einrichtung „Abfallentsorgung“
wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 13.416.448,42
€
Passiva: 13.416.448,42 €
und den
Jahresverlust in Höhe von 615.896,41 €
gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses
beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.
b) den
Jahresverlust in Höhe von 615.896,41 € aus der allgemeinen Rücklage zu ent-
nehmen.
Da die Feststellung des Jahresabschlusses zugleich eine Entlastung
bezüglich der Jahresrechnung beinhaltet, nahm der Vorsitzende nicht an der
Beschlussfassung teil.
a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses 2017
Gem. § 57 LKO i.
V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises
Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
zu verwalten.
Dies bedeutet,
dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die
Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten
kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.
Der Abschluss für
das Wirtschaftsjahr 2017 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach
kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde
uneingeschränkt erteilt.
Der
Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 13.416.448,42
€
Passiva: 13.416.448,42 €
Das
Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende
Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 154 T€. Der
Anstieg der Umsatzerlöse resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Umsatzerlösen
aus dem Betrieb gewerblicher Art und aus der Verwertung von Papier, Pappe,
Kartonagen (PPK )
·
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 85 T€ gestiegen.
Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für die Sammlung
und Transport von PPK (+ 137 T€).
·
Aufgrund eines um einen Mitarbeiter höheren durchschnittlichen
Personalbestandes, der zum 01.02.2017 erfolgen Tariferhöhung von 2,4 % und
höheren Rückstellungen für Urlaub und Überstunden erhöhte sich der
Personalaufwand um 77 T€.
·
Die Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände auf der Deponie
Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im Berichtsjahr erhöhten sich die Abschreibungen aufgrund der vermehrt auf der
Deponie eingebauten Mengen um 102 T€.
·
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen verringerten sich um 245 T€.
Ursächlich hierfür waren insbesondere geringere Aufwendungen aus der Aufzinsung
der langfristigen Rückstellungen für die Nachsrogekosten von Deponien (873 T€,
Vorjahr: 1.103 T€) Die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten sanken
infolge der weiteren Darlehenstilgung um 15 T€.
Danach ergibt
sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 615.896,41 €.
Der Jahresverlust
2017 liegt somit rd. 632 T€ unter dem geplanten Ergebnis (rd. 16 T€). Die
Abweichung von dem geplanten Ergebnis resultiert hauptsächlich aus deutlich
höheren Auf-wendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (Plan:
261 T€; tatsächlich
873 T€). Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitraum deutlich
niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen zum Bilanzstichtag.
Entsprechend der
LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung
des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht lagen den Mitgliedern des
Kreisausschusses vor.
Herr Engeltner, Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH,
stellte anhand einer Beamer-Präsentation die wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie das Ergebnis der Prüfung dar.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der
Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend §
27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen
Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb
eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.
Herr Christoph
Lothschütz (CDU) fragte, ob weiterhin Fremdmengen auf der Deponie eingebaut
werden und welche Kapazitäten zur Ablagerung der eigenen Abfallmengen noch
bestehen.
Der Leiter der
Abteilung Umwelt und Bauen, Herr Uwe Zimmer, erläuterte, dass die Einlagerung
von Fremdmengen im Jahr 2019 reduziert werde und mit einer vollständigen
Verfüllung des zweiten Deponieabschnittes im Jahre 2024 gerechnet werde.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |