TOP Ö 5.1: Jahresabschluss Landkreis 2017
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Kreisvorstandes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag

 

a) den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, festzustellen und

 

b) dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

 

 

Nach der Beschlussfassung übergab der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer den Vorsitz wieder an den Landrat Otto Rubly.

 


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 14.01.2019

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 23.01.2019 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2017, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Der Kämmerer der Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, stellte den Mitgliedern des Kreisausschusses zunächst die Eckpunkte zum Jahresabschluss 2017 vor.

 

Anschließend fragte Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen), warum es zu einer Verschlechterung bei den Erstattungen der Flüchtlingsaufwendungen gekommen sei und ob die Verwaltung das Thema „Heizkostennachzahlung“ etwas detaillierter erläutern könne.

 

Herr Schnitzer begründete die Mindereinnahmen im Flüchtlingsbereich mit geringeren Fallzahlen bei den Erstuntersuchungen. Bei der Haushaltsplanung habe man sich an den Vorjahreszahlen orientiert, was bei der Ausführung jedoch aufgrund organisatorischer Änderungen beim Land, nicht ausgeführt werden konnte. Da das Land die Untersuchungen nun selbst durchführe, habe man auch das eigens dafür angeschaffte Röntgenaufnahmegerät an das Land veräußert.

 

Zu der Heizkostennachzahlung an die Stadtwerke Kusel, die aufgrund eines Übertragungsfehlers der Mengenmesseinrichtung aufgetreten sei, informierte Herr Winfried Müller ausführlich. Nach einer kurzen Diskussion zu diesem Themenkomplex wurde festgehalten, dass die Verwaltung prüft, ob ein Teil der Nachzahlung zurückgefordert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung solle dem Kreisausschuss mitgeteilt werden.

 

Schließlich beantwortete Herr Schnitzer noch die Fragen des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Christoph Lothschütz, bezüglich des Kassenbestandes und der Höhe der Liquiditätskredite.

 

Anschließend verließen der Landrat sowie der erste Kreisbeigeordnete den Sitzungsraum und der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer übernahm den Vorsitz. Da keine weitere Aussprache seitens der Kreisausschussmitglieder benötigt wurde, las Herr Schlemmer den Beschlussvorschlag vor, über den nach a) und b) getrennt abgestimmt wurde.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0