Sitzung: 28.01.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0886/2019
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag
a) den geprüften
Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1
GemO, festzustellen und
b) dem Landrat sowie den
Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1
Satz 2 GemO die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
Nach der
Beschlussfassung übergab der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer den Vorsitz
wieder an den Landrat Otto Rubly.
Gemäß den §§ 25
Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der
Kreisbeigeordneten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter
Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der
Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem
Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den
Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum
Jahresabschluss
- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Kreisverwaltung vom 14.01.2019
einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. §
113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage
ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der
eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m.
§ 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der
Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des
Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 23.01.2019 gegenüber dem
Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss
2017, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den
Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.
Der Kämmerer der
Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, stellte den Mitgliedern des
Kreisausschusses zunächst die Eckpunkte zum Jahresabschluss 2017 vor.
Anschließend fragte
Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen), warum es zu einer
Verschlechterung bei den Erstattungen der Flüchtlingsaufwendungen gekommen sei
und ob die Verwaltung das Thema „Heizkostennachzahlung“ etwas detaillierter
erläutern könne.
Herr Schnitzer
begründete die Mindereinnahmen im Flüchtlingsbereich mit geringeren Fallzahlen
bei den Erstuntersuchungen. Bei der Haushaltsplanung habe man sich an den
Vorjahreszahlen orientiert, was bei der Ausführung jedoch aufgrund
organisatorischer Änderungen beim Land, nicht ausgeführt werden konnte. Da das
Land die Untersuchungen nun selbst durchführe, habe man auch das eigens dafür
angeschaffte Röntgenaufnahmegerät an das Land veräußert.
Zu der
Heizkostennachzahlung an die Stadtwerke Kusel, die aufgrund eines
Übertragungsfehlers der Mengenmesseinrichtung aufgetreten sei, informierte Herr
Winfried Müller ausführlich. Nach einer kurzen Diskussion zu diesem
Themenkomplex wurde festgehalten, dass die Verwaltung prüft, ob ein Teil der
Nachzahlung zurückgefordert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung solle dem
Kreisausschuss mitgeteilt werden.
Schließlich
beantwortete Herr Schnitzer noch die Fragen des Fraktionsvorsitzenden der
CDU-Fraktion, Herrn Christoph Lothschütz, bezüglich des Kassenbestandes und der
Höhe der Liquiditätskredite.
Anschließend
verließen der Landrat sowie der erste Kreisbeigeordnete den Sitzungsraum und
der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer übernahm den Vorsitz. Da keine weitere
Aussprache seitens der Kreisausschussmitglieder benötigt wurde, las Herr
Schlemmer den Beschlussvorschlag vor, über den nach a) und b) getrennt
abgestimmt wurde.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |