TOP Ö 2: Finanzierung der Kindertagesbetreuung
a) Neufestlegung der ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel 2018
b) Förderung der Baukosten von Ganztagsplätzen in der Kindertagesstätte Grumbach

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss bewilligt einen Kreiszuschuss in Höhe von 16.000,- Euro für die Umbaumaßnahme zur Einrichtung von 4 zusätzlichen Ganztagesplätzen in der Kita Grumbach.

 


a) Neufestlegung der ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld   vorgesehenen Mittel 2018

 

Der Landkreis Kusel erhält in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aus den ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel ein jährliches Budget in Höhe von 256.362,05 Euro. Die Zuweisung ist für den Bedarf zur weiteren und zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern zu verwenden.

Für das Jahr 2018 war vorgesehen, die Mittel in vollem Umfang für Investitionszuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Ausbau von Kindertagesstätten zu verwenden. Die entsprechenden Mittel stehen im Investitionsplan unter Buchungsstelle 36502.78143 bereit. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben sowie ausstehender Bewilligungsbescheide des Landes, welche sich auf den Kreiszuschuss auswirken, konnten in 2018 keine Mittel aus dem Betreuungsgeld für investive Maßnahmen genutzt werden.

Gleichzeitig sind die Mittel aus dem Betreuungsgeld ausschließlich für das jeweilige Jahr bewilligt, d.h. dass die Zuwendung kann nur für Maßnahmen verwendet werden, die bis zum 31.12 des jeweiligen Jahres abgeschlossen sind.

Um die restlichen Mittel im Bewilligungsjahr 2018 zweckmäßig und periodengerecht zu verwenden, schlägt das Jugendamt der Kreisverwaltung Kusel daher vor, die Mittel für die Finanzierung der Kreisanteile der Personalkosten für die Neu- und Weiterbewilligung von interkulturellen Fachkräften, das Zusatzpersonal für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und das Zusatzpersonal wegen erhöhtem Betreuungsbedarfes gemäß der LVO zu verwenden.

 

Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür 11; Dagegen 0; Enthaltung 0):

 

Der Kreisausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Verwendung der ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel zu.

 

 

 

b) Förderung der Baukosten von Ganztagsplätzen in der Kindertagesstätte Grumbach

 

Die Kindertagesstätte in Grumbach ist eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Grumbach. Zum Einzugsbereich gehören die Ortsgemeinden Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach.

Der Landkreis Kusel hat sich zum Ziel gesetzt, ein flächendeckendes Angebot an Ganztagesplätzen für Familien im Landkreis Kusel zu schaffen. Dies gewährleistet gleiche Chancen auf bedarfsgerechte, wohnortnahe Betreuung und trägt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im gesamten Kreisgebiet bei. Diesem Ziel wurde durch die Ausweitung des Ganztagesangebotes am Standort Grumbach mit 4 weiteren Plätzen auf nunmehr 44 Plätze Rechnung getragen.

Die Voraussetzung zur Ausweitung der Kapazitäten über 40 Ganztagsplätze hinaus konnte nur durch bauliche Veränderungen im Bestand der Kita Grumbach erreicht werden. Der bisherige Materialraum sowie der angrenzende Funktionsraum wurden in einen großen Essraum umgebaut. Des Weiteren wurden kleinere Arbeiten am Schlafraum zur besseren Verdunklung vorgenommen.

Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahmen betragen laut Planung 17.800,02 €. Diese sind nach dem Raumprogramm des Landkreises Kusel (Nr. 1.3 a) incl. Baunebenkosten (Nr.1.3 b) in Gänze zuwendungsfähig. Der Kreiszuschuss beläuft sich auf 90% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 € je neuem Ganztagsplatz.

Berechnung:

Zuwendungsfähige Kosten:                                                                 17.800,02 €

90% der zuwendungsfähigen Kosten:                                                 16.020,02 €

Kreiszuwendung (maximal 4 x 4.000,- €)                                        16.000,00 €             

 

Die Mittel stehen im Investitionsplan 2018 zur Verfügung.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0