Sitzung: 03.12.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt:
1. Für Los 1 die Firma PfalzConnect GmbH, Löllbach, die in ihrem Angebot eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 1.793.098,- Euro zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Breitbandinfrastruktur im Ausbaugebiet und der Versorgung bisher nicht oder unterversorgter Schulen und Gewerbegebiete angegeben hat, als wirtschaftlichstem Anbieter den Zuschlag nach Ablauf der Wartezeit zu erteilen.
2. Für Los 2, Los 3 und Los 4 das Unternehmen INEXIO KGaA, Saarlouis die in ihrem Angebot eine Wirtschaftlichkeitslücke für Los 2 in Höhe von 2.693.848 Euro, in Los 3 in Höhe von 4.122.605,- Euro und in Los 4 eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 4.437.689,- Euro zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Breitbandinfrastruktur im Ausbaugebiet und der Versorgung bisher nicht oder unterversorgter Schulen und Gewerbegebiete angegeben haben, als wirtschaftlichstem Anbieter für vorgenannte Lose 2, 3 und 4 den Zuschlag nach Ablauf der Wartezeit zu erteilen.
Gegenüber der ursprünglich geschätzten Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von insgesamt 14.934.115,- Euro ergibt sich für die Lose 1 bis 4 zusammenfassend eine um 1.886.875,- Euro geringere Wirtschaftlichkeitslücke. Mit dem FTTB/FTTH-Ausbau ist ein qualitativ höherwertigerer Ausbau realisierbar.
Die Vergaben stehen unter dem Vorbehalt, dass sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich darstellbar bzw. finanzierbar erweist. Von einer Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel von Bund und Land - gleich als welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Der Landkreis Kusel beabsichtigt ein flächendeckendes NGA-Netz
auszubauen.
Die mit Breitband unterversorgten Bereiche im Landkreis (weniger als 30
Mbit/s, als so genannte „weiße Flecken“ definiert) wurden in 2016 ermittelt und
als Ausbaugebiet definiert. Innerhalb des Ausbaugebietes sollen nach
Möglichkeit alle Haushalte und institutionellen Nachfrager mit mindestens 50
Mbit/s und alle gewerblichen Adressen möglichst mit gigabitfähigen Anschlüssen
versorgt werden. Darüber hinaus sollen, aufgrund einer Anpassung der
Förderbestimmungen des Bundes, auch alle förderfähigen Schulen mit
gigabitfähigen Anschlüssen versorgt werden. Hierzu hat der Landkreis ein
entsprechendes Vergabeverfahren für einen FTTC-Ausbau im Ausbaugebiet und den
Gigabitausbau vorgenannter Anschlussteilnehmer durchgeführt.
Anhand festgelegter und den Unternehmen bekannter Kriterien soll die
Zuschlagserteilung gemäß den wirtschaftlichsten Angeboten für die einzelnen
Lose erfolgen.
Ein nach den Förderrichtlinien möglicher Upgrade für einen FTTH/FTTB-
Ausbau war nicht notwendig, da für die Lose 2, 3 und 4 ein vollständiger
FTTB/FTTH-Ausbau im Ausbaugebiet vorgesehen ist und das Ausbaugebiet des Loses
1 zu großen Teilen (> 60 %) ebenfalls mit einem FTTB/FTTH Ausbau erschlossen
wird.
Der Vorsitzende erläuterte das bisherige Verfahren, die Finanzierung der
Maßnahmen und das weitere Vorgehen zum Breitbandausbau im Landkreis Kusel kurz.
Anschließende stellte der Geschäftsführer der Micus GmbH, Herr Andreas
Spiegel, die Ausschreibungsergebnisse der vier Lose vor.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Christoph Lothschütz,
frage nach dem Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten und ob die
Verbandsgemeinden noch informiert werden, welche Objekte versorgt werden.
Herr Spiegel antwortete, dass die Ausbauarbeiten innerhalb von zwei
Jahren abgeschlossen sein sollen und die Informationen den Verbandgemeinden im
Rahmen des vorangegangen Verfahrens bereits vorgelegt wurden. Bezüglich
kleinerer Veränderungen während der Ausbauarbeiten sei man weiterhin flexibel.
Herr Jürgen Kreischer (SPD) fragte anschließend, warum bei Los 1 nur 61 %
und in den anderen Losen alle Haushalte mit FTTB versorgt werden.
Ob die „weißen Flecken“ nach der Umsetzung besser versorgt seien, als
alle anderen Haushalte und wie lange es voraussichtlich dauern werde, bis neue
„weiße Flecken“ entstehen, frage Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die
Grünen).
Herr Spiegel antwortete, dass die FTTC-Technik beantragt und
ausgeschrieben worden sei, die Bieter jedoch, ausgenommen einzelner Teile aus Los
1, FTTB zu wirtschaftlicheren Preisen angeboten haben. Weil FTTB die bessere
Technik und dazu noch günstiger sei, möchte man dies -soweit möglich- nutzen.
Mit der FTTB-Technik schaffe man die derzeit bestmögliche Infrastruktur, die
voraussichtlich für die nächsten 40 Jahre verwendet werden könne. Zu welchem
Zeitpunkt andere Haushalte, die zurzeit nicht als unterversorgt gelten, „weiße
Flecken“ werden, sei so genau nicht zu sagen. Dies sei unter anderem von der
Bereitstellung weiterer Fördermittel abhängig, was seiner Einschätzung nach
eventuell in den Jahren 2023 bis 2025 der Fall sein werde.
Herr Horst Flesch (SPD)
fragte, ob auch daran gedacht wurde das geplante Gewerbegebiet
Schellweiler/Ehweiler anzuschließen.
Der Vorsitzende
antwortete, dass das Gewerbegebiet unmittelbar an der Autobahn liege und somit
jederzeit ohne größeren Aufwand angeschlossen werden könne.
In diesem
Zusammenhang informierte der Vorsitzende auch noch über das Scheitern des
Digitalpaktes zwischen Bund und Ländern, was die Internetversorgung innerhalb
der Schulen bedauerlicherweise verzögere.
Bevor über die
Auftragsvergaben abgestimmt wurde, ergänzte der Fraktionsvorsitzende der
FWG-Fraktion, Herr Helge Schwab, dass es weitere unterversorgte Haushalte gibt,
die nicht im derzeitigen Ausbauprogramm vorgesehen seien.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |