TOP Ö 2: Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen
a) brandschutztechnischer Umbau an der Realschule plus Altenglan
b) brandschutztechnischer Umbau an der Grundschule Altenkirchen
c) Umbau der Lehrküche an der Realschule plus Altenglan

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den Zuschüssen für den brandschutztechnischen Umbau an der Realschule plus Altenglan sowie dem brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Altenkirchen und beschließt, der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für den Umbau der Küche an der Realschule plus Altenglan einen Kreiszuschuss in Höhe von 15.777,- Euro zu gewähren. Die Auszahlung dieses Zuschusses erfolgt erst im Jahr 2019.

 


zu a)    Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Realschule plus Altenglan

 

Die Verbandsgemeinde Altenglan hat am 02.10.2015 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Realschule plus Altenglan gestellt.

 

Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes fand eine Gefahrenverhütungsschau auf dem Schulgelände der Realschule plus statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, welche durch Umbaumaßnahmen an den dem Schulgebäude beseitigt werden mussten.

 

Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 28.12.2017 schulbehördlich genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betragen 114.314 Euro. Dieser Betrag wurde von der ADD in voller Höhe als zuwendungsfähig anerkannt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung vom 18.12.2017 wurde der Verbandsgemeinde Altenglan zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung in Höhe von 70.000 € bewilligt.

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 11.431,- Euro.

 

Die Mittel für diesen Zuschuss stehen im Haushalt 2018 unter der Buchungsstelle 24401.01200430 zur Verfügung.

 

 

zu b)   Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Altenkirchen

 

Die Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg hat am 06.10.2015 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Altenkirchen gestellt.

 

Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes fand eine Gefahrenverhütungsschau auf dem Schulgelände der Grundschule Altenkirchen statt. Dabei wurden Mängel festgestellt, welche durch Umbaumaßnahmen an den dem Schulgebäude beseitigt werden mussten.

 

Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 28.12.2017 schulbehördlich genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betragen 110.863 Euro. Hiervon wurden von der ADD 109.911 € als zuwendungsfähig anerkannt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung vom 18.12.2017 wurde der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung in Höhe von 65.000 € bewilligt.

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 10.991,- Euro.

 

Die Mittel für diesen Zuschuss stehen im Haushalt 2018 unter der Buchungsstelle 24401.01200430 zur Verfügung.

 

 

zu c)    Umbau der Lehrküche an der Realschule plus Altenglan

 

Die Verbandsgemeinde Altenglan hat am 24.08.2016 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau der Lehrküche an der Realschule plus Altenglan gestellt.

 

Die vorhandene Lehrküche stammte aus dem Jahre 1970 und entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen für einen zeitgemäßen Unterricht.

 

Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 28.12.2017 schulbehördlich genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betragen 178.761 Euro. Hiervon wurden von der ADD 157.772 € als zuwendungsfähig anerkannt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung vom 18.12.2017 wurde der Verbandsgemeinde Altenglan zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung in Höhe von 95.000 € bewilligt.

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 15.777,- Euro.

 

Die Mittel für diesen Zuschuss stehen unter der Buchungsstelle 24401.01200430 als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2019 zur Verfügung.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0