Sitzung: 03.12.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0859/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den Zuschüssen für den
brandschutztechnischen Umbau an der Realschule plus Altenglan sowie dem
brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule Altenkirchen und beschließt,
der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für den Umbau der Küche an der Realschule
plus Altenglan einen Kreiszuschuss in Höhe von 15.777,- Euro zu gewähren. Die
Auszahlung dieses Zuschusses erfolgt erst im Jahr 2019.
zu a) Gewährung
eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Realschule
plus Altenglan
Die Verbandsgemeinde Altenglan hat am 02.10.2015 einen Antrag auf
Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Realschule
plus Altenglan gestellt.
Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes fand eine Gefahrenverhütungsschau
auf dem Schulgelände der Realschule plus statt. Dabei wurden Mängel
festgestellt, welche durch Umbaumaßnahmen an den dem Schulgebäude beseitigt
werden mussten.
Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 28.12.2017 schulbehördlich
genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betragen 114.314
Euro. Dieser Betrag wurde von der ADD in voller Höhe als zuwendungsfähig anerkannt.
Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung vom 18.12.2017 wurde der
Verbandsgemeinde Altenglan zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine
Landesförderung in Höhe von 70.000 € bewilligt.
Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 11.431,- Euro.
Die Mittel für diesen Zuschuss stehen im Haushalt 2018 unter der
Buchungsstelle 24401.01200430 zur Verfügung.
zu b) Gewährung
eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau an der Grundschule
Altenkirchen
Die Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg hat am 06.10.2015 einen
Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den brandschutztechnischen Umbau
an der Grundschule Altenkirchen gestellt.
Im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes fand eine Gefahrenverhütungsschau
auf dem Schulgelände der Grundschule Altenkirchen statt. Dabei wurden Mängel
festgestellt, welche durch Umbaumaßnahmen an den dem Schulgebäude beseitigt
werden mussten.
Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 28.12.2017 schulbehördlich
genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betragen 110.863
Euro. Hiervon wurden von der ADD 109.911 € als zuwendungsfähig anerkannt. Mit
Festsetzungsbescheid des Ministeriums für Bildung vom 18.12.2017 wurde der
Verbandsgemeinde Oberes Glantal zur Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine
Landesförderung in Höhe von 65.000 € bewilligt.
Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 10.991,- Euro.
Die Mittel für diesen Zuschuss stehen im Haushalt 2018 unter der
Buchungsstelle 24401.01200430 zur Verfügung.
zu c) Umbau
der Lehrküche an der Realschule plus Altenglan
Die Verbandsgemeinde Altenglan hat am 24.08.2016 einen Antrag auf
Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau der Lehrküche an der Realschule
plus Altenglan gestellt.
Die vorhandene Lehrküche stammte aus dem Jahre 1970 und entsprach nicht
mehr den heutigen Anforderungen für einen zeitgemäßen Unterricht.
Der erforderliche Umbau wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
in Trier (ADD) am 28.12.2017 schulbehördlich genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten
dieser Schulbaumaßnahme betragen 178.761 Euro. Hiervon wurden von der ADD
157.772 € als zuwendungsfähig anerkannt. Mit Festsetzungsbescheid des Ministeriums
für Bildung vom 18.12.2017 wurde der Verbandsgemeinde Altenglan zur
Finanzierung dieser Schulbaumaßnahme eine Landesförderung in Höhe von 95.000 €
bewilligt.
Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 15.777,- Euro.
Die Mittel für diesen Zuschuss stehen unter der Buchungsstelle
24401.01200430 als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2019 zur Verfügung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |