TOP Ö 7: Zweckvereinbarung Schwerpunktjugendamt zwischen dem Landkreis Kusel und der Stadt Zweibrücken, der Stadt Pirmasens, dem Landkreis Südwestpfalz und dem Landkreis Kaiserslautern

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung es Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Abschluss einer Zweckvereinbarung Schwerpunktjugendamt zwischen dem Landkreis Kusel und der Stadt Zweibrücken, der Stadt Pirmasens, dem Landkreis Südwestpfalz und dem Landkreis Kaiserslautern.

 


Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 02.12.2015 die Einrichtung eines Schwerpunktjugendamtes zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beschlossen. Nachdem aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen jedoch landesweit zunächst keine ausreichende Anzahl an Schwerpunktjugendämtern gewonnen werden konnten, waren zwischenzeitlich alle Jugendämter in Rheinland-Pfalz mit der akuten Notversorgung und den Clearingaufgaben befasst und erhielten in einer Übergangsphase bis 31.12.2016 die Fallkostenpauschale i.H.v. 1.046 Euro. Ab dem 01.01.2017 galten nur noch die Jugendämter als Schwerpunktjugendämter, die gemäß der Landesverordnung über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher eine entsprechende Zweckvereinbarung abgeschlossen hatten. Mit Beschluss des Kreistags vom 06.09.2017 hat der Landkreis Kusel hat mit dem Donnersbergkreis eine Zweckvereinbarung zur Bildung eines Schwerpunktjugendamtes beim Landkreis Kusel geschlossen, die Regelungen zur Kommunikation und Kooperation sowie zu den Aufgaben, Zielen und den Umgang mit Konflikten trifft. Die Zweckvereinbarung wurde aus kommunalaufsichtlicher Sicht seitens der ADD genehmigt und auch von Seiten der zuständigen Fachbehörde (Landesjugendamt) gab es keine Einwände.

 

Im Rahmen eines Gesprächs der Leiterinnen und Leiter der Jugendämter in Rheinland-Pfalz  im Mai 2018 mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MFFJIV) zur weiteren Umsetzung des § 42f SGB VIII (Verfahren zur Alterseinschätzung von UMA) wurde seitens des Landes deutlich gemacht, dass man im sog. Clearingverfahren wegen der besonderen Komplexität und der sehr speziellen Fragestellungen bei der Inobhutnahme junger Flüchtlinge aus unterschiedlichsten Herkunftsländern und mit häufig sehr problematischen Fluchterfahrungen nunmehr die ursprünglich vorgesehene Zuständigkeitskonzentration vornehmen und die Kompetenzen in 4 Schwerpunktjugendämtern (Stadt Trier, Landkreis Mainz-Bingen, Stadt Mainz, Landkreis Kusel) bündeln möchte. Alle 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz sollen sich dementsprechend einem der 4 vorgesehenen Schwerpunktjugendämter anschließen.

 

Das Jugendamt der Kreisverwaltung Kusel hat die Kompetenzen, die insbesondere in der Phase der (vorläufigen) Inobhutnahme benötigt werden, gezielt aufgebaut und weiterentwickelt. Nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen, die man im Zuge der Inobhutnahmen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Kusel seit deren Inbetriebnahme sowie  im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Donnersbergkreises gesammelt hat, verfügt das Jugendamt über Fachpersonal mit dem entsprechenden Wissen und den notwendigen Handlungskompetenzen, um sich dieser verantwortungsvollen Aufgaben zu stellen. In Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium wurden daher mit den Jugendämtern der Stadt Zweibrücken, der Stadt Pirmasens, dem Landkreis Südwestpfalz und dem Landkreis Kaiserslautern Gespräche hinsichtlich einer Zusammenarbeit geführt, mit dem Ergebnis, dass auf der Basis der Zweckvereinbarung mit dem Donnersbergkreis eine multilaterale Zweckvereinbarung abgeschlossen werden soll (siehe Anlage).

 

Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden wie bisher vom Land erstattet. Zur Abdeckung der Personal- und Sachkosten werden nur noch den Schwerpunktjugendämtern die Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 1.046,- Euro für jede Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII gewährt, auf die sich das Land mit den Kommunalen Spitzenverbänden verständigt hatte und die in dieser Höhe für die Aufgabenwahrnehmung nach wie vor auskömmlich ist.

 

Herr Frank Aulenbacher (SPD) fragte nach den Erfahrungen, die bei der Kooperation mit dem Donnersbergkreis entstanden sind und ob genügend Personal vorhanden sei oder noch Einstellungen vorgenommen werden sollen.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass es bisher keine Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Donnersbergkreis gegeben habe und kein zusätzliches Personal benötigt werde, da die Fallzahlen in diesem Bereich deutlich rückläufig seien.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

30

0

0