Sitzung: 17.10.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0845/2018/2
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss und
des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, die Neufassung der Abfallsatzung in
der von der Verwaltung in Anlage 1 vorgelegten Fassung.
Mit der Einführung der
Biotonne zum 01.01.2019 wird sich das bisherige Abfallkonzept des Landkreises
in wesentlichen Punkten ändern, sodass die aktuelle Abfallsatzung des
Landkreises an das neue Konzept angepasst werden muss.
Der vorliegende
Satzungsentwurf orientiert sich im Wesentlichen an der Musterabfallsatzung des
Landkreistages Rheinland-Pfalz.
Der Entwurf der Satzung zur Neufassung der Abfallsatzung (Anlage 1) sowie
eine Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung (Anlage 2) lagen den
Mitgliedernd es Kreistages vor.
Der Vorsitzende ging zunächst auf die gesetzliche Pflicht zur getrennten
Sammlung der Bioabfälle ein. Anschließend erläuterte er die wesentlichen
Kostenfaktoren im Bereich der Abfallwirtschaft und die Zusammensetzung der
Abfallgebühr. Durch die Gebührensenkung im Jahr 2015 habe man in den Jahren
2017 und 2018 Defizite erwirtschaftet. Die seit 12 Jahren stabile Abfallgebühr
müsse im Jahr 2019 jedoch angepasst werden, da unter anderem die Leistungen zur
Sammlung des Abfalles teurer geworden seien. Dies lasse sich unter anderem auf die
gestiegenen Lohn-, Fahrzeug- und Energiekosten zurückführen. Aber auch die
Rückstellungen für die Nachsorge der Mülldeponie seien wesentliche
Kostenfaktoren.
Neben den zusätzlichen Kosten zur Einführung der Biotonne seien die
Preissteigerungen bei den bestehenden Leistungen letztlich für einen
zusätzlichen Gebührenbedarf von rund 1,7 Mio. Euro verantwortlich.
Bevor der Vorsitzende die Mitglieder des Kreistages um Zustimmung zu den
vorgelegten Satzungen bat, ging er noch auf die zusätzlichen Windeltouren und
die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Biotonne ein.
Der Vorsitzende der
FWG-Fraktion, Herr Helge Schwab, bezog sich auf einen Rheinpfalzbericht vom 10.
Oktober, wonach Bürger, die einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne
gestellt haben, von der Gebührenpflicht befreit seien, bis über den Antrag
entschieden sei. Er sei der Auffassung, dass der Gebührenanspruch zu
Jahresbeginn entstehe und –sollte dem Befreiungsantrag zugestimmt werden- ein
Änderungsbescheid mit einer Rückzahlung ergehe. Er bat dazu um eine kurze
Stellungnahme.
Der Vorsitzende
antworte, dass es die Möglichkeit gebe zunächst alle Gebührenbescheide mit den
Gebühren für die Biotonne zu versenden und gegebenenfalls nach erfolgter
Prüfung der Anträge zu berichtigen. Bei der anderen, für die Verwaltung weniger
aufwendigen, Variante prüfe man erst die Befreiungsanträge und versende dann
gleich die richtigen Bescheide. Mit der Prüfung der Anträge könne auch erst im
neuen Jahr begonnen werden, da erst dann die Voraussetzungen vorliegen müssen.
Herr Helge Schwab
fragte bezüglich des Wortlautes des Zeitungsberichtes nochmals nach, da dort
von einer „Befreiung“ bis zur erfolgten Prüfung die Rede sei.
Der erste Kreisbeigeordnete,
Herr Jürgen Conrad, ergänzte, dass man durch das stellen eines
Befreiungsantrages nicht von der Gebührenpflicht befreit werde, sondern
rechtlich gesehen der Gebührenanspruch „schwebend wirksam“ sei. Außerdem sei es
wichtig schon auf dem Antragsformular zu vermerken, welche rechtlichen
Wirkungen sich durch das stellen einen Befreiungsantrages ergeben.
Das
Kreistagsmitglied Hans Harth (FWG) monierte, dass in diesem Falle unmittelbar
nach dem fehlerhaften Zeitungsartikel eine Berichtigung hätte erfolgen müssen.
Herr Peter Jakob
(FDP) kritisierte, dass vielen Gastronomen eine vierwöchentliche Leerung der
Restabfallbehälter nicht ausreichen werde. Folglich müssen diese zusätzliche
Behälter bestellen, was dann insgesamt eine Verdopplung der Kosten bedeute. Er
werde der Gebührensatzung daher nicht zustimmen.
Herr Dr. Wolfgang
Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte anschließend nach der Verwertung des
Bioabfalls und einer möglichen Verwendung des Kompostes in der Landwirtschaft.
Der Vorsitzende antwortete,
dass eine thermische Verwertung ausgeschrieben wurde, da eine Kooperation mit
dem ZAK-Kaiserslautern und dem Maschinenring nicht zustande gekommen sei. Die
Auftragsvergabe solle noch in diesem Jahr durch den Kreisausschuss erfolgen.
Herr Matthias
Bachmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion, berichtete, dass ein Bundesgesetz zur
getrennten Sammlung von Rest- und Bioabfällen verpflichte, was unabhängig davon
nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll
sei. Dass der Landkreis Kusel diese Vorgabe erst jetzt umsetze, sei auf die
Laufzeit der bestehenden Verträge im Bereich der Abfallentsorgung
zurückzuführen. In den 23 rheinland-pfälzischen Landkreisen und den kreisfreien
Städten, welche der Getrenntsammlungspflicht bereits nachkommen, sei es indes
nicht zu einem „Zusammenbruch des öffentlichen Lebens gekommen“. Weil der
Landkreis in der Vergangenheit von günstigen Konditionen und dem gesunkenen
Zinsniveau profitieren konnte, seien die Abfallgebühren seit 2006 stabil. Dafür
bedankte er sich bei der Verwaltung und dem früheren Landrat Dr. Hirschberger.
Auch die Senkung der Gebühr im Jahr 2015 sei gebührenrechtlich richtig und
geboten gewesen, da zu dem Zeitpunkt niemand vermutet hätte, dass die Zinsen
dauerhaft niedrig bleiben. Schließlich ging er auf den Anteil seiner Fraktion
zu den vorliegenden Satzungen bezüglich einer erneuten Überprüfung der
Müllgebühren nach der Etablierung der Biotonne und der Einführung zusätzlicher
Windeltouren ein. Die SPD-Fraktion werde beiden Satzungen zustimmen.
Während der
Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt entschuldigte sich das Kreistagsmitglied
Christoph Lothschütz (CDU) für den weiteren Sitzungsverlauf und verließ den
Sitzungsraum.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
29 |
0 |
0 |