TOP Ö 8: Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kusel (Abfallsatzung)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss und des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, die Neufassung der Abfallsatzung in der von der Verwaltung in Anlage 1 vorgelegten Fassung.

 


Mit der Einführung der Biotonne zum 01.01.2019 wird sich das bisherige Abfallkonzept des Landkreises in wesentlichen Punkten ändern, sodass die aktuelle Abfallsatzung des Landkreises an das neue Konzept angepasst werden muss.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf orientiert sich im Wesentlichen an der Musterabfallsatzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz.

 

Der Entwurf der Satzung zur Neufassung der Abfallsatzung (Anlage 1) sowie eine Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung (Anlage 2) lagen den Mitgliedernd es Kreistages vor.

 

Der Vorsitzende ging zunächst auf die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung der Bioabfälle ein. Anschließend erläuterte er die wesentlichen Kostenfaktoren im Bereich der Abfallwirtschaft und die Zusammensetzung der Abfallgebühr. Durch die Gebührensenkung im Jahr 2015 habe man in den Jahren 2017 und 2018 Defizite erwirtschaftet. Die seit 12 Jahren stabile Abfallgebühr müsse im Jahr 2019 jedoch angepasst werden, da unter anderem die Leistungen zur Sammlung des Abfalles teurer geworden seien. Dies lasse sich unter anderem auf die gestiegenen Lohn-, Fahrzeug- und Energiekosten zurückführen. Aber auch die Rückstellungen für die Nachsorge der Mülldeponie seien wesentliche Kostenfaktoren.

Neben den zusätzlichen Kosten zur Einführung der Biotonne seien die Preissteigerungen bei den bestehenden Leistungen letztlich für einen zusätzlichen Gebührenbedarf von rund 1,7 Mio. Euro verantwortlich.

 

Bevor der Vorsitzende die Mitglieder des Kreistages um Zustimmung zu den vorgelegten Satzungen bat, ging er noch auf die zusätzlichen Windeltouren und die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Biotonne ein.

 

Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Helge Schwab, bezog sich auf einen Rheinpfalzbericht vom 10. Oktober, wonach Bürger, die einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne gestellt haben, von der Gebührenpflicht befreit seien, bis über den Antrag entschieden sei. Er sei der Auffassung, dass der Gebührenanspruch zu Jahresbeginn entstehe und –sollte dem Befreiungsantrag zugestimmt werden- ein Änderungsbescheid mit einer Rückzahlung ergehe. Er bat dazu um eine kurze Stellungnahme.

 

Der Vorsitzende antworte, dass es die Möglichkeit gebe zunächst alle Gebührenbescheide mit den Gebühren für die Biotonne zu versenden und gegebenenfalls nach erfolgter Prüfung der Anträge zu berichtigen. Bei der anderen, für die Verwaltung weniger aufwendigen, Variante prüfe man erst die Befreiungsanträge und versende dann gleich die richtigen Bescheide. Mit der Prüfung der Anträge könne auch erst im neuen Jahr begonnen werden, da erst dann die Voraussetzungen vorliegen müssen.

 

Herr Helge Schwab fragte bezüglich des Wortlautes des Zeitungsberichtes nochmals nach, da dort von einer „Befreiung“ bis zur erfolgten Prüfung die Rede sei.

 

Der erste Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, ergänzte, dass man durch das stellen eines Befreiungsantrages nicht von der Gebührenpflicht befreit werde, sondern rechtlich gesehen der Gebührenanspruch „schwebend wirksam“ sei. Außerdem sei es wichtig schon auf dem Antragsformular zu vermerken, welche rechtlichen Wirkungen sich durch das stellen einen Befreiungsantrages ergeben.

 

Das Kreistagsmitglied Hans Harth (FWG) monierte, dass in diesem Falle unmittelbar nach dem fehlerhaften Zeitungsartikel eine Berichtigung hätte erfolgen müssen.

 

Herr Peter Jakob (FDP) kritisierte, dass vielen Gastronomen eine vierwöchentliche Leerung der Restabfallbehälter nicht ausreichen werde. Folglich müssen diese zusätzliche Behälter bestellen, was dann insgesamt eine Verdopplung der Kosten bedeute. Er werde der Gebührensatzung daher nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte anschließend nach der Verwertung des Bioabfalls und einer möglichen Verwendung des Kompostes in der Landwirtschaft.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass eine thermische Verwertung ausgeschrieben wurde, da eine Kooperation mit dem ZAK-Kaiserslautern und dem Maschinenring nicht zustande gekommen sei. Die Auftragsvergabe solle noch in diesem Jahr durch den Kreisausschuss erfolgen.

 

Herr Matthias Bachmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion, berichtete, dass ein Bundesgesetz zur getrennten Sammlung von Rest- und Bioabfällen verpflichte, was unabhängig davon nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sei. Dass der Landkreis Kusel diese Vorgabe erst jetzt umsetze, sei auf die Laufzeit der bestehenden Verträge im Bereich der Abfallentsorgung zurückzuführen. In den 23 rheinland-pfälzischen Landkreisen und den kreisfreien Städten, welche der Getrenntsammlungspflicht bereits nachkommen, sei es indes nicht zu einem „Zusammenbruch des öffentlichen Lebens gekommen“. Weil der Landkreis in der Vergangenheit von günstigen Konditionen und dem gesunkenen Zinsniveau profitieren konnte, seien die Abfallgebühren seit 2006 stabil. Dafür bedankte er sich bei der Verwaltung und dem früheren Landrat Dr. Hirschberger. Auch die Senkung der Gebühr im Jahr 2015 sei gebührenrechtlich richtig und geboten gewesen, da zu dem Zeitpunkt niemand vermutet hätte, dass die Zinsen dauerhaft niedrig bleiben. Schließlich ging er auf den Anteil seiner Fraktion zu den vorliegenden Satzungen bezüglich einer erneuten Überprüfung der Müllgebühren nach der Etablierung der Biotonne und der Einführung zusätzlicher Windeltouren ein. Die SPD-Fraktion werde beiden Satzungen zustimmen.

 

Während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt entschuldigte sich das Kreistagsmitglied Christoph Lothschütz (CDU) für den weiteren Sitzungsverlauf und verließ den Sitzungsraum.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0