TOP Ö 1.2: Neufassung der Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung - in der von der Verwaltung in Anlage 1 vorgelegten Fassung - zu beschließen.

 


Auf Grund der Einführung des neuen Abfallkonzeptes sowie der aktuellen Ausschreibungsergebnisse hat die Mittelrheinische Treuhand GmbH die zum 01.01.2019 geltenden Gebühren im Bereich der Abfallentsorgung neu kalkuliert.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf enthält die neuen Gebührensätze sowie weitere gebührenpflichtige Zusatzleistungen, wie z.B. die Gebühr für den Filterdeckel der Biotonne. Im Übrigen orientiert sich der Entwurf im Wesentlichen an der aktuellen Gebührensatzung sowie der Mustergebührensatzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz.

 

Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Anlage 1) sowie eine Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung (Anlage 2) lagen den Mitgliedern des Kreisausschusses vor.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

4