TOP Ö 8: Anmeldung der B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg, für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag fordert das Land auf, die B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg, für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015 anzumelden.

 


Der Bundesverkehrswegeplane stellt ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument dar und wird für 15 Jahre aufgestellt. Der derzeit Gültige gilt von 2001 bis 2015.  Die B 423, Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg wird darin mit der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“ geführt. Die Prioritäten (Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben ergeben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren Investitionsrahmen. Der Bundesverkehrswegeplan bildet schließlich die Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des Bedarfsplans im Bundestag, der die rechtsverbindliche Ermächtigungsgrundlage zur Finanzierung der Bundesverkehrswegeplan-Projekte bildet.

 

Der Bundesverkehrswegeplan soll nunmehr fortgeschrieben werden und die Länder wurden aufgefordert, Projekte zu melden. Seitens des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz wird dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz aus fachlicher Sicht vorgeschlagen, die Ortsumgehung Schönenberg-Kübelberg in der Vorschlagsliste zu berücksichtigen.

 

Der Kreistag des Landkreises Kusel hat aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme in seiner Sitzung am 15.12.2008 bereits eine Resolution im Zusammenhang mit der Umgehung B 423 Schönenberg-Kübelberg verabschiedet. Mit dem Bleistiftentwuf zu einer Nord-West-Variante dieser Umgehungsstraße wurden seitens des Landkreises zudem bereits immens hohe Vorausleistungen hinsichtlich der Planung erbracht. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Stärkung der Verkehrsinfrastruktur des für die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises bedeutsamen Gewerbegebiets „Im Mehlpfuhl“ hat diese Straßenbaumaßnahme, welche seit nunmehr rd. 20 Jahren in der Diskussion steht, höchste Priorität für den Landkreis Kusel. Daher soll an das Land ein Appell gerichtet werden, die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan 2015 mit der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ anzumelden.

 

Ergänzend zu der Beschlussvorlage wies der Vorsitzende darauf hin, dass der Hinweis, dass die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans anstehe, vom 2. Kreisbeigeordneten, Herrn Otto Rubly, gekommen sei und man mit dem Appell, neben der bereits erfolgten fachlichen Befürwortung, darauf drängen wolle, dass diese Maßnahme nunmehr Berücksichtigung im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans finde.

 

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Herr Klaus Müller, erklärte, dass, nachdem die Trassenführung lange strittig gewesen sei, der Landkreis auf Antrag der SPD-Fraktion im Jahr 2003 mit rd. 20.000,- Euro einen Bleistiftentwurf für eine Nordumgehung finanziert habe. Daher unterstütze man nunmehr auch ausdrücklich die Forderung, von der Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“ in die Priorität „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft zu werden. Da der Verkehrswegeplan noch nicht die endgültige Finanzierungsgrundlage für die Straßenprojekte bilde, müsse man auch im Anschluss erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit die Finanzierungsmittel dann auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Otto Rubly erklärte, dass die CDU-Fraktion das Vorhaben ebenfalls unterstütze, zumal die Berücksichtigung im vordringlichen Bedarf das Projekt wesentlich voranbringen würde.

 

Nachdem der Vorsitzende noch kurz den Kreisverkehrsplatz bei Schönenberg-Kübelberg, welcher vom Land mit Unterstützung von Landkreis, Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde finanziert werden soll, als wichtige Anbindung an die B 423 ansprach, wurde über die Angelegenheit abgestimmt..


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0