TOP Ö 3: Erstellen einer Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen.

 


Da die Amtszeit der derzeitigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zum 31.12.2018 endet, ist vom Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 2019 bis 2023 eine Vorschlagsliste zur Wahl der neuen Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen aufzustellen.

 

Die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken, sowie der Präsident des Landgerichts Kaiserslautern haben mit Schreiben vom 23.03.2018 bzw. 28.03.2018 die Mindestanzahl der vorzuschlagenden Personen für den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Kusel wie folgt festgelegt:

 

Landgerichtsbezirk Zweibrücken:           

6 Jugendhauptschöffen (je zur Hälfte Männer und Frauen)

Es sollen mindestens doppelt so viele Personen aufgenommen werden, wie die Präsidentin des Landgerichts bestimmt hat.

 

Landgerichtsbezirk Kaiserlautern:

5 Jugendhauptschöffen (2 Männer und 3 Frauen)

Es soll mindestens die dreifache Anzahl an Personen aufgenommen werden, wie der Präsident des Landgerichts bestimmt hat.

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen, die freien Wohlfahrtsträger, die Jugendverbände, sowie die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden gebeten, geeignete Personen zu benennen. Diese sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG). Die Zusammenstellung erfolgte in der Reihenfolge des Eingangs.

 

Folgende Personen wurden zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgeschlagen:

 

Landgerichtsbezirk Zweibrücken

 

weibliche Schöffen

Ecker Karin

Dipl. Sozialarbeiterin

66903 Gries

Wemmert Klaudia

Kommunalbeamtin

66901 Schönenberg-Kübelberg

Bockhorn Pia

Dozentin für Erwachsenenbildung

66914 Waldmohr

Pollmann Karin

Heilpraktikerin

66914 Waldmohr


 

Vowinkel Andrea

Jugend- und Heimerzieherin

66914 Waldmohr

Bauer Bernadette

selbst. Logopädin

66901 Schönenberg-Kübelberg

 

 

männliche Schöffen

Lothschütz Fabian

Lehrer

66904 Brücken

Weber Wolfgang

Heil- und Freizeitpädagoge

66901 Schönenberg-Kübelberg

Zimmer Markus

Systemunternehmer

66904 Brücken

Befeldt Jörg

Angestellter

66914 Waldmohr

Planz Walter

Amtsrat a.D.

66914 Waldmohr

Braun Urban

Rentner

66901 Schönenberg-Kübelberg

 

 

Landgerichtsbezirk Kaiserslautern

 

weibliche Schöffen

Ruth Lisa

Religionspädagogin

66871 Herchweiler i.O.

Emrich-Börtzler Jessica

Beamtin

66871 Etschberg

Borger Petra

Erziehungshelferin

66887 Neunkirchen

Heinz Heike

Groß- und Einzelhandelskauffrau

66887 Neunkirchen

Alt Stefanie

Erzieherin

66887 Neunkirchen

Müller Gudrun

Erzieherin

66887 Neunkirchen

Habermann Birgit

Erzieherin

66885 Altenglan

Volmer Astrid

Lehrerin

67753 Relsberg

Reschner Jasmin

Sozialassistentin

66887 Niederalben

Dippi Inge

Hausfrau

67756 Hinzweiler

Lütz Inge

Heil- und Sonderpädagogin

67752 Oberweiler-Tiefenbach

Schnabel-Zimmermann Alexandra

Erzieherin

67752 Rutsweiler

Lauer Ute

Verwaltungsangestellte

66887 St. Julian

Zimmer Martina

Dipl. Sozialarbeiterin

66909 Langenbach

Annette Junkes

Dipl. Pädagoge

66909 Nanzdietschweiler

 

männliche Schöffen

Petermann Enrico

Lehrer

67744 Hohenöllen

Theobald Andreas

Kontrollsachbearbeiter

66869 Schellweiler

Pallmann Rouven

Ingenieur

66887 Föckelberg

Schmeiser Kai Axel

Elektrotechnikmeister

66907 Glan-Münchweiler

Grund Benjamin

Zerspanungsmechaniker

66887 Föckelberg

Harth Hans

Förderschulrektor a.D.

66909 Quirnbach

Schwab Helge

Berufssoldat

66909 Hüffler

Spacky Ralf

Dipl. Sozialpädagoge

66869 Kusel

Windsch Carsten

Berufssoldat

66887 Rammelsbach

Kopp Jonas

Student

66909 Nanzdietschweiler

Halter Joachim

Taxiunternehmer

67756 Oberweiler i.T.

Stemler Waldemar

Rentner

66909 Nanzdietschweiler

Hahn Markus

Pflegekraft für Haushalt

66887 Erdesbach

Fehrenz Daniel

Student

66909 Steinbach

Daniel Hübner

Dipl. Pädagoge

67757 Kreimbach-Kaulbach

 

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Die Vorschlagsliste wird dann im Jugendamt eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Der Zeitpunkt der Auflegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht (§ 35 Abs. 3 JGG).

 

Frau Carmen Gutendorf erläuterte das Wahlverfahren und teilte mit, dass bei der Verwaltung ein weiterer Wahlvorschlag für den Amtsgerichtsbezirk Kusel eingegangen sei:

 

Kirsten Marquardt                  Sportjugend                            66887 Rammelsbach

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses waren mit der Ergänzung einverstanden.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmten dem Vorschlag des Vorsitzenden die Wahl en bloc und per Akklamation durchzuführen einstimmig zu (Abstimmungsergebnis: Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0