TOP Ö 2.2: Eckpunkte für die Personalbedarfsermittlung in Kindertagesstätten

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Regelungen des Eckpunktepapiers zur Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel zu.

 


Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen zur personellen Ausstattung von Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in den §§ 2 bis 5 der Landesverordnung (LVO) zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes geregelt.

Diese Vorschriften beinhalten Regelpersonalschlüssel, die in Abhängigkeit von der jeweils vorliegenden Gruppenstruktur der Kindertagesstätte vorzuhalten sind. Daneben besteht allerdings auch die Möglichkeit des Einsatzes von zusätzlichem Erziehungspersonal mit Zustimmung des Jugendamtes im Rahmen der Regelungen des § 2 Absatz  5 der LVO. Diese ermöglichen die Festlegung eines individuellen Personalschlüssels, angepasst an die jeweiligen Besonderheiten der Einrichtungen vor Ort.

Die Regelungen beinhalten diesbezüglich einen weiten Ermessensspielraum für die Entscheidungsträger. In der Praxis führt dies dazu, dass jedes Jugendamt in Rheinland-Pfalz eigene Maßstäbe zur Gewährung des Zusatzpersonals zugrunde legt. Innerhalb des Landkreises Kusel gelten einheitliche Maßstäbe in der Bewilligungspraxis, welche fortwährend an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Beispielsweise wurden die Betreuungsschlüssel im Jahr 2014 in Anlehnung an unterschiedliche Studien (u.a. Bertelsmann Stiftung) zu Gunsten der Einrichtungen angepasst.

Aus Gründen der Transparenz sollen die im Landkreis Kusel angewandten Maßstäbe nun in einem Eckpunktepapier festgehalten und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.

Ein Bestandteil von hervorgehobener Bedeutung stellt die Gewährung eines Leitungskontingents für die Einrichtungen dar. Im Laufe der Jahre sind die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte deutlich gestiegen. Sowohl steigender Bürokratieaufwand, als auch höhere Anforderungen an das Angebot der Kindertagesstätten sind ursächliche Faktoren hierfür. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung beizutragen soll im Landkreis Kusel nun eine Optimierung des Leitungskontingents vollzogen werden.

Bislang hielt man sich im Landkreis Kusel eng an die „Vereinbarung über Kriterien für ein Controlling-Instrument“ und setzte im Rahmen der Personalbedarfsermittlung die darin genannten Werte (3 Wochenstunden pro Einrichtung + 3 Wochenstunden je Gruppe) zur Ermittlung der Soll-Personalisierung an.

Auf Antrag wird hierfür künftig ein Basissatz ohne weitere Bedingungen dauerhaft gewährt. Dieser setzt sich zusammen aus fünf Wochenstunden je Kita zuzüglich einer weiteren Stunde je Gruppe (nach aktuell gültiger Betriebserlaubnis). Damit wird ein Mindeststandard für alle Einrichtungen gesetzt, der gleichzeitig auch den erhöhten organisatorischen Aufwand durch mehrere Gruppen berücksichtigt. Darüber hinaus können im Zuge der Personalbedarfsermittlung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Auslastung bis zu 3 weitere Wochenstunden je Gruppe als Leitungskontingent gewährt werden.

Im Anhang ist das Eckpunktepapier zur Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel beigefügt.

 

Der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, erläuterte das Eckpunktepapier zur Personalbedarfsbemessung in Kindertagesstätten. Basis der Berechnung sei die Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz in Verbindung mit der Vereinbarung zwischen den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden sowie dem Land aus dem Jahr 1999, das im Laufe der Zeit in verschiedenen Bereichen angepasst worden sei.

 

Frau Ute Mehrhof fragte, ob auch die Kindertagesstätten, die das verlängerte Vormittagsangebot (7.00 bis 14.00 Uhr) nicht anbieten können, aber dennoch mehr als 45 Stunden pro Woche geöffnet haben, ebenfalls Zusatzpersonal beantragen können. Insgesamt befürworte sie das Eckpunktepapier, da den Einrichtungen damit eine Grundlage für die Personalplanung zur Verfügung stehe.

 

Herr Wolf antwortete, dass diese Einrichtungen ebenfalls Zusatzpersonal beantragen können, indem sie eine neue Personalbedarfsermittlung („Controlling“) durchführen.

 

Herr André Mahler veranschaulichte die Regelungen des Eckpunktepapiers anschließend anhand eines Praxisbeispiels.

 

Frau Margot Schillo (FWG) fragte, wie sich die im Eckpunktepapier festgeschriebenen Personalschlüssel auf die personelle Ausstattung in den einzelnen Kindertagesstätten auswirken.

 

Herr Mahler antwortete, dass jede Einrichtung andere Voraussetzungen aufweise und daher im Einzelfall geprüft werden müsse, ob und mit welchem Zeitanteil Zusatzpersonal bewilligt werden könne.

 

Abschließend wies Herr Harald Luft noch darauf hin, dass im Eckpunktepapier noch ausgeführt werden müsse, welcher Tarifvertrag für die Eingruppierung der Reinigungskräfte zugrunde gelegt werde.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0