Sitzung: 05.06.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0812/2018
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Regelungen des Eckpunktepapiers zur
Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel zu.
Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen zur
personellen Ausstattung von Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in den §§ 2
bis 5 der Landesverordnung (LVO) zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes
geregelt.
Diese Vorschriften beinhalten
Regelpersonalschlüssel, die in Abhängigkeit von der jeweils vorliegenden
Gruppenstruktur der Kindertagesstätte vorzuhalten sind. Daneben besteht
allerdings auch die Möglichkeit des Einsatzes von zusätzlichem
Erziehungspersonal mit Zustimmung des Jugendamtes im Rahmen der Regelungen des
§ 2 Absatz 5 der LVO. Diese ermöglichen die Festlegung eines
individuellen Personalschlüssels, angepasst an die jeweiligen Besonderheiten
der Einrichtungen vor Ort.
Die Regelungen beinhalten diesbezüglich
einen weiten Ermessensspielraum für die Entscheidungsträger. In der Praxis
führt dies dazu, dass jedes Jugendamt in Rheinland-Pfalz eigene Maßstäbe zur
Gewährung des Zusatzpersonals zugrunde legt. Innerhalb des Landkreises Kusel
gelten einheitliche Maßstäbe in der Bewilligungspraxis, welche fortwährend an
die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Beispielsweise wurden die
Betreuungsschlüssel im Jahr 2014 in Anlehnung an unterschiedliche Studien
(u.a. Bertelsmann Stiftung) zu Gunsten der Einrichtungen angepasst.
Aus Gründen der Transparenz sollen die im
Landkreis Kusel angewandten Maßstäbe nun in einem Eckpunktepapier festgehalten
und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.
Ein Bestandteil von hervorgehobener
Bedeutung stellt die Gewährung eines Leitungskontingents für die Einrichtungen
dar. Im Laufe der Jahre sind die Anforderungen an die Leitung einer
Kindertagesstätte deutlich gestiegen. Sowohl steigender Bürokratieaufwand, als
auch höhere Anforderungen an das Angebot der Kindertagesstätten sind
ursächliche Faktoren hierfür. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und zur
Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung beizutragen soll im
Landkreis Kusel nun eine Optimierung des Leitungskontingents vollzogen werden.
Bislang hielt man sich im Landkreis Kusel
eng an die „Vereinbarung über Kriterien für ein Controlling-Instrument“ und
setzte im Rahmen der Personalbedarfsermittlung die darin genannten Werte (3
Wochenstunden pro Einrichtung + 3 Wochenstunden je Gruppe) zur Ermittlung der
Soll-Personalisierung an.
Auf Antrag wird hierfür künftig ein
Basissatz ohne weitere Bedingungen dauerhaft gewährt. Dieser setzt sich
zusammen aus fünf Wochenstunden je Kita zuzüglich einer weiteren Stunde je
Gruppe (nach aktuell gültiger Betriebserlaubnis). Damit wird ein
Mindeststandard für alle Einrichtungen gesetzt, der gleichzeitig auch den
erhöhten organisatorischen Aufwand durch mehrere Gruppen berücksichtigt.
Darüber hinaus können im Zuge der Personalbedarfsermittlung in Abhängigkeit von
der tatsächlichen Auslastung bis zu 3 weitere Wochenstunden je Gruppe als
Leitungskontingent gewährt werden.
Im Anhang ist das Eckpunktepapier zur Personalbemessung von
Kindertagesstätten im Landkreis Kusel beigefügt.
Der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, erläuterte das Eckpunktepapier zur Personalbedarfsbemessung in Kindertagesstätten. Basis der Berechnung sei die Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz in Verbindung mit der Vereinbarung zwischen den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden sowie dem Land aus dem Jahr 1999, das im Laufe der Zeit in verschiedenen Bereichen angepasst worden sei.
Frau Ute Mehrhof fragte, ob auch die Kindertagesstätten, die das verlängerte Vormittagsangebot (7.00 bis 14.00 Uhr) nicht anbieten können, aber dennoch mehr als 45 Stunden pro Woche geöffnet haben, ebenfalls Zusatzpersonal beantragen können. Insgesamt befürworte sie das Eckpunktepapier, da den Einrichtungen damit eine Grundlage für die Personalplanung zur Verfügung stehe.
Herr Wolf antwortete, dass diese Einrichtungen ebenfalls Zusatzpersonal beantragen können, indem sie eine neue Personalbedarfsermittlung („Controlling“) durchführen.
Herr André Mahler veranschaulichte die Regelungen des Eckpunktepapiers anschließend anhand eines Praxisbeispiels.
Frau Margot Schillo (FWG) fragte, wie sich die im Eckpunktepapier festgeschriebenen Personalschlüssel auf die personelle Ausstattung in den einzelnen Kindertagesstätten auswirken.
Herr Mahler antwortete, dass jede Einrichtung andere Voraussetzungen aufweise und daher im Einzelfall geprüft werden müsse, ob und mit welchem Zeitanteil Zusatzpersonal bewilligt werden könne.
Abschließend wies Herr Harald Luft noch darauf hin, dass im Eckpunktepapier noch ausgeführt werden müsse, welcher Tarifvertrag für die Eingruppierung der Reinigungskräfte zugrunde gelegt werde.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
8 |
0 |
0 |