TOP Ö 1: Vorstellung des Sachgebiets Beistandschaften

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Herr Benjamin Gilcher, Leiter des Referates 43 (Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsangelegenheiten) und Frau Ursula Drumm, Sachbearbeiterin in diesem Bereich, stellten den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses das Sachgebiet „Beistandschaft“ vor.

 

Herr Gilcher ging zunächst auf die verwaltungsinterne Organisation, die Rechtsgrundlagen sowie die aktuellen Fallzahlen ein. Nach der Antragstellung des alleinsorgeberechtigten Elternteiles oder des sorgeberechtigten Elternteiles in dessen Obhut sich das Kind befinde, beginne die Aufgabe des Jugendamtes mit der Feststellung der Vaterschaft, sofern diese unklar sei. Erst danach könne der Beistand, der gesetzlicher Vertreter des Kindes in seinem Wirkungskreis ist -ohne dabei jedoch die elterliche Sorge einzuschränken-, einen Unterhaltsanspruch, deren Betrag sich aus der „Düsseldorfer Tabelle“ ergebe, geltend machen und gegebenenfalls auch durchsetzen. In der Regel ende die Beistandschaft mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, seltener bei Umzug in das Ausland, Wegfall der Voraussetzungen oder auf Verlangen des Antragstellers.

 

Frau Ursula Drumm berichtete anschließend über die Beratungs- und Unterstützungsangebote für unverheiratete Mütter, Unterhaltsangelegenheiten und das Verfahren bei der Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Erklärung zur elterlichen Sorge können bereits vor der Geburt des Kindes durch übereinstimmende Erklärungen der Eltern erfolgen.

Abschließend berichtete Frau Drumm noch über die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes zur Führung eines „Sorgeregisters“ und bedankte sich für die Aufmerksamkeit.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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