Sitzung: 23.03.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0790/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt:
Für die Förderung
werden die Investitionsmaßnahmen laut der beigefügten Liste dem Ministerium der
Finanzen vorgeschlagen.
Nach dem
Verteilungsschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz zum Kommunalen
Investitionsgesetz Rheinland-Pfalz 3.0, Kapitel 2 ergibt sich für den Landkreis
Kusel ein Gesamtbudget in Höhe von 4,571 Mio. €. Der Förderbereich des Kapitels
2 umfasst ausschließlich Ausgaben für Sanierung, den Umbau und die Erweiterung
der Schulinfrastruktur. Bei Beachtung der Wirtschaftlichkeit ist ausnahmsweise
auch der Ersatzbau von Schulgebäuden förderfähig.
Antragsberechtigt
sind finanzschwache kommunale Schulträger. Die Kriterien, nach denen diese
Finanzschwäche zu definieren ist, haben Bund und Länder in einer gemeinsamen
Verwaltungsvereinbarung (VV zu KInvFG, Kapitel 2) beschlossen. Im Landkreis
Kusel sind nach diesen Kriterien sowohl die drei Verbandgemeinden als auch der
Landkreis als finanzschwache kommunale Schulträger antragsberechtigt.
Investitionsmaßnahmen
sind nur förderfähig, wenn ihr Investitionsvolumen mindestens 200.000 € bei
Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. 100.000 € bei den sonstigen Schulträgern
beträgt. Um die Eigenanteile der Kommunen so gering wie möglich zu halten, muss
bei Schulsanierungsmaßnahmen die hohe Förderquote von 90 % eingehalten werden.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung sind sich jedoch darüber
einig, dass bei der „letzten Fördermaßnahme“ auch ein geringerer Fördersatz in
Betracht kommen kann, um sicherzustellen, dass das Gesamtvolumen an
Fördermitteln des jeweiligen Regionalbudgets voll ausgeschöpft werden kann.
Unter Einbeziehung
der kreisangehörigen antragsberechtigten Schulträgern wird durch den Landkreis
eine Liste von Maßnahmen beschlossen, deren Förderung nach dem kommunalen
Investitionsprogramm 3.0, Kapitel 2 beabsichtigt ist. Bei der Aufteilung des
Budgets unter den vier Schulträgern hat sich die Verwaltung an den
Schülerzahlen orientiert.
Mit den jeweiligen
Verbandsgemeinden wurde abgesprochen, welche Maßnahmen aus Ihrem Bereich zur
Förderung im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 (Kapitel 2) angemeldet werden
sollen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |