TOP Ö 2: Haushaltsplan 2018
hier: Beratung des Investitionsplanes, der Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung sowie des Teilhaushaltes 04 Soziale Sicherung

Den Mitgliedern des Kreisausschusses lagen die Beratungsunterlagen zu den geplanten Investitionen, den Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung sowie des Teilhaushaltes 04 – Soziale Sicherung – vor.

 

Der Kämmerer der Kreisverwaltung Kusel, Herr Carsten Schnitzer, berichtete zunächst über die im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Investitionen. Bevor er näher auf die wichtigsten Investitionen einging stellte er kurz die Software zum interaktiven Haushalt vor, zu der auch die Kreistagsmitglieder Zugang haben.

Er erläuterte unter anderem die Investitionen für den geplanten barrierefreien Ausbau der Burg Lichtenberg. Für den Ausbau der Burganlage sei mit Kosten von rund 1,1 Mio. Euro (geplanter Zuschuss 934.000 Euro) zu rechnen. Nicht damit abgedeckt sei die Installation des Aufzuges in der Zehntscheune, da dieser bei den Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung veranschlagt werden müsse. Nach dem Investitionskostenzuschuss für die Vitalbad GmbH und dem Kreditbedarf für das Breitbandprojekt ging er näher auf die Investitionen im Bereich der Kreisstraßen ein. Er stellte die einzelnen Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten kurz vor.

 

Insgesamt seien Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 4,7 Mio. Euro geplant. Bei Einzahlungen, insbesondere aus Zuschüssen, von rund 3 Mio. Euro verbleibe ein Kreditbedarf von rund 1,7 Mio. Euro für den Landkreis. Durch höhere Tilgungen sei im Haushaltsjahr 2018 insgesamt jedoch ein Schuldenabbau von 250.000 Euro geplant. Die investive Verschulung werde demnach rund 23 Mio. Euro betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 323 Euro je Einwohner entspreche.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion fragte in diesem Zusammenhang nach der Ausbaumaßnahme an der Kreisstraße 4 in der Ortsdurchfahrt von Kübelberg Richtung Schmittweiler.

 

Der Vorsitzende berichtete von einem Gespräch mit dem LBM und der Ortsgemeinde bezüglich eines möglichen Kreisverkehrs an der Einmündung. Zum Ausbau der Ortsdurchfahrt werde die Verwaltung klären, warum der vorliegende Entwurf dies nicht vorsehe und welche Möglichkeiten bestehen.

 

Anschließend stellte Herr Wolfgang Borm, zuständiger Sachbearbeiter für den Bereich Gebäudeunterhaltung, die für 2018 vorgesehenen Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung, getrennt nach Gebäuden, vor.

 

Zu den vorgesehenen Ansätzen bei der Buchungsstelle 11412.5231 (Dienstgebäude) fragte Herr Christoph Lothschütz (CDU) um welche Sanierungsarbeiten es sich bei dem Gebäude in der Trierer Straße 39 handele und wie es sein könne, dass die Kreisausschussmitglieder erst drei Jahre später von diesem Passus im Kaufvertrag erfahren.

Herr Helge Schwab, Fraktionsvorsitzender der FWG, halte es für fragwürdig, ob aufgrund dieser Nebenabrede überhaupt eine Legitimation zu Vertragsschluss vorgelegen habe.

Der Vorsitzende sagte eine Prüfung durch die Verwaltung und eine Rückmeldung an den Kreisausschuss zu. Auch werde geprüft, ob weitere Beschlüsse des Kreistages dazu nötig seien.

 

Bezüglich des Haushaltsansatzes zur Abschlussfinanzierung der Umbaumaßnahme am Schwesternwohnheim in Reipoltskirchen fragte Herr Helge Schwab (FWG) nach dem aktuellen Kostenstand und einer Kostenübersicht für die gesamte Maßnahme.

Der Vorsitzende antwortete, dass aktuell Auszahlungen/Verpflichtungen in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro getätigt/eingegangen wurden. Er habe vor dem Hintergrund fehlender Haushaltsermächtigungen seit seiner Amtsübernahme keine weiteren Aufträge mehr erteilt. Um das Bauvorhaben jedoch abschließen zu können benötige man weitere Mittel in Höhe von circa 700.000 Euro. Eine Kostenübersicht könne man anfertigen und dem Kreisausschuss vorlegen.

 

Herr Christoph Lothschütz (CDU) fragte in diesem Zusammenhang auch nach der künftigen Nutzung des Gebäudes und regte an, dem Kreisausschuss ein Konzept vorzustellen.

Der Vorsitzende antwortete, dass das Gebäude kurz vor der Fertigstellung sei und daher unabhängig von der späteren Nutzung, über die der Kreisausschuss entscheiden solle, fertiggestellt werden müsse.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion, Herr Matthias Bachmann, regte an zu prüfen, ob man das Schwesternwohnheim überhaupt noch als Unterhaltungsmaßnahme ansehen könne oder ob aufgrund der Tatsache, dass der Umbau einem Neubau gleich komme, eine Veranschlagung im Investitionshaushalt geboten sei.

Der Vorsitzende habe das von Beginn an so gesehen, ob eine Umbuchung in den investiven Teil zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich sei, werde die Verwaltung prüfen.

 

Herr Helge Schwab fragte schließlich noch nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung, da bei der späteren Nutzung wenigstens die Folgekosten erwirtschaftet werden sollten.

 

Im Rahmen der Beratung über den Haushaltsansatz für das Tierheim in Jettenbach wies Herr Christoph Lothschütz (CDU) darauf hin, dass aufgrund der Verbandsgemeindefusionen neue Vereinbarungen erarbeitet und abgeschlossen werden müssen.

 

Abschließend trug Herr Marc Wolf, Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, die geplanten Haushaltsansätze für den Teilhaushalt 04 vor.

Mit einem Säulendiagramm zeigte er zunächst die grobe Entwicklung der Haushaltszahlen in den vergangenen Jahren einschließlich der Planzahlen 2018 auf.

 

Im Vergleich zum Vorjahr müsse man den Haushaltsansatz für den Bereich „Jugend“ um rund 2 Mio. Euro in 2018 erhöhen. Diese Erhöhung sei im Wesentlichen auf die Veränderungen bei den Produkten Unterhaltsvorschuss und Hilfe zur Erziehung zurückzuführen. Im Bereich Unterhaltsvorschuss habe sich durch eine Gesetzesänderung im vergangen Jahr der Anspruchszeitraum von zuvor 72 Monaten auf einen unbefristeten Zeitraum, längstens jedoch bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres, verlängert, wodurch sich die Fallzahlen quasi verdoppelten. Erschwerend hinzu komme noch, dass sich die Einnahmen aus der Rückforderung des Unterhaltsvorschusses um ca. ein Drittel verringert haben, was allerdings dem Landesdurchschnitt entspreche. Im Produkt Hilfe zur Erziehung seien die steigenden Fallzahlen im Bereich der Heimerziehung für die Kostensteigerung verantwortlich. Der Haushaltsansatz aus 2017 sei in diesem Bereich wegen „Zuzügen“ bereits um 500.000 Euro überschritten worden. Um die mit rund 5.000 Euro pro Person und Monat kalkulierten Heimerziehungskosten im Haushaltsjahr 2018 nicht erneut überschreiten zu müssen habe man aufgrund den erwarteten Istkosten aus dem vergangen Jahr und der durchschnittlichen Fallzahlensteigerung rd. 1,4 Mio. Euro Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahresplanwert eingeplant.

 

Entsprechend der folgenden Tabelle stellte er die Veränderungen bei den einzelnen Produkten im Detail vor.

 

 

 

Anschließend ging Herr Wolf noch auf die vorgesehenen Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätten ein.

 

Letztlich erläuterte er noch die Haushaltsansätze für den Bereich „Soziales“ anhand der nachfolgenden Tabelle:

 

 

Dank leicht steigender Zuweisungen und kleineren Einsparungen bei anderen Produkten erhöhe sich der Nettoaufwand der sozialen Sicherung im Vergleich zum Vorjahr „nur“ um rund 800.000 Euro auf 32,88 Mio. Euro.

 

Herr Helge Schwab (FWG) regte an vorsorglich 150.000 Euro für „ärztliche Versorgung“ und „Seniorenarbeit“ einzustellen.

 

Herr Matthias Bachmann (SPD) fragte, warum die Schlüsselzuweisung C3 nicht eingeplant sei.

 

Herr Schnitzer antwortete, dass das Landesgesetz dazu erst im Oktober verabschiedet werden solle und zurzeit noch über Details beraten werde. Darüber hinaus bestehe eine Vereinbarung unter den Landräten, dass bei der Haushaltsplanung noch von der alten Rechtslage ausgegangen werde.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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