Sitzung: 05.03.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0783/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungsempfänger |
Stiftung zur
Erhaltung, Sicherung und
Ausbau kreiseigener
Burganla- gen im Landkreis
Kusel |
Geldzuwendung für
die Herstellung einer barrierefreien
Bushaltestelle an der Burgruine
Michelsburg auf dem Remigius- berg |
3.000,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel, für
Bauunterhaltung |
Verein zur
Erhaltung, Sicherung und
Ausbau kreiseigener
Burganla- gen im Landkreis
Kusel |
Geldzuwendung für
die Herstellung einer barrierefreien
Bushaltestelle an der Burgruine
Michelsburg auf dem Remigius- berg |
2.000,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel, für
Bauunterhaltung |
Lotto Stiftung
Rheinland- Pfalz, Koblenz |
Geldzuwendung für
Wolkenhain.aktionen. 18 mit Ingo
Bracke an der Wasserburg Reipoltskirchen |
1.000,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel, Referat Kultur |
Ingenieurbüro Christian Decker, Kusel |
Geldzuwendung für
die Mutter-Kind- Gruppe des
Jugendamtes |
150,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel, Kreisjugendamt |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |