TOP Ö 7.1: Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag:

a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 Aktiva:          13.852.190,19 €

                                               Passiva:         13.852.190,19 €

und den Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der Jahresrechnung.

b) den Jahresverlust in Höhe von 694.101,60 € aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

 


Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde von der Verwaltung entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

                                               Aktiva:           13.852.190,19 €

                                               Passiva:         13.852.190,19 €

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

·        Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um insgesamt 569 T€. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Mengen an aquirierten Abfällen (+ 6.415 to.) aus dem Betrieb gewerblicher Art (+ 489 T€).

 

·        Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 246 T€ gestiegen. Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Aufwendungen für die Sickerwasserentsorgung auf der Deponie Schneeweiderhof (+ 143 T€). Die höheren Aufwendungen für die Beseitigung, den Transport sowie der Entsorgung und Verwertung der Abfälle resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Grünschnittmengen (+ 2.165 to.).

 

·        Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 112 T€. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die gestiegenen Aufwendungen für die Gestellung von Personal durch den Landkreis Kusel (+ 62 T€) sowie höhere Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen (+ 24 T€) begründet.

 

·        Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich um 471 T€. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien Schneeweiderhof, Waldmohr und Lauterecken stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 520 T€ (Plan: 280 T€, tatsächlich 1.103 T€). Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitpunkt deutlich niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen.

Der Zinsaufwand für Darlehen verringerte sich dagegen um 48 T€.

 

Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 694.101,60 €.

Der Jahresverlust 2016 liegt somit rd. 755 T€ unter dem geplanten Ergebnis (rd. 61 T€). Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 22.01.2018 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht liegen der Beschlussvorlage bei.

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.

Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresverlustes zu beschließen.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

34

0

0