TOP Ö 8: Vollzug des Haushaltsplanes 2016
hier: Haushaltsüberschreitungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag den Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 634.362,38 € im Teilhaushalt 01 – Zentrale Aufgaben, Kommunales und Schulen - gemäß § 100 GemO € zu.

 

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2016 ergaben sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 1.346.816,15 €.

 

Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt – ordentliche Auszahlungen. Diese Überschreitungen in Höhe von 1.346.816,15 € belaufen sich auf 1,11% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes (121.549.894,53 €). Im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.

 

Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.

 

Folgende Haushaltsüberschreitungen bedürfen der Zustimmung der Kreisgremien:

 

1.   Teilhaushalt 03 - Abt. Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste:                       80.000,74 €

Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind im Teilhaushalt 03 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 80.008,74 € entstanden. Ursächlich für diese ist eine Abschlagzahlung an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Liquidation in Höhe von 122.844 €, welche im Haushaltsplan 2016 nicht vorgesehen war. Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. hat mit Schreiben vom 18.03.2016 die Verbandsmitglieder informiert, dass der Zweckverband vor seiner endgültigen Liquidierung Geldmittel benötigt, um seinen finanziellen Verpflichtungen (Sozialtarifvertrag, Kassenkreditzinsen, keine Umlagen der Verbandsmitglieder etc.) nachkommen zu können. Deswegen wurde zur Abdeckung der Kosten der Liquidation eine Abschlagszahlung in Höhe von 5 Mio. € von den Mitgliedern angefordert. Gemäß dem Umlageschlüssel beträgt der Anteil des Landkreises Kusel an diesem Abschlag 122.844 €. Diese Abschlagzahlung war im Haushalt 2016 nicht veranschlagt und führte somit zu einer außerplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung im Teilhaushalt 03. Der Kreisausschuss hat am 29.11.2017 dieser Haushaltsüberschreitung bereits zugestimmt.

 

2.   Teilhaushalt 01 – Abt. Zentrale Aufgaben, Kommunales und Schulen             634.362,38 €

Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind im Teilhaushalt 01 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 634.362,38 € entstanden. Ursächlich hierfür ist die „Spiegelung“ des Verlustes des Abfallwirtschaftsbetriebes in Höhe von 694.101,60 € in der Bilanz und der Ergebnisrechnung des Landkreises. Diese war im Haushaltsplan 2016 nicht vorgesehen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hatte in seinem Erfolgsplan 2016 ein Gewinn von 61 T€ eingeplant. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wurde ein Verlust von 694 T€ ausgewiesen. Diese Verschlechterung von 755 T€ ist auf gestiegene Zinsaufwendungen zurückzuführen, welche hauptsächlich aus deutlich höheren kalkulatorischen Aufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen für die Nachsorge der Deponie Schneeweiderhof (Plan: T€ 280; tatsächlich: T€ 1.103) resultieren. Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitpunkt deutlich niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen zum Bilanzstichtag. Diese außerplanmäßigen Aufwendungen bedürfen der Zustimmung des Kreistages.



3.   Gesamter Ergebnishaushalt – Personal und Versorgungsaufwendungen       632.453,03 €

Diesen Haushaltsüberschreitungen des Ergebnishaushaltes in Höhe von 632.453,03 € hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 06.09.2017 bereits zugestimmt. Um Wiederholungen zu vermeiden wird zur Begründung auf TOP: 2.1 der Kreistagssitzung vom 06.09.2017 verwiesen.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

34

0

0