Sitzung: 07.02.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0777/2018
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag den
Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 634.362,38 € im Teilhaushalt 01 –
Zentrale Aufgaben, Kommunales und Schulen - gemäß § 100 GemO € zu.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2016 ergaben sich Haushaltsüberschreitungen
in Höhe von insgesamt 1.346.816,15 €.
Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt –
ordentliche Auszahlungen. Diese Überschreitungen in Höhe von 1.346.816,15 €
belaufen sich auf 1,11% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes
(121.549.894,53 €). Im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen
bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind,
der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des
Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem
Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Folgende Haushaltsüberschreitungen bedürfen der Zustimmung der
Kreisgremien:
1.
Teilhaushalt 03 - Abt. Ernährung, Gesundheit, Soziale
Dienste: 80.000,74
€
Unter
Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind im Teilhaushalt 03
Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 80.008,74 € entstanden. Ursächlich für
diese ist eine Abschlagzahlung an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Liquidation
in Höhe von 122.844 €, welche im Haushaltsplan 2016 nicht vorgesehen war. Der
Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. hat mit Schreiben vom 18.03.2016 die
Verbandsmitglieder informiert, dass der Zweckverband vor seiner endgültigen
Liquidierung Geldmittel benötigt, um seinen finanziellen Verpflichtungen
(Sozialtarifvertrag, Kassenkreditzinsen, keine Umlagen der Verbandsmitglieder
etc.) nachkommen zu können. Deswegen wurde zur Abdeckung der Kosten der
Liquidation eine Abschlagszahlung in Höhe von 5 Mio. € von den Mitgliedern
angefordert. Gemäß dem Umlageschlüssel beträgt der Anteil des Landkreises Kusel
an diesem Abschlag 122.844 €. Diese Abschlagzahlung war im Haushalt 2016 nicht
veranschlagt und führte somit zu einer außerplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung
im Teilhaushalt 03. Der Kreisausschuss
hat am 29.11.2017 dieser Haushaltsüberschreitung bereits zugestimmt.
2.
Teilhaushalt 01 – Abt. Zentrale Aufgaben,
Kommunales und Schulen 634.362,38 €
Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind im
Teilhaushalt 01 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 634.362,38 € entstanden.
Ursächlich hierfür ist die „Spiegelung“ des Verlustes des
Abfallwirtschaftsbetriebes in Höhe von 694.101,60 € in der Bilanz und der
Ergebnisrechnung des Landkreises. Diese war im Haushaltsplan 2016 nicht
vorgesehen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hatte in seinem Erfolgsplan 2016 ein
Gewinn von 61 T€ eingeplant. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wurde ein
Verlust von 694 T€ ausgewiesen. Diese Verschlechterung von 755 T€ ist auf gestiegene
Zinsaufwendungen zurückzuführen, welche hauptsächlich aus deutlich höheren
kalkulatorischen Aufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen
für die Nachsorge der Deponie Schneeweiderhof (Plan: T€ 280; tatsächlich: T€
1.103) resultieren. Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitpunkt
deutlich niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen zum Bilanzstichtag. Diese außerplanmäßigen
Aufwendungen bedürfen der Zustimmung des Kreistages.
3.
Gesamter
Ergebnishaushalt – Personal und Versorgungsaufwendungen 632.453,03 €
Diesen
Haushaltsüberschreitungen des Ergebnishaushaltes in Höhe von 632.453,03 € hat
der Kreistag in seiner Sitzung vom 06.09.2017 bereits zugestimmt. Um Wiederholungen
zu vermeiden wird zur Begründung auf TOP: 2.1 der Kreistagssitzung vom
06.09.2017 verwiesen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
34 |
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0 |