TOP Ö 4: Nachwahl eines Mitglieds der Planungsgemeinschaft Westpfalz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Helge Schwab als Mitglied und Herrn Olaf Radolak als stellvertretendes Mitglied der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz zu.

 

 


Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz besteht die Regionalver-tretung der Planungsgemeinschaft neben den Oberbürgermeistern und Landräten aus weiteren Vertretern der kreisfreien Städte und Landkreise. Der Landkreis Kusel entsendet demnach vier weitere Vertreter, die durch den Kreistag zu wählen sind.

 

Herr Egbert Jung war Mitglied der Regionalvertretung.

 

Bei Nachwahlen ist die politische Gruppe vorschlagsberechtigt, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte (§ 39 Abs. 1 Satz 4 LKO).

 

Die FWG hat folgenden Wahlvorschlag eingereicht:

 

Mitglied: Helge Schwab

 

Stellvertreter: Olaf Radolak

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

Die Wahlvorschläge lagen den Mitgliedern des Kreistages vor.

 

Der Kreistag stimmte dem Vorschlag des Vorsitzenden die Wahl per Akklamation durchzuführen einstimmig zu (Abstimmungsergebnis: Dafür: 34, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0