Sitzung: 07.02.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 9, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0778/2018
Beschluss:
Der Kreistag wählte
Herrn Hans Schlemmer zum Kreisbeigeordneten. Er nahm die Wahl an.
Herr Egbert Jung war von 02.07.2014 bis zu seinem Tode am 17.12.2017
Beigeordneter des Landkreises Kusel.
Nach § 47 Abs. 3 LKO soll die Wahl der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten
spätestens acht Wochen nach der Wahl des Kreistages oder nach Freiwerden der
Stelle erfolgen.
Die
Kreisbeigeordneten werden vom Kreistag gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs.
2 bis 5 LKO gewählt:
(2) Bei Wahlen können nur solche Personen
gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
(3) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so
ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl
erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer
in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so
entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den
Vorsitzenden.
(4) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen
zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung
durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen.
Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar
ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt
enthalten, sind ungültig.
(5) Die Kreisbeigeordneten und im Falle des
§ 46 Abs. 2 der Landrat werden in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in
geheimer Abstimmung gewählt; das gleiche gilt für sonstige Wahlen, sofern nicht
der Kreistag etwas anderes beschließt.
Vor Beginn der
Wahlhandlung beauftragte der Vorsitzende die Kreistagsmitglieder Hans Harth
(FWG) und Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) als Wahlvorstand und
verpflichtete sie zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die
Mitarbeiterin der Verwaltung Miriam Sommer (Schriftführerin) und die
Mitarbeiter Christian Flohr sowie Christoph Dinges wurden zu Wahlhelfern
bestellt.
Nachdem der
Vorsitzende zur Abgabe von Wahlvorschlägen aufgerufen hatte, schlug Herr Helge
Schwab, Fraktionsvorsitzender der FWG-Fraktion, Herrn Hans Schlemmer vor.
Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.
Anschließend
erläuterte der Vorsitzende den Ablauf des Wahlvorgangs und forderte die
anwesenden Kreistagsmitglieder entsprechend dem alphabetischen
Wählerverzeichnis zur Stimmabgabe auf.
Die Wahl erfolgte
im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 33
Enthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0
Gültige Stimmen: 31
Von den gültigen
Stimmen lauteten:
für Hans Schlemmer: 22
gegen Hans Schlemmer: 9
Damit war Herr Hans
Schlemmer zum Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Im Anschluss an den
Wahlvorgang ernannte der Vorsitzende Herrn Hans Schlemmer per Handschlag zum
Kreisbeigeordneten und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus.
Danach nahm der Vorsitzende
Herrn Schlemmer den Amtseid ab.
Herr Schlemmer
legte sodann sein Kreistagsmandat schriftlich nieder. Entsprechend dem Ergebnis
der Kreistagswahl aus dem Jahr 2014 wäre Frau Jutta Lißmann entsprechend der
FWG-Liste als Kreistagsmitglied zu verpflichten. Da Frau Lißmann schriftlich
auf ihr Mandat verzichtete, rückte Herr Helmut Weyrich als Kreistagsmitglied
nach. Herr Weyrich war anwesend und erklärte sich bereit das Mandat anzunehmen.
Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Weyrich per Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Kreistagsmitglied.
Herr Schlemmer nahm
sodann am „Vorstandstisch“ und Herr Weyrich bei den Kreistagsmitgliedern Platz.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
22 |
9 |
2 |