Sitzung: 26.02.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Frau Manuela
Einhorn, Sachbearbeiterin des Jugendamtes im Bereich Kindertagespflege,
berichtete über ihre Tätigkeit. Zunächst ging sie kurz auf die Rechtsgrundlagen
ein und beschrieb Kindertagespflege als Erziehung, Bildung und Betreuung von
Kindern im Alter von 0 - 14 Jahren durch eine geeignete Tagespflegeperson. Die
Kindertagespflege sei neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine
gleichwertige und gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung.
Innerhalb ihres
Sachgebietes Kindertagespflege sei zu unterscheiden zwischen der Fachberatung
und der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Während bei der Fachberatung die Beratung
der Eltern und der Tagespflegepersonen im Vordergrund stehe, werde im Rahmen
der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Prüfung des Förderantrages vorgenommen.
Insbesondere wird in diesem Rahmen die Geldleistungen gewährt und die
Kostenbeteiligung der Eltern festgesetzt.
Anschließend ging
Frau Einhorn auf die Anspruchsvoraussetzungen zur Förderung von Kindern in der
Tagespflege ein.
Räumlich gesehen könne die
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern, der Tagespflegeperson oder in anderen
geeigneten Räumen stattfinden. Um eine Tagespflegeerlaubnis zu erhalten müssen
interessierte Tagesmütter oder Tagesväter zunächst einen Qualifizierungskurs
absolvieren. Diese Qualifizierung erfolge jetzt nicht mehr auf Grundlage des
DJI Curriculums, sondern basiere nunmehr auf dem Qualifizierungshandbuch
Kindertagespflege (QHB) und beinhalte 210 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden
Praktikum. Anschließend erläuterte Frau Einhorn die Unterschiede zwischen der
alten und neuen Qualifizierung. Schließlich ging Frau Einhorn noch auf die
aktuelle Situation im Landkreis Kusel sowie die Altersstruktur der betreuten
Kinder ein und beantwortete die Fragen der Jugendhilfeausschussmitglieder.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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