TOP Ö 1: Vorstellung des Sachgebiets Kindertagespflege und der Änderungen in der Qualifizierung von Tagespflegepersonen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Frau Manuela Einhorn, Sachbearbeiterin des Jugendamtes im Bereich Kindertagespflege, berichtete über ihre Tätigkeit. Zunächst ging sie kurz auf die Rechtsgrundlagen ein und beschrieb Kindertagespflege als Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 - 14 Jahren durch eine geeignete Tagespflegeperson. Die Kindertagespflege sei neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige und gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung.

Innerhalb ihres Sachgebietes Kindertagespflege sei zu unterscheiden zwischen der Fachberatung und der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Während bei der Fachberatung die Beratung der Eltern und der Tagespflegepersonen im Vordergrund stehe, werde im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Prüfung des Förderantrages vorgenommen. Insbesondere wird in diesem Rahmen die Geldleistungen gewährt und die Kostenbeteiligung der Eltern festgesetzt.

Anschließend ging Frau Einhorn auf die Anspruchsvoraussetzungen zur Förderung von Kindern in der Tagespflege ein.

Räumlich gesehen könne die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern, der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Um eine Tagespflegeerlaubnis zu erhalten müssen interessierte Tagesmütter oder Tagesväter zunächst einen Qualifizierungskurs absolvieren. Diese Qualifizierung erfolge jetzt nicht mehr auf Grundlage des DJI Curriculums, sondern basiere nunmehr auf dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und beinhalte 210 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum. Anschließend erläuterte Frau Einhorn die Unterschiede zwischen der alten und neuen Qualifizierung. Schließlich ging Frau Einhorn noch auf die aktuelle Situation im Landkreis Kusel sowie die Altersstruktur der betreuten Kinder ein und beantwortete die Fragen der Jugendhilfeausschussmitglieder.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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