Sitzung: 22.01.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0767/2017/1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, das
vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle (Anlage 1) sowie die
übrigen Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallentsorgungskonzeptes ab dem
01.01.2019 (Anlage 2) zu beschließen. Darüber hinaus sind die in der heutigen
Sitzung besprochenen Änderungen in die Beschlussvorlage für den Kreistag
einzuarbeiten.
Beschlussvorlage:
Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu
sammeln.
Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden
derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30
Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die
Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen
Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine
Biotonne zu entsorgen.
Das von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM
CONSULT, Mannheim, erarbeitete Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle
(Anlage 1) sowie die weiteren Festlegungen zur Konkretisierung des
Abfallwirtschaftskonzeptes (Anlage 2) wurden am 21.03.2017 und am 09.01.2018 im
Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss beraten. Bei den Festlegungen zur
Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 09.01.2018 einige Änderungen
gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Diese sind
in dem als Anlage 2 beigefügten Papier enthalten.
Letztlich sprach der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss gegenüber dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag die
Empfehlung aus, das in der Sitzung vorgestellte Konzept sowie die Festlegungen
zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Berücksichtigung der
von ihm vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die Biotonne zum 01.01.2019
einzuführen.
Bezüglich der Verwertung der Bioabfälle sowie der
Zulassung von kompostierbaren Beuteln mit Kunststoffoptik sprach der Ausschuss
keine abschließende Beschlussempfehlung aus. Hier sollten zunächst die
Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Anforderungen der
entsprechenden Anlagen an die kompostierbaren Beutel geprüft werden.
Nachdem der Landrat das Konzept
zur Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel vorgestellt hatte, fragte der
Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Matthias Bachmann, ob es Kontrollen
hinsichtlich der Befreiungstatbestände gebe und eventuell anfallende
Mehrvolumen kostenpflichtig seien.
Der Vorsitzende antwortete,
dass über die Befreiungstatbestände, die Überprüfung der Voraussetzungen sowie
auch über die zusätzlichen Kosten für größere Biotonnen im Laufe des Jahres
beraten und entschieden werden müsse. Auf die Frage von Herrn Hans Harth (FWG),
ob eine Reduzierung der Grünschnittsammelstellen vorgesehen sei, erklärte der
Vorsitzende, dass dies derzeit nicht geplant sei.
Ob die gemeinsame Nutzung der
Biotonne durch zwei Haushalte möglich sei, fragte Herr Dr. Wolfgang Frey
(Bündnis 90/Die Grünen) und regte an die Bürger frühzeitig über die Änderungen
zu informieren. Der Vorsitzende betonte ebenfalls, dass es sehr wichtig sei die
Bürger rechtzeitig zu informieren und sagte, dass auch für die Bioabfälle ein
gemeinsames Gefäß genutzt werden könne.
Anschließend ging der Leiter
der Abteilung Umwelt und Bauen, Herr Uwe Zimmer, auf die im Jahr 2018
anstehenden Ausschreibungen im Bereich der Sammlung und Verwertung der
verschiedenen Abfallfraktionen ein.
Er schlug vor die bis zum
31.12.2018 laufenden Verträge zur Sammlung und Verwertung von PPK (Papier,
Pappe, Kartonagen) zu den bisherigen Konditionen um zwei Jahre zu verlängern,
da eine neue Ausschreibung derzeit vermutlich zu einem schlechteren Ergebnis
führen würde. Die Sammlung und Verwertung von Sperrmüll müsse hingegen
ausgeschrieben werden. Er schlage vor das bisherige System beizubehalten.
Ebenso müsse die Sammlung und
Verwertung des Bioabfalles ausgeschrieben werden. Eine wichtige Entscheidung in
diesem Zusammenhang sei die Behälterbeschaffung. Man könne diese entweder
mieten oder selbst erwerben. Bezüglich der Sammelfahrzeuge sei zu unterscheiden
zwischen den Seiten- und den Heckladerfahrzeugen. Um Störstoffe wie zum
Beispiel Metalle in der Biotonne erkennen zu können, bestehe die Möglichkeit
die Fahrzeuge mit einem Störstofferkennungssystem auszustatten. Das System sei
sehr teuer und könne zudem nicht alle Störstoffe erkennen. Darüber hinaus
überprüfe der Verwerter den Bioabfall ohnehin nochmals und filtere Metalle,
Kunststoffe, etc. aus. Für die Verwertung der Bioabfälle schlage er die leicht
teurere, aber ökologisch sinnvolle Kombination aus Vergärung und thermischer
Verwertung vor. Letztlich fügte der Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen noch
hinzu, dass auch Zeitungspapier als Unterlage in der Biotonne zugelassen sei.
Der erste Kreisbeigeordnete,
Jürgen Conrad, sprach sich für einen Kauf der Biotonnen aus, da man dadurch
auch in der Lage sei die Abfallsammlung gegebenenfalls wieder in eigener Regie
durchzuführen.
Auch Herr Helge Schwab (FWG)
befürwortete einen Kauf, da die Behälter sich bereits im sechsten Nutzungsjahr
amortisiert hätten.
Herr Hans Harth (FWG)
kritisierte die Möglichkeit die Sammlung der Biotonnen mittels
Seitenladerfahrzeug durchzuführen und regte an diese Variante aus der
Ausschreibung zu streichen.
Der Vorsitzende sowie die
übrigen Kreisausschussmitglieder stimmten dem Behälterkauf sowie dem Vorschlag
von Herrn Harth zu.
Für Frau Andrea Schneider (SPD)
seien frühzeige und verständliche Informationen für die Bürgerinnen und Bürger
wichtig.
Der Landrat sagte, dass die
Verwaltung nach der heutigen Beschlussfassung die wichtigsten Informationen
bereits zu Kreistagssitzung zusammentragen werde und im Laufe des Jahres die
Bürgerinnen und Bürger über die weiteren Schritte informieren werde.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |