TOP Ö 2.5: Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019
hier: Entsorgungskonzept für Restmüll und Bioabfälle

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, das vorgelegte Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle (Anlage 1) sowie die übrigen Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallentsorgungskonzeptes ab dem 01.01.2019 (Anlage 2) zu beschließen. Darüber hinaus sind die in der heutigen Sitzung besprochenen Änderungen in die Beschlussvorlage für den Kreistag einzuarbeiten.

 


Beschlussvorlage:

 

Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln.

 

Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine Biotonne zu entsorgen.

 

Das von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT, Mannheim, erarbeitete Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle (Anlage 1) sowie die weiteren Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes (Anlage 2) wurden am 21.03.2017 und am 09.01.2018 im Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss beraten. Bei den Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes hat der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 09.01.2018 einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Diese sind in dem als Anlage 2 beigefügten Papier enthalten.

 

Letztlich sprach der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss gegenüber dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag die Empfehlung aus, das in der Sitzung vorgestellte Konzept sowie die Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes unter Berücksichtigung der von ihm vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die Biotonne zum 01.01.2019 einzuführen.

 

Bezüglich der Verwertung der Bioabfälle sowie der Zulassung von kompostierbaren Beuteln mit Kunststoffoptik sprach der Ausschuss keine abschließende Beschlussempfehlung aus. Hier sollten zunächst die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Anforderungen der entsprechenden Anlagen an die kompostierbaren Beutel geprüft werden.

 

Nachdem der Landrat das Konzept zur Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel vorgestellt hatte, fragte der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Matthias Bachmann, ob es Kontrollen hinsichtlich der Befreiungstatbestände gebe und eventuell anfallende Mehrvolumen kostenpflichtig seien.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass über die Befreiungstatbestände, die Überprüfung der Voraussetzungen sowie auch über die zusätzlichen Kosten für größere Biotonnen im Laufe des Jahres beraten und entschieden werden müsse. Auf die Frage von Herrn Hans Harth (FWG), ob eine Reduzierung der Grünschnittsammelstellen vorgesehen sei, erklärte der Vorsitzende, dass dies derzeit nicht geplant sei.

 

Ob die gemeinsame Nutzung der Biotonne durch zwei Haushalte möglich sei, fragte Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) und regte an die Bürger frühzeitig über die Änderungen zu informieren. Der Vorsitzende betonte ebenfalls, dass es sehr wichtig sei die Bürger rechtzeitig zu informieren und sagte, dass auch für die Bioabfälle ein gemeinsames Gefäß genutzt werden könne.

 

Anschließend ging der Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen, Herr Uwe Zimmer, auf die im Jahr 2018 anstehenden Ausschreibungen im Bereich der Sammlung und Verwertung der verschiedenen Abfallfraktionen ein.

Er schlug vor die bis zum 31.12.2018 laufenden Verträge zur Sammlung und Verwertung von PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) zu den bisherigen Konditionen um zwei Jahre zu verlängern, da eine neue Ausschreibung derzeit vermutlich zu einem schlechteren Ergebnis führen würde. Die Sammlung und Verwertung von Sperrmüll müsse hingegen ausgeschrieben werden. Er schlage vor das bisherige System beizubehalten.

Ebenso müsse die Sammlung und Verwertung des Bioabfalles ausgeschrieben werden. Eine wichtige Entscheidung in diesem Zusammenhang sei die Behälterbeschaffung. Man könne diese entweder mieten oder selbst erwerben. Bezüglich der Sammelfahrzeuge sei zu unterscheiden zwischen den Seiten- und den Heckladerfahrzeugen. Um Störstoffe wie zum Beispiel Metalle in der Biotonne erkennen zu können, bestehe die Möglichkeit die Fahrzeuge mit einem Störstofferkennungssystem auszustatten. Das System sei sehr teuer und könne zudem nicht alle Störstoffe erkennen. Darüber hinaus überprüfe der Verwerter den Bioabfall ohnehin nochmals und filtere Metalle, Kunststoffe, etc. aus. Für die Verwertung der Bioabfälle schlage er die leicht teurere, aber ökologisch sinnvolle Kombination aus Vergärung und thermischer Verwertung vor. Letztlich fügte der Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen noch hinzu, dass auch Zeitungspapier als Unterlage in der Biotonne zugelassen sei.

 

Der erste Kreisbeigeordnete, Jürgen Conrad, sprach sich für einen Kauf der Biotonnen aus, da man dadurch auch in der Lage sei die Abfallsammlung gegebenenfalls wieder in eigener Regie durchzuführen.

Auch Herr Helge Schwab (FWG) befürwortete einen Kauf, da die Behälter sich bereits im sechsten Nutzungsjahr amortisiert hätten.

 

Herr Hans Harth (FWG) kritisierte die Möglichkeit die Sammlung der Biotonnen mittels Seitenladerfahrzeug durchzuführen und regte an diese Variante aus der Ausschreibung zu streichen.

Der Vorsitzende sowie die übrigen Kreisausschussmitglieder stimmten dem Behälterkauf sowie dem Vorschlag von Herrn Harth zu.

 

Für Frau Andrea Schneider (SPD) seien frühzeige und verständliche Informationen für die Bürgerinnen und Bürger wichtig.

Der Landrat sagte, dass die Verwaltung nach der heutigen Beschlussfassung die wichtigsten Informationen bereits zu Kreistagssitzung zusammentragen werde und im Laufe des Jahres die Bürgerinnen und Bürger über die weiteren Schritte informieren werde.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0