TOP Ö 1: Einführung der Biotonne im Landkreis Kusel zum 01.01.2019
hier: Entsorgungskonzept für Restmüll und Bioabfälle

Nach § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln.

 

Von den überlassungspflichtigen Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd. 30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine Biotonne zu entsorgen.

 

Die Eckpunkte des von der Verwaltung erarbeiteten Konzeptes wurden bereits in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses am 21.03.2017 vorgestellt.

 

Die Sitzung diente in erster Linie der Information und sollte den Ausschussmitgliedern Gelegenheit geben, sich im Nachgang weiter mit dem Thema zu befassen bzw. der Verwaltung eigene Änderungs- oder Ergänzungswünsche mitzuteilen. Bislang sind bei der Verwaltung keine diesbezüglichen Vorschläge eingegangen.

 

Das vorgestellte Konzept wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT, Mannheim, weiter konkretisiert. Das Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle ist in der beigefügten Anlage 1 nochmals kurz beschrieben. Um die entsprechenden Leistungen ausschreiben zu können, sind darüber hinaus aber weitere Festlegungen zu treffen. Diese sind in dem als Anlage 2 beigefügten Papier zusammengefasst.

 

Das vom Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss beschlossene Konzept soll anschließend dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.

 

Der Vorsitzende führte zu Beginn der Beratung an, dass das bisherige Abfuhrsystem bis Ende 2018 bestehen bleibt und die Biotonne ab dem 01.01.2019 eingeführt werde.

Das von der Verwaltung und dem hierfür beauftragten Beratungsunternehmen TIM Consult entwickelte und den Ausschussmitgliedern in Eckpunkten vorliegende Konzept sowie die weiteren Festlegungen zur Konkretisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes wurden in der Sitzung von Dr. Wißkirchen und Herrn Zablonski vorgestellt und erläutert.

 

Der Vorsitzende ergänzte die Ausführungen und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder. Dabei ging er insbesondere auf folgende Punkte ein:

 

1.1 Bioabfall

1.1.1 Größe und Anzahl der Abfalltonnen

Nach dem vorliegenden Konzept können die Bürger Größe und Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Biotonnen frei wählen. 60 l, 120 l und 240 l Behälter stehen hierbei zur Auswahl.
Die Biotonnen sollen grundsätzlich nicht mit Filterdeckeln ausgestattet werden. Dieser spezielle Deckel zur Reduzierung von möglichen Gerüchen kann jedoch auf Antrag gegen eine gesonderte Gebühr gemietet werden. Der darin enthaltene Filtereinsatz muss danach etwa alle zwei Jahre vom Bürger selbst ausgetauscht werden. Das Konzept zur Biotonne wurde eingehend beraten, insbesondere wurde über die Größe der vorgesehenen Gefäße diskitiert und überlegt, ob es nicht sinnvoller ist, als  kleinstes Gefäß eine 120-Liter Tonne festzulegen. Es wurde mit 7 Ja-Stimmem und 2 Nein-Stimmen der Beschluß gefasst, dass als Mindestvolumen die 60-Litertonne gestellt wird.


1.1.2 Befreiungsmöglichkeiten für Eigenkompostierer

Der Vorsitzende erklärte, dass Eigenkompostierer auf Antrag von der Stellung der Biotonne befreit werden können. Diese Möglichkeit sollte jedoch durch Vorgabe von Voraussetzungen  eingeschränkt werden.

Über die Befreiungsvoraussetzungen soll in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses, voraussichtlich im März, abgestimmt werden. Die Verwaltung wird bis dahin Vorschläge für die Befreiungsbedingungen erarbeiten.

 

1.2 Restmüll

Das vorgelegte Konzept im Bereich Restmüllabfuhr wurde ebenfalls diskutiert und der vorgesehenen 4-wöchigen Abfuhr  in den vorgesehenen Behältergrößen 60 Liter, 120 Liter, 180 Liter und 240 Liter und 1100 Liter wurde zugestimmt.

Dr. Wißkirchen erklärte auf Nachfragen zur Gebührengerechtigkeit bei der Zuordnung von Haushalten zu den Behältergrößen, dass kein Bürger einen Anspruch auf ein Behältervolumen hat, das genau auf seinen Haushalt zugeschnitten ist und dass das vorgesehene Behältersytem rechtlich geprüft wurde.

 

1.3 Ausschreibung der Leistungen

Herr Zablonski stellte die Eckpunkte der erforderlichen Ausschreibungen für Bioabfall, Restabfall, Sperrmüll , Behältergestellung und Behälterdienst sowie Verwertung des Bioabfalles vor. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig beschlossen, dass die Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfällen aufgrund der zu erwartenden Synergieeffekte bei der Tourenplanung und beim Fahrzeugtausch in einem Los ausgeschrieben werden. Die Vertragsdauer soll 8 Jahre betragen mit der einseitigen Option für den Landkreis, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern. Der Umschlag der gesammelten Abfälle soll innerhalb des Landkreises erfolgen und zwar auf eigenen Plätzen des Auftragnehmers oder gegen Entgelt auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof.

Es wurde empfohlen, dass der Landkreis die Behälter für Bioabfälle und Restmüll kaufen wird. Die Behälterbeschaffung soll optional für neue und funktionsfähige und schadensfreie gebrauchte Gefäße ausgeschrieben werden. Die Gefäße sollen die neuesten DIN-und RAL- Vorgaben erfüllen und die gebrauchten Gefäße nicht älter als zwei Jahre sein. Mit der Erstbeschaffung der Gefäße wird  in diesem Los auch die erstmalige Behältererstgestellung ausgeschrieben.

Der Behältertausch soll ebenfalls ausgeschrieben werden. Der Landkreis behält sich aber vor, den Tausch selbst durchzuführen, wenn die von der Verwaltung dafür noch zu berechnenden Kosten unter den Kosten des sich aus der Ausschreibung ergebenden günstigsten Angebotes liegen.

Der Umweltausschuß nahm zustimmend zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Abfuhr und Verwertung des Altpapiers der Landkreis die Möglichkeit nutzen wird, die bestehenden Verträge um weitere zwei Jahre zu verlängern. Danach soll dann beraten werden, ob das Altpaier weiter in Wertstoffsäcken oder in einer Tonne gesammelt werden soll.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

-

-

-