Nach § 11 Abs. 1
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind überlassungspflichtige Bioabfälle
grundsätzlich getrennt zu sammeln.
Von den überlassungspflichtigen
Bioabfällen werden derzeit lediglich die anfallenden Gartenabfälle auf den rd.
30 Grünschnittsammelstellen getrennt erfasst. Ab dem 01.01.2019 sollen die
Haushalte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, alle überlassungspflichtigen
Bioabfälle, das heißt ihre Garten- und Küchenabfälle, getrennt über eine
Biotonne zu entsorgen.
Die Eckpunkte des von der
Verwaltung erarbeiteten Konzeptes wurden bereits in der Sitzung des Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschusses am 21.03.2017 vorgestellt.
Die Sitzung diente in erster
Linie der Information und sollte den Ausschussmitgliedern Gelegenheit geben,
sich im Nachgang weiter mit dem Thema zu befassen bzw. der Verwaltung eigene
Änderungs- oder Ergänzungswünsche mitzuteilen. Bislang sind bei der Verwaltung
keine diesbezüglichen Vorschläge eingegangen.
Das vorgestellte Konzept wurde
zwischenzeitlich von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit TIM CONSULT,
Mannheim, weiter konkretisiert. Das Entsorgungskonzept für Rest- und Bioabfälle
ist in der beigefügten Anlage 1 nochmals kurz beschrieben. Um die
entsprechenden Leistungen ausschreiben zu können, sind darüber hinaus aber
weitere Festlegungen zu treffen. Diese sind in dem als Anlage 2 beigefügten
Papier zusammengefasst.
Das vom Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss beschlossene Konzept soll anschließend dem
Kreisausschuss bzw. dem Kreistag zur abschließenden Entscheidung vorgelegt
werden.
Der Vorsitzende führte zu Beginn der Beratung an, dass das bisherige
Abfuhrsystem bis Ende 2018 bestehen bleibt und die Biotonne ab dem 01.01.2019
eingeführt werde.
Das von der Verwaltung und dem hierfür beauftragten Beratungsunternehmen
TIM Consult entwickelte und den Ausschussmitgliedern in Eckpunkten vorliegende
Konzept sowie die weiteren Festlegungen zur Konkretisierung des
Abfallwirtschaftskonzeptes wurden in der Sitzung von Dr. Wißkirchen und Herrn
Zablonski vorgestellt und erläutert.
Der Vorsitzende ergänzte die Ausführungen und beantwortete die Fragen
der Ausschussmitglieder. Dabei ging er insbesondere auf folgende Punkte ein:
1.1 Bioabfall
1.1.1 Größe und
Anzahl der Abfalltonnen
Nach dem vorliegenden Konzept können die Bürger Größe und Anzahl der zur
Verfügung zu stellenden Biotonnen frei wählen. 60 l, 120 l und 240 l Behälter
stehen hierbei zur Auswahl.
Die Biotonnen sollen grundsätzlich nicht mit Filterdeckeln ausgestattet werden.
Dieser spezielle Deckel zur Reduzierung von möglichen Gerüchen kann jedoch auf
Antrag gegen eine gesonderte Gebühr gemietet werden. Der darin enthaltene
Filtereinsatz muss danach etwa alle zwei Jahre vom Bürger selbst ausgetauscht
werden. Das Konzept zur Biotonne wurde eingehend beraten, insbesondere wurde
über die Größe der vorgesehenen Gefäße diskitiert und überlegt, ob es nicht
sinnvoller ist, als kleinstes Gefäß eine
120-Liter Tonne festzulegen. Es wurde mit 7 Ja-Stimmem und 2 Nein-Stimmen der
Beschluß gefasst, dass als Mindestvolumen die 60-Litertonne gestellt wird.
1.1.2 Befreiungsmöglichkeiten für
Eigenkompostierer
Der Vorsitzende erklärte, dass Eigenkompostierer auf Antrag von der
Stellung der Biotonne befreit werden können. Diese Möglichkeit sollte jedoch
durch Vorgabe von Voraussetzungen
eingeschränkt werden.
Über die Befreiungsvoraussetzungen soll in der nächsten Sitzung des
Umweltausschusses, voraussichtlich im März, abgestimmt werden. Die Verwaltung
wird bis dahin Vorschläge für die Befreiungsbedingungen erarbeiten.
1.2 Restmüll
Das vorgelegte Konzept im Bereich Restmüllabfuhr wurde ebenfalls
diskutiert und der vorgesehenen 4-wöchigen Abfuhr in den vorgesehenen Behältergrößen 60 Liter,
120 Liter, 180 Liter und 240 Liter und 1100 Liter wurde zugestimmt.
Dr. Wißkirchen erklärte auf Nachfragen zur Gebührengerechtigkeit bei der
Zuordnung von Haushalten zu den Behältergrößen, dass kein Bürger einen Anspruch
auf ein Behältervolumen hat, das genau auf seinen Haushalt zugeschnitten ist
und dass das vorgesehene Behältersytem rechtlich geprüft wurde.
1.3 Ausschreibung
der Leistungen
Herr Zablonski stellte die Eckpunkte der erforderlichen Ausschreibungen
für Bioabfall, Restabfall, Sperrmüll , Behältergestellung und Behälterdienst
sowie Verwertung des Bioabfalles vor. Nach eingehender Diskussion wurde
einstimmig beschlossen, dass die Sammlung und der Transport von Rest- und
Bioabfällen aufgrund der zu erwartenden Synergieeffekte bei der Tourenplanung
und beim Fahrzeugtausch in einem Los ausgeschrieben werden. Die Vertragsdauer
soll 8 Jahre betragen mit der einseitigen Option für den Landkreis, den Vertrag
um weitere zwei Jahre zu verlängern. Der Umschlag der gesammelten Abfälle soll
innerhalb des Landkreises erfolgen und zwar auf eigenen Plätzen des
Auftragnehmers oder gegen Entgelt auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof.
Es wurde empfohlen, dass der Landkreis die Behälter für Bioabfälle und
Restmüll kaufen wird. Die Behälterbeschaffung soll optional für neue und
funktionsfähige und schadensfreie gebrauchte Gefäße ausgeschrieben werden. Die
Gefäße sollen die neuesten DIN-und RAL- Vorgaben erfüllen und die gebrauchten
Gefäße nicht älter als zwei Jahre sein. Mit der Erstbeschaffung der Gefäße
wird in diesem Los auch die erstmalige Behältererstgestellung
ausgeschrieben.
Der Behältertausch soll ebenfalls ausgeschrieben werden. Der Landkreis
behält sich aber vor, den Tausch selbst durchzuführen, wenn die von der
Verwaltung dafür noch zu berechnenden Kosten unter den Kosten des sich aus der
Ausschreibung ergebenden günstigsten Angebotes liegen.
Der Umweltausschuß nahm zustimmend zur Kenntnis, dass hinsichtlich der
Abfuhr und Verwertung des Altpapiers der Landkreis die Möglichkeit nutzen wird,
die bestehenden Verträge um weitere zwei Jahre zu verlängern. Danach soll dann
beraten werden, ob das Altpaier weiter in Wertstoffsäcken oder in einer Tonne
gesammelt werden soll.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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