TOP Ö 10: Aufbau einer Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Landkreis Kusel
hier: Vergabe der Arbeiten/Leistungen zum Betrieb der Ladesäulen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt den Auftrag zum Betrieb der E-Ladesäulen an die Pfalzwerke AG zu den oben genannten Bedingungen zu vergeben.

 


Mit KA-Beschluss vom 26.10.2016 erfolgte die Auftragsvergabe zur Errichtung einer Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Landkreis Kusel an die Pfalzwerke AG.

Am 13.06.2017 bewilligte das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von 378.288 € zur Errichtung der Ladesäuleninfrastruktur.

 

 

Darüber hinaus erfolgte für den Betrieb der Ladesäulen eine beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.

 

Der Betrieb umfasst hierbei folgende Leistungen:

  • Beschaffung und Betrieb eines Bezahl- und Abrechnungssystems
  • Technischer Betrieb
  • Service
  • Strombeschaffung und Übernahme der Stromkosten

 

Die E-Ladesäulen werden dem Pächter im Rahmen eines Pachtvertrages gegen Entgelt überlassen. Der Betreiber trägt die Betriebskosten und erhält die Erlöse aus dem Betrieb. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit der Option zur Verlängerung.

Vertragsbestandteil ist eine jährliche Vorlage des Betriebsergebnisses.

Das Nutzungsentgelt muss gemäß der Bewilligung des Landes den marktüblichen Preisen entsprechen.

 

 

Lediglich die Pfalzwerke AG, 67061 Ludwigshafen hat ein Angebot hierzu eingereicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss den Auftrag zum Betrieb der E-Ladesäulen an die Pfalzwerke AG zu vergeben. Der Pachtzins beträgt einen Euro je Ladesäule und Jahr.

 

Besonders zu erwähnen ist, dass die Pfalzwerke AG derzeit ein flächendeckendes Ladenetz für E-Fahrzeuge an 24 Standorten in der Süd- und Westpfalz errichtet.

 

Herr Helge Schwab (FWG) kritisierte in diesem Zusammenhang den geringen Pachtzins von einem Euro pro Jahr und Ladesäule. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise müsse der Pachtzins zumindest die jährliche Abschreibung erwirtschaften.

 

Die Kreisbeigeordneten Jürgen Conrad und Oliver Kusch sowie Herr Matthias Bachmann (SPD) erwiderten, dass bereits bei Projektbeginn klar gewesen sei, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Ladesäulen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sein werde. Unter dem Hintergrund der Gewinnerzielung dürfe man viele Investitionen der öffentlichen Hand nicht betrachten.

 

Während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt entschuldigte sich das Kreisausschussmitglied Christoph Lothschütz für den weiteren Sitzungsverlauf und verließ den Sitzungsraum.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0