Sitzung: 29.11.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0750/2017
Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss stimmt gemäß § 100 GemO den
Haushaltsüberschreitungen im Teilhaushalt 03 – Abteilung Ernährung, Gesundheit,
Soziale Dienste in Höhe von 80.000,74 € zu.
2.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Haushaltsüberschreitungen im Teilhaushalt 01 – Zentrale Aufgaben, Kommunales
und Schulen gemäß § 100 GemO in Höhe von 634.362,38 € zuzustimmen.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2016 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 1.346.816,15 €.
Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt
/ Finanzhaushalt – ordentliche Auszahlungen. Diese Überschreitungen in Höhe von
1.346.816,15 € belaufen sich auf 1,11% der Gesamtaufwendungen des
Ergebnishaushaltes (121.549.894,53 €). Im Rahmen des endgültigen
Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen Aufwendungen erzielt wurden
um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder
Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3
Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über-
und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im
jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Folgende Haushaltsüberschreitungen bedürfen der
Zustimmung der Kreisgremien:
1.
Teilhaushalt 03 - Abt. Ernährung, Gesundheit, Soziale
Dienste: 80.000,74
€
Unter
Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind im Teilhaushalt 03
Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 80.008,74 € entstanden. Ursächlich für
diese ist eine Abschlagzahlung an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Liquidation
in Höhe von 122.844 €, welche im Haushaltsplan 2016 nicht vorgesehen war. Der
Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. hat mit Schreiben vom 18.03.2016 die
Verbandsmitglieder informiert, dass der Zweckverband vor seiner endgültigen
Liquidierung Geldmittel benötigt, um seinen finanziellen Verpflichtungen
(Sozialtarifvertrag, Kassenkreditzinsen, keine Umlagen der Verbandsmitglieder
etc.) nachkommen zu können. Deswegen wurde zur Abdeckung der Kosten der
Liquidation eine Abschlagszahlung in Höhe von 5 Mio. € von den Mitgliedern
angefordert. Gemäß dem Umlageschlüssel beträgt der Anteil des Landkreises Kusel
an diesem Abschlag 122.844 €. Diese Abschlagzahlung war im Haushalt 2016 nicht
veranschlagt und führte somit zu einer außerplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung
im Teilhaushalt 03. Sie bedarf der Zustimmung des Kreisausschusses.
2.
Teilhaushalt 01 – Abt. Zentrale Aufgaben,
Kommunales und Schulen 634.362,38 €
Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sind im
Teilhaushalt 01 Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 634.362,38 € entstanden.
Ursächlich hierfür ist die „Spiegelung“ des Verlustes des
Abfallwirtschaftsbetriebes in Höhe von 694.101,60 € in der Bilanz und der
Ergebnisrechnung des Landkreises. Diese war im Haushaltsplan 2016 nicht
vorgesehen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hatte in seinem Erfolgsplan 2016 ein
Gewinn von 61 T€ eingeplant. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wurde eine
Verlust von 694 T€ ausgewiesen. Diese Verschlechterung von 755 T€ ist auf gestiegene
Zinsaufwendungen zurückzuführen, welche hauptsächlich aus deutlich höheren
kalkulatorischen Aufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen
für die Nachsorge der Deponie Schneeweiderhof (Plan: T€ 280; tatsächlich: T€ 1.103)
resultieren. Ursächlich hierfür ist das gegenüber dem Planungszeitpunkt
deutlich niedrigere Zinsniveau langfristiger Zinsen zum Bilanzstichtag. Diese außerplanmäßigen
Aufwendungen bedürfen der Zustimmung des Kreistages.
3.
Gesamter
Ergebnishaushalt – Personal und Versorgungsaufwendungen 632.453,03 €
Diesen
Haushaltsüberschreitungen des Ergebnishaushaltes in Höhe von 632.453,03 € hat
der Kreistag in seiner Sitzung vom 06.09.2017 bereits zugestimmt. Um
Wiederholungen zu vermeiden wird zur Begründung auf TOP: 2.1 der
Kreistagssitzung vom 06.09.2017 verwiesen.
Der Kämmerer der
Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, erläuterte zunächst eingehend die
einzelnen Haushaltsüberschreitungen und stellte in diesem Zusammenhang
anschließend die Eckdaten zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 vor.
Dabei ging er insbesondere auf die Verbesserungen und Verschlechterungen von
Ergebnis- und Finanzrechnung, die Kreditentwicklung und den Kassenbestand ein.
Eine entsprechende Übersicht lag den Mitgliedern des Kreisausschusses vor.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |