Sitzung: 30.08.2017 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0743/2017
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt wie von der Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen, den Auftrag über die Arbeiten an der Kreisstraße K 67/68, Ausbau der OD Hoppstädten - 3. BA, an den Bieter mit dem annehmbarsten und wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Otto Jung GmbH & Co. KG, zum Gesamtangebotspreis von -brutto- 870.773,75 € (Anteil des Landkreises Kusel -brutto- 676.369,25 €) zu vergeben.
Mit Beschlüssen des
Kreisausschusses vom 19.05.2014 und 16.09.2015 wurden die Straßenbauarbeiten
zum ersten und zweiten Bauabschnitt des Ausbaus der Kreisstraße K 67/K 68 in
der OD Hoppstädten vergeben. Der erste Bauabschnitt umfasste die Teilstrecke
vom Ortseingang aus Richtung Sien kommend bis zum Einmündungsbereich der K 67
in der Ortsmitte. Der zweite Bauabschnitt umfasste die ca. 300 m lange
Teilstrecke vom Einmündungsbereich der K 67 in der Ortsmitte bis zum
Ortsausgang Richtung Schweinschied.
Der dritte und abschließende
Bauabschnitt soll nun im Zuge der K 67 Richtung Merzweiler realisiert werden,
da auch in diesem Streckenabschnitt erhebliche bauliche und funktionale Mängel
vorliegen.
Die Fahrbahn der Kreisstraße
K67 ist im Bereich der Ortslage Hoppstädten geprägt durch eine schadhafte und
unebene Fahrbahnoberfläche. Die angrenzende Pflastervollrinne ist –soweit
vorhanden - ebenfalls in einem schlechten baulichen Zustand. Eine einwandfreie
Entwässerung ist nicht gegeben, was vor allem in den Wintermonaten ein
erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Gehwege sind in diesem
Bauabschnitt bislang nicht vorhanden und es erfolgt keine eindeutige Zuordnung
der Verkehrsflächen für den ruhenden und fahrenden Verkehr.
In Trägerschaft der
Ortsgemeinde werden daher erstmalig neue Gehwege im Vollausbau angelegt. Neben
der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger kann durch die Verlegung
von Leerrohren innerhalb der Gehwege auch die Voraussetzung für die bereits
projektierte Bereitstellung von leistungsfähigen Telekommunikations- und
Breitbandinfrastrukturen geschaffen werden.
Das notwendige
Baurecht wurde mittels Planfeststellungsverfahren erlangt.
Die Baumaßnahme K 67/68 3. BA OD Hoppstädten ist als
Gemeinschaftsmaßnahme mit
Leistungen zu Lasten der
Ortsgemeinde Hoppstädten (Gehwege), der Verbandsgemeindewerke
Lauterecken-Wolfstein (Wasserversorgung/Kanalisation) sowie des Landkreis Kusel
(Straßenbau) zusammengefasst ausgeschrieben worden.
Zum Eröffnungstermin am
03.08.2017 um 09:00 Uhr hat
1 Firma ein Angebot abgegeben.
Die
rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung des Angebotes ergab
folgendes Ergebnis:
Bieter |
Gesamtangebots- summe -netto- |
Gesamtangebots-summe -brutto- |
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1. Fa. Otto Jung
GmbH & Co. KG, 55758 Sien |
731.742,64
€ |
870.773,75
€ |
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Das
Angebot der Firma Otto Jung mit 870.773,75 € brutto wurde als
wirtschaftlichstes Angebot gewertet.
Nach
Mitteilung des Landesbetriebes Mobilität Kaiserslautern bewegt sich die
Angebotssumme auf Grund der aktuellen Marktklage am oberen Ende des
Preislimits. Das Preisniveau entspricht dabei in etwa den Preisen der ersten
beiden Bauabschnitte.
Die
Firma Otto Jung besitzt die für die
Durchführung der Arbeiten erforderliche Leistungsfähigkeit und hat bereits die
Arbeiten im Rahmen des ersten und zweiten Bauabschnittes durchgeführt.
Die Gesamtangebotssumme
verteilt sich auf die einzelnen Baulastträger wie folgt:
zu Lasten des Landkreis Kusel -brutto- 676.369,25 €
zu
Lasten der Ortsgemeinde Hoppstädten -brutto- 164.472,39 €
zu
Lasten der Verbandsgemeindewerke Lau.-Wol. -brutto- 27.400,85 €
zu
Lasten des Landes Rheinland-Pfalz -brutto- 2.531,30 € ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesamtangebotssumme -brutto- 870.773,75 €
Der
LBM KL empfiehlt trotz der hohen Kosten der Vergabe der Arbeiten K 68 an die
Fa. Otto Jung zuzustimmen, da eine erneute Ausschreibung keine wesentlich
wirtschaftlicheren Angebote erzielen würde.
Die
Zuschlagsfrist endet am 08.09.2017.
Die Maßnahme Ausbau der K 67/68 OD Hoppstädten ist förderfähig; der Förderbescheid wurde am 04.07.2017 erteilt. Dem Förderantrag liegt eine Kostenschätzung i.H.v. 500.000 € zu Grunde. Die nun anfallenden Mehrkosten sollen gemäß erfolgter Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde im Rahmen eines Aufstockungsantrages anerkannt und gefördert werden.
Die Zuwendung beträgt 65 % der förderfähigen Kosten (dies entspricht 439.640,01 €), der Eigenanteil des Landkreis Kusel beträgt 236.729,23 € (entspricht 35 %).
Für die Durchführung
der Maßnahme wurden gemäß der ursprünglichen Kostenschätzung des LBM 500.000 €
unter der Buchungsstelle 54201.096 im Haushaltsjahr 2016 bzw. 2017 eingestellt.
Die nun zu
erwartenden Mehrkosten i.H.v. ca. 176.000 € können über den Haushaltsansatz
i.H.v. 200.000 € für den Ausbau der K15/16 OD Konken im HH-Jahr 2017 gedeckt
werden, da diese Maßnahme erst im Laufe des Jahres 2018 begonnen wird und in
diesem Jahr diesbezüglich keine Kosten anfallen werden.
Der Vorsitzende
erläuterte die Beschlussvorlage und ging dabei insbesondere auf die Kosten ein.
Der Landesbetrieb Mobilität habe mitgeteilt, dass sich die Preise am oberen
Ende des Preislimits bewegen, aber eine erneute Ausschreibung vermutlich kein
besseres Ergebnis bringen werde. Insbesondere im Bausektor seien die
Auftragsbücher in der aktuell günstigen Konjunkturlage gut gefüllt, was sich
natürlich auch auf die Preise auswirke. Weil es jedoch der dritte Bauabschnitt
sei und kein günstigeres Ergebnis zu erwarten sei, empfahl er den Auftrag
dennoch zu vergeben.
Herr Hans Harth
(FWG) äußerte sich skeptisch wegen der hohen Kosten und fragte nach dem
aktuellen Zustand der Straße.
Der Vorsitzende
sagte, dass der Straßenteil des dritten Bauabschnittes der schlechteste der
drei Abschnitte und eine Sanierung dringend notwendig sei.
Anschließend wurde
über die Auftragsvergabe abgestimmt.
Während der
Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt traf das Kreisausschussmitglied Andrea
Schneider ein.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
8 |
0 |
2 |