TOP Ö 3.2: K 21, Vergabe der Arbeiten/Leistungen zum Teilausbau der Ortsdurchfahrt Rammelsbach

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt wie von der Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen, den Auftrag über die Arbeiten an der Kreisstraße K  21, Teilausbau der OD Rammelsbach,  an den Bieter mit dem annehmbarsten und wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Seubert Bau GmbH, zum Gesamtangebotspreis von -brutto- 621.165,39 €  (Anteil des Landkreises Kusel -brutto- 310.658,08 €) zu vergeben.

 


Der Zustand der Kreisstraße K 21 innerhalb der Ortsdurchfahrt von Rammelsbach 

(VNK 6410031 NNK 6410015, von  Stat. 1,742 bis Stat. 1,934)  entspricht in vielfacher Hinsicht nicht den heutigen verkehrlichen Anforderungen. Die Fahrbahn ist mehrfach gerissen und weist in Teilbereichen starke Schäden auf. Diverse Flickstellen, Straßenaufbrüche und Netzrisse verweisen auf schlechte Untergrundverhältnisse. Zudem fehlen im Bereich der sehr engen Kurven Fahrbahnaufweitungen und ausreichend dimensionierte Gehwege.

 

Zur Beseitigung dieser Missstände soll nun das betreffende Teilstück der OD gemäß der bereits im Kreisausschuss vorgestellten Planung auf einer Länge von rd. 190 m ausgebaut werden.

Ziele der Baumaßnahme sind dabei die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, die Anpassung der Fahrbahnbreiten an die örtlichen Erfordernisse sowie die Anlage von ausreichend breiten Gehwegen (Regelbreite 1,50m).

 

Der neue Fahrbahnaufbau soll gemäß Belastungsklasse 1,0 aus einer 37 cm starken Frostschutzschicht, einer 14 cm starken Asphalttragschicht und einer 4 cm  starken Asphaltdeckschicht aufgebaut werden.

 

Das notwendige Baurecht wurde mittels Abstimmungsverfahren erlangt.

 

Die Baumaßnahme K 21 OD Rammelsbach ist als Gemeinschaftsmaßnahme mit

Leistungen zu Lasten der Ortsgemeinde Rammelsbach (Gehwege), der Verbandsgemeindewerke Altenglan (Wasserversorgung/Kanalisation), der Verbandsgemeinde Altenglan (Renaturierung Remigiusbach) sowie des Landkreis Kusel (Straßenbau) zusammengefasst ausgeschrieben worden.

 

Zum Eröffnungstermin am 20.06.2017 um 09:00 Uhr haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.

 

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende Bieterreihenfolge:

                       

Bieter

Gesamtangebots-

summe

-netto-

Gesamtangebots-summe

-brutto-

 

 

 

1. Fa. Seubert Bau GmbH, 66871 Oberalben

521.987,73 €

621.165,39 €

2. Fa.  F.K. Horn GmbH & Co. KG, 67661 Kaiserslautern

738.686,87 €

879.037,38 €

 

Die Wertung der Angebote erfolgte über die Gesamtangebotssumme. Der Zuschlag soll auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot erteilt werden, d.h. die gesamten Bauarbeiten werden an einen Auftragnehmer vergeben.

 

Die Firma Seubert Bau GmbH hat das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot mit einer geprüften Gesamtangebotssumme von -brutto- 621.165,39 € abgegeben.

 

Die Gesamtangebotssumme verteilt sich auf die einzelnen Baulastträger wie folgt:

 

                                                                                 

zu Lasten des Landkreis Kusel                                        -brutto-   310.658,08 €

zu Lasten der Ortsgemeinde Rammelsbach                       -brutto-   128.114,35 €

zu Lasten der Verbandsgemeindewerke Altenglan              -brutto-     81.424,43 €

zu Lasten der Verbandsgemeinde Altenglan                        -brutto-     99.168,99 €

zu Lasten des Landes Rheinland-Pfalz                                -brutto-       1.799,54 €           ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Gesamtangebotssumme                                                      -brutto-   621.165,39 €          

  

Die Verwaltung empfiehlt daher in Verbindung mit dem LBM KL die Vergabe der Arbeiten K 21 an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot, die Firma Seubert Bau GmbH, aus Oberalben.

 

Die Zuschlagsfrist endet am 18.07.2017.

 

Die Maßnahme Teilausbau der K 21 OD Rammelsbach ist förderfähig; der entsprechende Förderbescheid ist z.Zt. in Bearbeitung und wird in Kürze erteilt.

 

Die Zuwendung beträgt voraussichtlich rd. 202.000 € der förderfähigen Kosten (=65 %) bei einem verbleibenden Eigenanteil des Landkreis Kusel von rd. 109.000 € (=35 %).

 

Die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 54201.096 im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0