Sitzung: 28.06.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0731/2017
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den überplanmäßigen
Personal- und Versorgungsaufwendungen des Ergebnishaushaltes in Höhe von
632.453,03 € (siehe Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht) zuzustimmen.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2016 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 632.453,03 €.
Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt
(Personal- und Versorgungsauf-wendungen). Diese Überschreitungen in Höhe von 632.453,03
€ belaufen sich auf 0,49 % der geplanten lfd. Aufwendungen (128.068.077,- €). Im
Rahmen des vorl. Jahresabschlusses geht die Verwaltung davon aus, dass Einsparungen
bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder
Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3
Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über-
und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im
jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Die Haushaltsüberschreitungen bei den Personal-
und Versorgungsaufwendungen des Ergebnishaushaltes in Höhe von 632.453,03 €
(siehe Anlage 1 zum Rechenschaftsbericht) bedürfen der Zustimmung des
Kreistages.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |